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01.07.2017, 22:24 | #1 | |
Admin
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Zitat:
Du hast es ABSOLUT nicht verstanden ... wg. mir gilt ne "schwarze Spitze" als ungefährlich und "erlaubt" ... Was auch nur die HALBE Wahrheit ist - denn es kommt auch auf die Nation an, aus der es stammt bzw. das Kaliber ... ... es soll da so div. Unterschiede geben Was Du dann aber mit Sicherheit nicht verstanden hast: ... selbst wenn ne "scharze Spitze" an sich rechtlich unbedenklich sein sollte (sollte !!), so ist es wohl EXTREMST bedenklich, wenn man solche Dinge präsentiert, die dann eindeutig nach "gezogen" aussehen, sprich aus ner vermeintlich intakten Hülse stammen, was in der Summe dann wohl als SCHARFE Munition anzusehen ist ... ... und sowas dann zu posten, das ist die wahre Intelligenzleistung ... ... über den Rest in Sachen Mun schreibe ich nur noch selten - da nutze man die Suchfunktion oder lese meine Beiträge zum Thema, die mit einem Schloß versehen sind ... "Danke" Jörg ... den Zünder kannst Du wg. mir einkochen oder einfrieren. Der macht den Kohl auch nicht fetter. .
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
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01.07.2017, 23:12 | #2 |
Heerführer
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Hallo Leute
Bei dem Geschoß mit der schwarzen Spitze würde ich auf:... 30-06, Leuchtspur mit Hartkern tippen und wenn dem so ist, hat der TS dadurch, daß er das Geschoß von der Hülse getrennt hat, dem Gesetz nach korrekt gehandelt (ob RICHTIG lasse ich mal außen vor) Denn nach unserem tollen Waffengesetz ist eine kpl. Leuchtspur-Patrone verbotenen, der Besitz einer leeren Hülse (auch mit intakten Zündhütchen), sowie eines losen Lsp-Geschoßes dagegen ist frei ... Gruß Wolf |
01.07.2017, 23:20 | #3 |
Heerführer
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Oha ... mit der "selbständigen" Delaborierung ist der Besitzer aus dem Schneider ??
Das würde ich gerne belegt haben. |
01.07.2017, 23:28 | #4 |
Moderator
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hab das thema doch verschoben ...
und den beleg hätte ich auch gerne!?
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