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21.02.2022, 07:22 | #1 | |
Heerführer
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Deutschland
Detektor: XP Deus v5.2, Garrett PP
Beiträge: 1,510
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Zitat:
Alles andere führt zu rein gar nichts und wird an der bisherigen Situation nichts ändern. Aber ob man das wirklich will, wenn der archäologische Moloch eine tatsächliche Entscheidungsbefugnis erhält... Wäre alles, wie Jahrzehnte vorher, alles kein Problem, wenn sich alle von vornherein an ein paar Spielregeln gehalten hätten.
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Nec soli cedit ! DSU outside
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21.02.2022, 16:35 | #2 |
Landesfürst
Registriert seit: Aug 2000
Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 764
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Zuwiderhandlungen gegen das luxemburgische Denkmalschutzgesetz (Sondeln ohne ministerielle Genehmigung) fallen ins StGB, genau wie andere Tatbestände, die beim Sondeln begangen werden ...
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