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Alt 20.02.2022, 18:26   #1
Sorgnix
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Na, das ist ja nicht unbedingt anders als hierzulande.

Wobei natürlich der Teufel immer im Detail des Gesetzestextes vergraben liegt ...

Zitat:
Der Einsatz von Metalldetektoren und anderen elektronischen und magnetischen Suchgeräten zur Suche nach Elementen des archäologischen Erbes unterliegt einer ministeriellen Genehmigung.
Nun sehe ich ein, daß z.B. ein Bodenradargerät auch unter "elektronisches Suchgerät" fallen könnte.
Absolut zerstörungsfrei - und wohlgemerkt, Einsatz auch ohne Schaufel.

Ich mache also nur ein "Foto" ...

Und da kommt es:
WIE wird dann am Ende eine Drohne mit Fotoapparat bzw. die Knipse selbst eingeordnet,
wenn ich auf einem Rundflug mir genau die Luftbilder anfertige, die ich gern suchtechnisch auswerten möchte ??

Wir müssen hier jetzt nicht das Rad zum 5. Mal erfinden - die Diskussion würde nie enden.
Wollte ich aber nur mal anmerken ...

Man kann Werkzeuge haben, so viele man will - es kommt drauf an, was man damit macht ...

Gruß
Jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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Alt 21.02.2022, 07:22   #2
DaddyCool
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
Wir müssen hier jetzt nicht das Rad zum 5. Mal erfinden - die Diskussion würde nie enden.
Mal etwas Neues müsste her: den Kauf und das Führen/Einsatz eines Metalldetektors an eine juristische Bedingung knüpfen, z.B. nur mit behördlicher Genehmigung, das ins StGB aufnehmen und mit ein paar Ausnahmetatbeständen versehen (BOS, Forst usw). Dann ist zumindest der Wildwuchs erstmal eingedämmt und alles andere erledigt die Zeit und ein paar Denunzianten.
Alles andere führt zu rein gar nichts und wird an der bisherigen Situation nichts ändern. Aber ob man das wirklich will, wenn der archäologische Moloch eine tatsächliche Entscheidungsbefugnis erhält...

Wäre alles, wie Jahrzehnte vorher, alles kein Problem, wenn sich alle von vornherein an ein paar Spielregeln gehalten hätten.
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Nec soli cedit !

DSU outside
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Alt 21.02.2022, 16:35   #3
Archaeos
Landesfürst

 
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Beiträge: 764

Zitat:
Zitat von DaddyCool Beitrag anzeigen
Mal etwas Neues müsste her: den Kauf und das Führen/Einsatz eines Metalldetektors an eine juristische Bedingung knüpfen, z.B. nur mit behördlicher Genehmigung, das ins StGB aufnehmen und mit ein paar Ausnahmetatbeständen versehen (BOS, Forst usw)...
Zuwiderhandlungen gegen das luxemburgische Denkmalschutzgesetz (Sondeln ohne ministerielle Genehmigung) fallen ins StGB, genau wie andere Tatbestände, die beim Sondeln begangen werden ...
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