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20.02.2022, 18:26 | #1 | |
Admin
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Na, das ist ja nicht unbedingt anders als hierzulande.
Wobei natürlich der Teufel immer im Detail des Gesetzestextes vergraben liegt ... Zitat:
Absolut zerstörungsfrei - und wohlgemerkt, Einsatz auch ohne Schaufel. Ich mache also nur ein "Foto" ... Und da kommt es: WIE wird dann am Ende eine Drohne mit Fotoapparat bzw. die Knipse selbst eingeordnet, wenn ich auf einem Rundflug mir genau die Luftbilder anfertige, die ich gern suchtechnisch auswerten möchte ?? Wir müssen hier jetzt nicht das Rad zum 5. Mal erfinden - die Diskussion würde nie enden. Wollte ich aber nur mal anmerken ... Man kann Werkzeuge haben, so viele man will - es kommt drauf an, was man damit macht ... Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
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21.02.2022, 07:22 | #2 | |
Heerführer
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Zitat:
Alles andere führt zu rein gar nichts und wird an der bisherigen Situation nichts ändern. Aber ob man das wirklich will, wenn der archäologische Moloch eine tatsächliche Entscheidungsbefugnis erhält... Wäre alles, wie Jahrzehnte vorher, alles kein Problem, wenn sich alle von vornherein an ein paar Spielregeln gehalten hätten.
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Nec soli cedit ! DSU outside
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21.02.2022, 16:35 | #3 |
Landesfürst
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Zuwiderhandlungen gegen das luxemburgische Denkmalschutzgesetz (Sondeln ohne ministerielle Genehmigung) fallen ins StGB, genau wie andere Tatbestände, die beim Sondeln begangen werden ...
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