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Alt 12.06.2021, 12:35   #1
Freddo
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Belohnung für Finder?

Mal ne Frage in die Runde,
wie findet ihr das Finder entlohnt werden solltet. Bei einer Auftragssuche ist es ja meist klar. Der Auftraggeber sagt, mein Kind hat das Schlüsselbund mit den wichtigen Firmenschlüsseln in die Büsche geworfen und du darfts jetzt suchen. Eine halbe Stunde später ist das Ding wieder, alle sind froh und es gibt 20 Euro und eine Flasche trinkbares.
Aber ein Schwertfund? Wie kann man das Bewerten? Eine Ehreneintrittskarte finde ich doch ein bischen mickrig, da hätte man dem Finder doch vielleicht eine finanzielle Zuwendung geben können, auch als Anreiz für andere Finder ihre Funde zu melden, klappt ja in England auch ganz gut.
Viele Grüße
Freddo
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Alt 12.06.2021, 13:00   #2
DenOlli
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Finderlohn? Wer Besitzloses findet, dem gehört es. Jedenfalls nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.
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Alt 12.06.2021, 13:09   #3
Freddo
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Das ist jetzt eine ich nenn es ja mal positiv etwas naive Ansicht!!
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Alt 12.06.2021, 16:36   #4
rhaselow1
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Benutzerbild von rhaselow1
 
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Das ist immer schwierig abzuwiegen,Finderlohn ist bei mir schon ausreichend wenn ich ohne Polizei im Nacken suchen darf.Viele Neuzeitliche u.Archäologische uninteressante Funde mein Eigen nennen darf.Natürlich bringt es einige Euro von der Strandsuche u.Buntmetall beim beim Schrotti.
Wie soll man alte Funde bewerten???Wer soll sich damit beim Amt auseinandersetzen???Wo so schon alles(Fundmeldung)etwas länger dauert?!? m.f.g.Rico😉
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Alt 12.06.2021, 17:00   #5
36Sandhase41
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Ich fände eine Erwähnung des Finders nicht schlecht,
wenn das Stück dann mal im Schaukasten liegt .

Motiviert mit Sicherheit.....
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Alt 12.06.2021, 17:03   #6
DericMV
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Zitat:
Zitat von 36Sandhase41 Beitrag anzeigen
Ich fände eine Erwähnung des Finders nicht schlecht,
wenn das Stück dann mal im Schaukasten liegt .

Motiviert mit Sicherheit.....
Ganz meine Meinung !
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Alt 12.06.2021, 17:32   #7
Bergedienst
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Zitat:
Zitat von 36Sandhase41 Beitrag anzeigen
Ich fände eine Erwähnung des Finders nicht schlecht,
wenn das Stück dann mal im Schaukasten liegt .

Motiviert mit Sicherheit.....
Oh jeh,Erwähnung. Bei uns ist das meist so das lediglich der untersuchende Archi erwähnt wird und ich mit den Kindern durchs Museum laufe und drauf zeige--das hab ich gefunden, das und das

Raselow hat völlig recht, unbehelligt forschen zu können und den Besatzungen von drei zivilen Polizeiautos die einen auf dem Acker "stellen" lächelnd den Ausweis unter die Nase halten zu können, das ist Lohn genug. Vor allem wenn der das Gespräch eröffnet mit "ich weiss gaaaaanz genau das sie hier nicht suchen dürfen"...unbezahlbar
__________________
Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist, nur die anderen müssen leiden. Genauso ist das, wenn man dumm ist.
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Alt 12.06.2021, 18:08   #8
rhaselow1
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Zitat:
Zitat von Bergedienst
Raselow hat völlig recht, unbehelligt forschen zu können und den Besatzungen von drei zivilen Polizeiautos die einen auf dem Acker "stellen" lächelnd den Ausweis unter die Nase halten zu können, das ist Lohn genug. Vor allem wenn der das Gespräch eröffnet mit "ich weiss gaaaaanz genau das sie hier nicht suchen dürfen"...unbezahlbar
Genau…. Alles schon gehabt,ein Kollege(Polizist)ist Ehrenamtlicher mit dem ich einige Male unterwegs war,besuchte mich mal mit dem Polizeiauto auf dem Acker wo einige Neugierige mich schon beobachteten u.dachten jetzt gibt Ärger….Aber dein Freund&Helfer meinte dann nur Gut Fund!!!
m.f.g.Rico😉

Geändert von ghostwriter (12.06.2021 um 18:59 Uhr). Grund: zitat repariert
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Alt 13.06.2021, 20:46   #9
mun_depot
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Ein Blick in die betreffenden Gesetzbücher könnte zu ersten Erkenntnissen führen, z.B.:

Zitat:
§ 984
Schatzfund

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
Ist doch ganz einfach, oder?

Im Prinzip ja, aber die Auslegung und Anwendung der betreffenden Bestimmungen kann sich im Einzelfall doch etwas komplexer darstellen.

Eine Abhandlung zu diesem Thema:
Der Schatzfund : eine Gegenüberstellung der Rechtsverhältnisse an einem Schatz im deutschen und niederländischen Recht unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Sonderbestimmungen / Marisa Katharina Hermans
__________________
Fotowettbewerb Teilnehmer 2010-09, 2012-02, 2012-11, 2016-09, 2019-06, 2019-09, 2020-08, 2020-09, 2020-11, 2021-06, 2021-08, 2022-04, 2023-07 ...
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Alt 14.06.2021, 06:36   #10
Lucius
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Ort: Annaburg;Sachsen-Anhalt
Detektor: http://www.Rutus.de
Beiträge: 5,306

...müsste man mal spaßeshalber ins Fundbüro bringen und sich nach einem Jahr den Nachweis ausstellen lassen, dass der Besitzer nicht ermittelt werden konnte. Funktioniert bei Fahrrädern und Armbanduhren ja auch.
__________________
ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ

Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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