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12.05.2020, 22:30 | #1 |
Admin
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was´n los hier??
Noch keiner was gemacht?? Gut, ich spende mal ein paar Minuten. Werde nicht alles durchziehen, hab noch anderes heut Abend zu tun. Jede Zeile im Testament bekommt hier im Beitrag auch die eigene Zeile. Worte, die nicht erkannt werden, sehen dann so => [...] aus. Bei Unsicherheit kommt ein => (?) hinter das jew. Wort. Start: 22:17 [....] Testament. Im Falle unseres Todes erbt der jeweils überlebende Ehepartner(?) als erster(?) das gesamte Vermögen. [....] [....] sind unsere beiden Kinder Günther Kaps(?) und Karin Kaps(?) zu gleichen [....] (Kaps kann eigentlich nicht ...) [....] [....] wir wie folgt: (hier geht es jetzt wohl um Grundstücke etc. ) 22;28 So. Reicht erstmal Nach dem System können wir das ja gemeinsam lösen. Honorar liegt in der Höhe des doppelten Pflichteils ... Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
12.05.2020, 22:54 | #2 |
Heerführer
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Ich hab schon vor langer Zeit den Unterschied zwischen jemandem helfen und kostenlos für jemanden arbeiten gelernt...
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen. |
12.05.2020, 22:57 | #3 |
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Goldenen herrenring mit einem brillianten...
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Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher -Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit- (SirQuickly) |
12.05.2020, 23:30 | #4 |
Moderator
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damit es sinn hat, sollte man von oben weiter machen ...
und auch vielleicht noch beitrag #9 berücksichtigen!?
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13.05.2020, 00:30 | #5 |
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Wollte gleich mal zum spannenden teil kommen...
Aber irgendetwas passt da nicht zusammen wie ich es rauslese!
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13.05.2020, 14:05 | #6 |
Bürger
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Ein Versuch, in Kooperation mit meiner Mutter...
[Karl Heimersdorferstraße?] 10 33 Braunschweig, den 15.II.1980 Unser Testament Im Falle unseres Todes erbt der jeweils überlebende Ehepartner als Vorerbe das gesamte Vermögen. [Als] Nacherben sind unsere beiden Kinder Günter [Laps?] und Karin [Laps?] zu gleichen Teilen. Hierzu verfügen wir wie folgt: Unser Grundeigentum und unser Land in Braunschweig, [Karl Heimersdorferstraße?] 10, Grundbuch in Braunschweig Land 5/3 B, Blatt 15176, Flur 4, bestehend aus den Flurstücken 48/88, 134/4 und 42/8, das lt. [Eintrag] vom 17.10 1972 mit dem Notar [F. Hirack?] den Eheleuten Werner und Brigitte [Laps?] je zur Hälfte gehört, darf von dem überlebenden Ehepartner [vorher?] verkauft, geteilt, und bei einer eventuellen Wiederheirat einer dritten Partei überschrieben werden. [Desgleichen?] gilt für das bestehende Mobiliar und den vorhandenen Schmuck. Besonders hierbei wäre unter anderem ein weiß-goldener Herrenring mit einem Brillanten ~1 ct. (Solitär) und ein weißgoldener Damenring mit 35 brillanten ~2.2 ct. und einem Smaragd zu erwähnen. Die im genannten Grundbuch eingetragenen Besitzungen müssen ebenfalls [... Kosten?] ganz, und später von den Nacherben zu gleichen Teilen getragen werden. Bei meinem [???] Geschäftsgrundstück in Oppeln, [??? Straße 30], das mir, Werner [Laps?] als Sohn der Verstorbenen Elisabeth [Laps?], geb. Wolff, lt. vorhandenen Erbschein vom 19.II.1963 zu 3/4 Anteilen gehört, ist in der Erbfolge in gleicher Weise, wie in diesem Testament aufgeführt, vorzugehen. Eine beglaubigte Fotokopie des Erbscheines ist beigefügt. Soweit einzelne Bestimmungen des Testaments ungültig werden sollten, sollen trotzdem die angegebenen Verfügungen bleiben. Dieses Testament haben wir bei voller geistiger Verfassung in gegenseitigem Einvernehmen miteinander verfasst und niedergeschrieben. So lautet unser letzter Wille. Unterschrift der Ehemann: Werner ... Unterschrift die Ehefrau: Brigitte... geb. ... Braunschweig den 15.II.1980 |
13.05.2020, 14:16 | #7 |
Moderator
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sauber!!
jetzt muss das gericht bzw. der nachlassverwalter, die übersetzung so auch noch anerkennen!?
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