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Alt 12.07.2013, 11:31   #1
Ironpic
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Schatzregal NRW

Hallo,

Das Schatzregal ist in NRW jetzt Wirklichkeit geworden. Der Landtag hat das
neue Denkmal-Schutz-Gesetz (DSchG) in 2. Lesung beschlossen. Es gab noch
einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der aber soweit ich das sehe nicht
berücksichtigt wurde. Welche Auswirkungen das neue Gesetz auf unsere
Tätigkeit haben wird, muss man erst noch abwarten. Für uns relevant ist
erstmal nur § 17 und § 34.
Meiner Meinung nach hat sich der Gesetzgeber damit selber ein Ei auf die
Schiene genagelt. Z. B. wurde festgelegt, dass die Funde bei der Unteren
Denkmalbehörde abgegeben werden müssen. Das dürfte dem LWL und dem
LVR garnicht gefallen. Ich kann mir nicht vorstellen, das die Logistik
zwischen Denkmalbehörde und Fachamt reibungslos funktionieren wird.
Klappt ja häufig noch nicht mal zwischen Oberer Denkmalbehörde und
Fachamt. Das Wissen über bewegliche Bodendenkmäler oder was darunter
zu verstehen ist, halte ich bei der Denkmalbehörde nicht für besonders
groß. Bestimmt werden die Sachbearbeiter staunen wenn ich da mit
mehreren Kilo Scherben aus allen Epochen aufschlage und die zusehen
müssen an welchen Archi sie das Zeug schicken. Sind ja alles bewegliche
Bodendenkmäler von bisher noch nicht bestimmtem wissenschaftlichen
Wert. Mal sehen wann sie es leid sind.
Noch was: § 13 wurde nicht geändert. Somit besteht immer noch ein
Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Genehmigung in NRW. Das könnte
zu einer interessanten Kombination mit dem Schatzregeal führen.
Es gibt bestimmt noch eine ganze Menge anderer Aspekte, deren
Auswirkungen man heute gar nicht absehen kann.
Im schlimmsten Fall passiert es wie in den anderen Bundesländern mit
Schatzregal. Gute Stücke die man nicht abgeben will, werden einfach nicht
gemeldet. Die Wissenschaft hat das nachsehen. Das ist dann der berühmte
Schuss, der nach hinten los geht.
__________________
Viele Grüße von
Ironpic

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Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt!
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Alt 12.07.2013, 15:03   #2
Vetera
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Red face

Klasse beitrag


MFG
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Alt 12.07.2013, 15:34   #3
chabbs
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Alt 12.07.2013, 15:34   #4
carpkiller
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Interessant

Hat jemand von Euch (in NRW) mal mit den bisherigen zuständigen Stellen LVR/LWL/ Archäologen gesprochen, wie die das neue Gesetz sehen bzw. wie nun weiter verfahren wird?

- nein ich habe die letzten Monate nicht geschlafen und sämtliche Themen dazu verfolgt, nur kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz nun 1 zu 1 umgesetzt wird. -nix wird so heiß gekocht, wie es gegessen wird.
__________________
"Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"
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Alt 12.07.2013, 15:52   #5
BWGuenni
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Die Unteren Denkmalbehörden werden sich "freuen".

Wenig Personal, wenig Mittel, wenig Lagerungsmöglichkeiten.

Oder sie quittieren die Fundabgabe und leiten diese dann weiter zu dem zuständigen Fachamt.

Schaun mer mal, welche Absprachen zwischen Fachamt und unterer Denkmalbehörde getroffen werden.

Aber vielleicht gibt es ja noch entsprechende Durchführungsbestimmungen zum Gesetz wie was zu tätigen ist.

Alles mal Spekulation, müßig jetzt schon darüber zu diskutieren.

Ich mach mir da keinen Kopp.

Gruß

Günni
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Keiner ist unnütz...er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
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Alt 12.07.2013, 17:38   #6
sirente63
 
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Hallo
Alles aus liebe zur Geschichte.

Zitat:
Wer in Nordrhein-Westfalen im Garten oder auf dem Feld eine antike Münze oder Scherbe ausgräbt, muss sie künftig dem Land überlassen.

Das ist der Kern des am Donnerstag vom Landtag mit rot-grüner Mehrheit und Stimmen der Piraten beschlossenen neuen Denkmalschutzgesetzes. NRW führt damit das sogenannte „Schatzregal“ ein. Herrenlose archäologische Funde müssen unverzüglich den Denkmalbehörden übergeben werden. Der Finder „soll eine angemessene Belohnung in Geld“ bekommen. Das Gesetz erleichtert auch den Zugang der Denkmalbehörden zu Grundstücken, nicht aber in Wohnungen. Bauherren oder Projektträger müssen die Kosten für Ausgrabungen auf Baugrundstücken „im Rahmen des Zumutbaren“ tragen.
Quelltext: http://www.focus.de/regional/duessel...d_1041270.html
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Alt 12.07.2013, 18:55   #7
Ironpic
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Hallo,

Hier mal ein Link für diejenigen, die sich die Änderungen mal im Original ansehen wollen.
In der Tabelle, 4. Zeile auf den Begriff Drucksache 16/2279 klicken. Es öffnet
sich ein PDF in dem die Änderungen dem bisherigen Text gegenübergestellt sind.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...hren/index.jsp

Und dann kann sich jeder überlegen ob und wie er sich darüber "einen Kopp machen" will.
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Alt 12.07.2013, 19:18   #8
chabbs
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JETZT braucht ihr euch keinen Kopf mehr machen. Das Gesetz steht. Wir hatten vorher noch versucht, etwas zu unternehmen, aber der Widerstand war zu gering und die Dummheit der Entscheidenden zu groß. Dann geht das eben so aus.
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Alt 12.07.2013, 19:57   #9
Ironpic
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Hallo,

Für mich hat die ganze Sache möglicherweise weitreichende Folgen. Ich sammel diese
beweglichen Bodendenkmäler um sie unserem Heimatmuseum zur Verfügung zu stellen.
Bei unseren Landwirten habe ich es mit der Erlaubnis etwas leichter, wenn ich ihnen
sage warum ich auf ihr Feld möchte. Ich lüge nicht gerne. Außerdem wäre es schade,
wenn meine Funde in irgendeinem amtlichen Keller vor sich hingammeln, anstatt sie der
interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aber an Ausnahmen scheinen die
Mitglieder der Landesregierung NRW nicht zu denken. Es sieht so aus als hätten sie sich
vor den Raubgräberjagd-Karren spannen lassen, egal was für Kollateral-Schäden sie bei
dieser Hatz noch verursachen. Oder sie haben garnicht nachgedacht, ist ja auch
einfacher. Mir gehen dabei manchmal so Begriffe durch den Kopf wie: Fraktionszwang,
Stimmvieh, mangelndes Fachwissen. usw. Eine ganz brisante Mischung.
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Alt 12.07.2013, 21:12   #10
Miles23undNull
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Zitat:
Zitat von chabbs Beitrag anzeigen
JETZT braucht ihr euch keinen Kopf mehr machen. Das Gesetz steht. Wir hatten vorher noch versucht, etwas zu unternehmen, aber der Widerstand war zu gering und die Dummheit der Entscheidenden zu groß. Dann geht das eben so aus.
Egal! Dann werden wir unseren Kinder sagen: Wir haben getan was wir konnten!
Nicht mehr und nich weniger. Wieder eine Stufe nach unten. Das Schiff sinkt.
__________________
Vorderlader Boden oder Wasserfund gesucht!!!
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