05.06.2009, 13:10 | #9 |
Ritter
Registriert seit: Jun 2007
Ort: Oberbayern
Beiträge: 312
|
Mir kommt es immer so vor als werden hier DschG und Waldgesetz in einen Topf geworfen. Ob du auf BD oder vermuteten BD sondeln oder graben darfst regelt das DschG ob du im Wald suchen und buddeln darfst, regeln andere Gesetze z.B: das Bundeswaldgesetz oder das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...354368_L20.pdf Dazu kommen dann die Durchführungsverordnungen und die Verordnungen der unteren Behörden die von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Auch weitere Gesetze können die Nutzúng einschränken, z.B: Naturschutzgesetze, Hegeverordnungen, und natürlich ob du im Privatwald aktiv bist. Wir hier in Bayern http://www.fragen-forschen-finden.de/html/home.html empfehlen immer sich mit dem LRA und dem Forst formlos, z.B. Telefon in Verbindung zu setzen und die Rechtslage unverbindlich zu erfragen. Wennmöglich sich gleich eine Negativbescheinigung zu holen. Willst du auf BD suchen brauchst du immer eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. |