07.06.2009, 20:59 | #11 |
Einwanderer
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Beiträge: 12
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Themenstarter
ah danke wieder was gelernt heute abend
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07.06.2009, 21:03 | #12 | |
Heerführer
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Beiträge: 12,135
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Zitat:
Also, eben unter uns zwei Gebetsschwestern. Im Normalfall passiert wohl eher zunächst mal "nichts wildes". ABER. Solltest Du erwischt werden, wirst Du niemals wieder die Chance bekommen, offiziell suchen zu gehen. Die Ämter werden Dir dann aus gutem Grund die Zusammenarbeit verweigern. Du wirst irgendwann auch einsehen, dass das Suchen ausschließlich für die eigene Vitrine nicht wirklich befriedigend ist- gerade wenn es um arch. Fundstücke geht. Bei Weltkriegdevotionalien mag das noch anders aussehn, manchmal. Und dann hast Du Dir ein wirklich tolles Hobby verbaut, denn die Erkenntnis, Geschichte erleben zu können, ist ein ganz anderes Gefühl als irgendwann 5 Kilo Musketenkugeln im Schrank liegen zu haben. Ehrlich! Ganz abgesehen davon, dass das Suchen mit Genehmigung auch weitaus enstpannter ist. Wenn Du eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) hast und die Erlaubnis des Bauern, brauchst Du Dich niemals mehr auf dem Acker umdrehen, aus Schiss erwischt zu werden. Du kannst einfach Suchen und Dich mit jedem in Ruhe unterhalten, der Dir begegnet und wirst aufgrund dieser Kontakte die tollsten Erfahrungen machen und wirklich einiges dazu lernen. Wenn Du denkst, das Hobby könnte Dir gefallen, dann hol Dir die Genehmigung. Das kostet nicht viel, auch nicht viel Arbeit. Und wir unterstützen Dich auch viel lieber |
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07.06.2009, 21:34 | #13 |
Heerführer
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@Benny , nehme Dir mal die Zeit und lese Dich etwas ins Forum ein , im Archiv sind etliche Deiner Fragen schon beantwortet zu lesen , denn ich wette Du hast eine ganze Menge an Fragen . Hat mit auch geholfen . Willkommen bei SDE
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte Geändert von Caddy (07.06.2009 um 21:45 Uhr). |
08.06.2009, 07:04 | #14 |
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@benni81
Nochmal zu dem "was passiert?": Erstmal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Du aber (auch ohne es zu wissen) auf einem BD unterwegs bist oder Du es aus Versehen (oder eben durch den Bodeneingriff) zerstörst, dann wird aus der OWi eine Straftat, die dementsprechend geahndet wird. Soweit zur Sicht aus der Denkmalpflege. Dazu kommt eventuell noch, wie schon erwähnt, Landfriedensbruch etc. Also das privatrechtliche.
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09.06.2009, 00:04 | #15 | |
Heerführer
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Zitat:
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09.06.2009, 00:51 | #16 |
Landesfürst
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Wo muss ich da hin um so ne Genehmigung zu beantragen?
Ich dreh mich im Wald alle paar meter um^^ und das nicht nur wegen Wildschweinen
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09.06.2009, 00:53 | #17 | |
Heerführer
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Zitat:
Schau mal hier rein, da wird einem rechtlich sehr gut weitergeholfen: www.digs-online.de |
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09.06.2009, 06:03 | #18 | |
Ritter
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Zitat:
http://www.bremerhaven.de/sixcms/detail.php?id=778 Wald kannst du auch beantragen - Versuch´s einfach! Viel Erfolg! |
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09.06.2009, 08:23 | #19 | |
Heerführer
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09.06.2009, 16:07 | #20 |
Landesfürst
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Vielen dank für die infos und den direckt link
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