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02.01.2018, 12:34 | #1 |
Admin
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... von den netten Werkzeugregalen standen früher z.B. massig in Malachit rum.
Der "Verwalter", der die Anlage dann restlos gefleddeert hat, wollte sie schon nicht rausrücken ... Am Ende wurden sie wohl auch "verschrottet" ... Aber das ist NEBENthema! - mach ein eigenes mit Suchanzeige auf Till, Deine Eiche hat den Wert von Brennholz ... Die ersten 5 m vom Stamm vielleicht nicht - aber mit dem Ding sind keine Reichtümer zu erben. Schätze (!!) ich mal, so aus der Entfernung "Nackich" würde ich das Grundstück aber eh auch nicht machen Ein wenig Schatten muß sein. Optik eh. (... und Axel LESE mal den Text auf seiner selbst verlinkten Seite ... ) Stubbenfräsen - zumindest "richtige" - sind für solche Böden gemacht! Steine sind nie zu verhindern. Und "große" Sachen sollte man vorher "sehen" ... Genehmigungsantrag fürs Dach?? Bei "Neubau" sicher! Da es ja meist mit ner Form- bzw. Ansichtsveränderung einher läuft. Aber was Du machst, ist doch eine "Instandsetzung"! Das ist doch eine Frage der Auslegung der Bauordnung. ... oder wollen die glatt einen Bauantrag, wenn Du z.B. alte Tonziegel gegen neue austauscht??? (wenn sie nicht grad Rosa sind und vorher Schwarz waren ...) Mag ich nicht glauben ... Dann wäre ja jede "Notmaßnahme" zur anständigen Dachabdichtung Antragspflichtig ... ... man wird doch noch einen Sparren austauschen dürfen, ein wenig Schalung und Pappe neu machen ... Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |