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Alt 18.06.2009, 11:49   #1
The_Ork
Geselle

 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: Stendal, Sachsen Anhalt
Beiträge: 94

Gesetzeslage in Brandenburg?

Hallo, habe mir jetzt durchs Denkmalschutzgesetz von brandenburg geforstet, nach der suche ob es ein generelles verbot von suchen und graben gibt, hab aber nichts gefunden, muss ich da noch ein anderes gesetz beachten???
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Alt 18.06.2009, 11:54   #2
Caddy
Heerführer

 
Registriert seit: May 2008
Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

Hallo Ork

Paragraph 10 ist dazu interessant.

Gruss vom Caddy

Nachtrag : Und Paragraph 2 natürlich zur Begriffserklärung .

Und tröste Dich , sieht bei uns nicht anders aus.
__________________
Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

Geändert von Caddy (18.06.2009 um 11:58 Uhr).
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Alt 18.06.2009, 11:58   #3
The_Ork
Themenstarter
Geselle

 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: Stendal, Sachsen Anhalt
Beiträge: 94

ja da steht wer gezielt nach denkmälern sucht... wenn ich nun aber auf feld gehe und nach coladosen suche?? da is ja die gefahr sehr hoch das ich altlasten finde?? deswegen sagen ja alle immer es ist verboten zu suchen und zu graben... oder wenn ich an den strand gehe und nach münzen suche... wie siehts da aus??
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Alt 18.06.2009, 11:59   #4
Caddy
Heerführer

 
Registriert seit: May 2008
Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

^^ Hab noch nen kleinen Nachtrag dranngehangen.
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Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte
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Alt 18.06.2009, 17:27   #5
Erdspiegel
Heerführer

 
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Registriert seit: Jul 2008
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Zitat:
Zitat von The_Ork Beitrag anzeigen
ja da steht wer gezielt nach denkmälern sucht... wenn ich nun aber auf feld gehe und nach coladosen suche??
Suchst Du denn nach Cola Dosen?

Der Stand der Dinge ist der,das der Gebrauch von Metalldetektoren im Land Brandenburg genehmigungspflichtig ist.Ganz egal wo,wann,wie und weshalb.

Die allgemeine Präsenz von Ordnungsbeamten wurde erhöht;nicht wegen der Sondler,sondern wegen illegaler Müllentsorgung,Schwarzangler,Parken im Wald,Hunde ohne Leine sonstwo,unerlaubte Baumaßnahmen......usw.
Nun hängt es von den Beamten ab,die auch in Zivil unterwegs sind, was Sache sein wird.
Wirst Du ohne LDA-Genehmigung auf dem Acker angetroffen,gibt es zwei Möglichkeiten:
1.Es gibt eine mündliche Verwarnung; Du darfst dich schnell,ohne Sang & Klang entfernen und nicht nie wieder sehen lassen.
2.Es gibt das volle Brett;zumindest mit Detektorbeschlagnahme und Bußgeldverfahren.Ob's denn noch schärfer wird,steht in den Sternen.


Um in den Genuß der ersten Möglichkeit zu kommen,sollte man schon Einiges draufhaben.
Wer da mit Floskeln,Gestammel oder 'Schlüssel verloren' anfängt,kann's gleich sein lassen.

Gruß,Erdspiegel
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Alt 18.06.2009, 17:47   #6
Caddy
Heerführer

 
Registriert seit: May 2008
Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

Übrigens Ork noch mal zum §2 speziell Absatz 4. Wegen Streitigkeiten zum Thema Denkmal und Bodendenkmal , habe ich mich mal aus einem anderen Forum höflichst verabschiedet . Und ich wette da schnallen es einige heute noch nicht . Da hies es , auf und nach Bodendenkmälern wird nicht gesucht , nur wird z.B. in unseren Bundesländern das Wort Bodendenkmal etwas anders definiert . Obwohl es selbst bei Wiki eindeutig erklärt wird . Auslegungssache halt . So wie ich es verstehe , auf unsere BL bezogen , ist jeder Knopp in der Erde ein Bodendenkmal .
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Alt 18.06.2009, 18:07   #7
Erdspiegel
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Zitat:
Zitat von Caddy Beitrag anzeigen
Übrigens Ork noch mal zum §2 speziell Absatz 4. Wegen Streitigkeiten zum Thema Denkmal und Bodendenkmal , habe ich mich mal aus einem anderen Forum höflichst verabschiedet . Und ich wette da schnallen es einige heute noch nicht . Da hies es , auf und nach Bodendenkmälern wird nicht gesucht , nur wird z.B. in unseren Bundesländern das Wort Bodendenkmal etwas anders definiert . Obwohl es selbst bei Wiki eindeutig erklärt wird . Auslegungssache halt . So wie ich es verstehe , auf unsere BL bezogen , ist jeder Knopp in der Erde ein Bodendenkmal .

Genau so sieht's aus.
Und der Archi endscheidet dann,ob der olle Knopp im Zusammenhang mit Fundgegend & Fundumstand von wissenschaftlicher Bedeutung ist oder nicht.
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Alt 18.06.2009, 19:14   #8
Caddy
Heerführer

 
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Ort: Vorpommern
Beiträge: 2,194

Wir können die Sache auch noch etwas weiter treiben : Wenn meine Kinder durch die Natur laufen , und irgendwas interessantes von der Erde aufheben , könnten sie ,laut Gesetz , schon ein Bodendenkmal verschoben haben.... Wenn es gewisse Ämter mal verstehen würden , das wir auch gerne einen Fotoapparat mitführen , auch in der Lage sind GPS -Daten festzuhalten , sämtliche interessante Funde zur Meldung bringen , gerne an einer Zusammenarbeit bereit sind usw. .... evtl. öffnen sich dann auch mal ein paar Tore in unseren Bundesländern .
So jetzt hat der Caddy sich mal wieder etwas aufgeregt , war auch mein letzter Beitrag in diesem Thema .

Gruss an alle Geknickten vom Caddy
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Alt 18.06.2009, 19:16   #9
Spatenschlepper
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Ort: .
Beiträge: 131

Zitat:
Zitat von Erdspiegel Beitrag anzeigen
Der Stand der Dinge ist der,das der Gebrauch von Metalldetektoren im Land Brandenburg genehmigungspflichtig ist.
Die Behauptung hört man immer wieder, aber keiner kann ne Rechtsgrundlage nennen.
Das einzigste was ich bisher dazu gefunden hab ist das hier:

http://www.bravors.brandenburg.de/si..._01.c.14211.de

Das verbietet aber nicht den Gebrauch einer Sonde allgemein.
(das Denkmalgesetz und den zivilrechtlichen Kram mal ausser acht gelassen)
__________________
MFG der den Spaten schleppt.
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Alt 18.06.2009, 13:48   #10
Cowboybasti
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Beiträge: 2,205

strandsuche wird so weit ich weiß als Spaßsuchen gedeutet und aufgenommen.
und du hast ganz recht, sobald du die sonde benutzt, nimmst du automatisch in kauf auf alles mögliche zu stoßen , sei es müll , militaria, oder antikes.
und aus genau diesem grund braucht man eine such /grabungsgenehmigung!!!!!

egal ob du dann mit dieser genehmigung auf ackerflächen oder wiesen suchst. in der genehmigung ist eine karte angehängt auf der farblich hervorgehoben die flächen sind, auf denen du suchen darfst.
und da du auch auf einem feld wo kein denkmal bekannt ist , trotzdem auf eins stoßen kannst , brauchst du diese genehmigung.

genehmigung heißt ja nicht das du auf oder um ein denkmal suchen darfst!
__________________
Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

Geändert von Cowboybasti (18.06.2009 um 13:54 Uhr).
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