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Alt 09.02.2024, 22:55   #1
Columbo
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Landesfürst

 
Registriert seit: Jul 2020
Ort: Bayern
Beiträge: 822

Zitat:
Zitat von Bergedienst Beitrag anzeigen
Steine gehören dem Eigentümer des Grundstücks. Egal wie lange die dort liegen. Das ist einfachste Juristerei!
Naja, das LG Augsburg und nachfolgend das OLG München sahen das in dem Fall im Link anders.
Geht wohl in die Richtung Recht haben und Recht kriegen...
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