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Alt 10.04.2023, 16:46   #11
Surfer
Ritter

 
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genau - Die fahrt zum TÜV und Zurück darf mit dem nicht angemeldeten KFZ erfolgen . Auch zur Zulassungsstelle . Bei Kontakt mit der Rennleitung müssen die neuen Daten nachgelegt erden .

Gruss Guido
__________________
Durchtrenne immer erst den blauen Draht-wenn die Uhr schneller wird-Lauf
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Alt 10.04.2023, 19:35   #12
Zappo
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Zitat:
Zitat von Profitaenzer Beitrag anzeigen
Was passiert nun im April 2024? - Da gehe ich mit Opel 1 Kenneichen zur
Behörde und melde den ab mit Verwertungsnachweis und Opel 2 melde ich an - mit den Kennzeichen von Opel 1, denn die Kennzeichen will ich behalten. .........
Du brauchst für das Fahrzeug auch "unangemeldet" und ohne TÜV für die Fahrt zum TÜV ne Versicherungsbestätigung. Das ist das Allerallerwichtigste - meines Erachtens*. Der Rest ist z.B. hier gut erklärt (und das ist auch bei uns in KA so) :

"Sie müssen sich eine Versicherungsbestätigung besorgen (früher „Doppelkarte“), auf der vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. § 10 FZV auch abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt möglich.

Sie müssen sich bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht auch telefonisch) zuteilen lassen. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen Fahrten ausgeführt werden.

Das alte Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein, es gibt gem. der FZV keine Sperr- oder automatischen Reservierungsfristen mehr, also entweder hat man das Glück (häufig, aber eben nicht immer) und bekommt „sein“ altes Kennzeichen auch „wieder“, oder muss sich ein Neues mit der von der Zulassungsstelle genannten Kombination prägen lassen, mit dem dann ungestempelt gefahren werden darf.

Ist das Zulassungsverfahren „eingeleitet“ und es existiert eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV § 10, dann dürfen ALLE Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung auch ausgeführt werden. Also zur Werkstatt, dann zur KÜS und dann zur Zulassungsstelle. Dort lassen Sie das Fahrzeug „normal“ zu und dann ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen.

Dies gilt aber ausschließlich für derartig zweckgebundene Fahrten; tätigen Sie keine Ersatzteilbeschaffungen und fahren Sie auch nicht kurz zum Einkaufen, weil es direkt auf dem Weg liegt."

Quelle: https://www.kues-muenchen.de/faqs/da...zur-hu-kommen/

gruss Zappo



*Der Rest ist - auch strafkostenseitig betrachtet - Kindergeburtstag. Niemand wird dich anhalten - und kontrolliert wird man erfahrungsgemäss in 30 Jahren 4 mal

Geändert von ghostwriter (10.04.2023 um 23:05 Uhr). Grund: zitat kenntlich gemacht
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Alt 10.04.2023, 23:22   #13
ghostwriter
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Post



so kenn ich das auch:
versicherungsbestätigung plus
kennzeichen am fahrzeug plus
direkte fahrt zum tüv …

das wunschkennzeichen,
ist in diesem fall ja noch frei!!
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 11.04.2023, 06:25   #14
Lucius
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Zitat:
Das alte Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein, es gibt gem. der FZV keine Sperr- oder automatischen Reservierungsfristen mehr, also entweder hat man das Glück (häufig, aber eben nicht immer) und bekommt „sein“ altes Kennzeichen auch „wieder“, oder muss sich ein Neues mit der von der Zulassungsstelle genannten Kombination prägen lassen, mit dem dann ungestempelt gefahren werden darf.
Diese Aussage ist unwahr, man kann sich Kennzeichen, auch im Betrieb befindliche, weiterhin reservieren lassen. Kostet rund 20 Euro und gilt (müsste ich lügen...) 1 Jahr.
__________________
ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ

Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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Alt 11.04.2023, 09:39   #15
Zappo
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Beiträge: 2,411

Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist unwahr, man kann sich Kennzeichen, auch im Betrieb befindliche, weiterhin reservieren lassen.....
Man KANN sich Kennzeichen reservieren lassen.

Wenn man aber ein Fahrzeug ohne Nummern-Reservierung einfach abmeldet, dann kann das Kennzeichen schon morgen jemand anderes zugeteilt worden sein. Es gibt da keine automatischen Sperrfristen (mehr). Das ist durchaus richtig.

Gruss Zappo
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