08.11.2018, 20:39 | #1 |
Heerführer
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Suche nach Hufeisen Genehmigungspflichtig?
Kann mir jemand sagen ob ich in NRW (Bereich der Archäologen in Olpe) für ein Reitverein auf deren Pferdewiesen den Boden von verlorenen Hufeisen ohne Genehmigung mit Detektor absuchen darf?
Durch die verlorenen Hufeisen besteht eine Verletzungsgefahr für die Pferde! Nachtrag: Gebiet ist, so weit bekannt, absolut historisch unbedeutend! Grüße Michael
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08.11.2018, 20:51 | #2 |
Moderator
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Ganz ehrlich Micha?
In dem Fall würde ich nicht groß fragen, sondern machen. Gruß Michael
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08.11.2018, 22:16 | #3 |
Heerführer
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Aaaaaaaalso.
Für eine Wiese würdest Du in NRW so oder so nicht ohne riesigen Aufwand eine Genehmigung bekommen. Rein theoretisch besteht sicher eine Genehmigungspflicht. Da ich aber einige Armbrust- und Bogen-Vereine kenne, die keine Lust haben jeden Monat zig Euro für neue Pfeile auszugeben, und diese fast immer mit einem einfachen Metalldetektor wieder gesucht werden... keine Chance, dass eine Suchgenehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz auch nur irgendjemanden außer eben in der Theorie interessieren würde. Wer viel fragt... Mach einfach. Und wenn dann der Staffordshire-Hoard Westfalens dabei zum Vorschein kommt, kann man den immer noch melden. |
08.11.2018, 22:18 | #4 |
Moderator
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Solange du keinen Spaten dabei hast, dürfte man dir die Oberflächensuche wohl glauben.. Und du keine Spur von Markierungen hinter dir läßt...
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08.11.2018, 22:56 | #5 | |
Bürger
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Da du keine Bodendenkmäler bergen willst, fällt es nicht unter die Bestimmungen des DSchG NRW. Sonst:
Zitat:
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09.11.2018, 09:24 | #6 | |
Heerführer
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Zitat:
Aber ich kann mir - abseits verbotener Sucherei - ohne Probleme zwei Handvoll Tätigkeiten vorstellen, die man mit dem Detektor machen kann, ohne daß das bei normalen Leuten den Bezug zur Schatzsuche tangieren würde - und die ich auch ohne nachzudenken machen würde bzw schon gemacht habe. Ob das nun die Suche nach Pfeilen, Hufeisen, Schlüsseln, Häringen oder "rumspielen" ist. Wer das irgendwie reklamiert, wenn die Eckdaten eine dermaßen harmlose Sprache sprechen, der hat einen an der Klatsche. Sollte man in DIESE Fänge geraten, dann hat man zumindest die Gelegenheit, das den Betreffenden laut und mehrmals zu verdeutlichen. Besser wäre natürlich, gleich rechtliche Schritte einzuleiten. "Leuten mit Klatsche" sollten wir im Interesse des Gemeinwesens gegentreten. Ein Detektor ist kein verbotener Gegenstand, den für etwas zweckgebunden auf eigenem Grund als Werkzeug einzusetzen ist keine verbotene Schatzsuche, mein Messer im Rucksack ist keine Waffe, sondern zum Vespern und die Spritze in meinem Werkzeugkasten ist auch kein Indiz für Rauschgiftkonsum, sondern dafür, daß ich mein Moped öle. Ein wenig mehr "Courage des ehrlichen Mannes" kann grundsätzlich nicht schaden. Nur weil manche beim Buddeln auf dem Bodendenkmal schutzbehaupten, sie würden den Autoschlüssel vom Onkel suchen, ist das Suchen eines Autoschlüssels trotzdem nicht verboten. DER Umkehrschluß funktioniert nicht. Gruß Zappo |
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09.11.2018, 13:36 | #7 | |
Heerführer
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Zitat:
Das haben einige Prozesse in unserer Gegend in den letzten Jahren deutlich bewiesen. |
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09.11.2018, 13:39 | #8 |
Bürger
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09.11.2018, 14:03 | #9 | |
Moderator
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Zitat:
Richtig! Zu Hufeisen, allerdings in NDS, gibt es ein schönes Beispielurteil!
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09.11.2018, 14:09 | #10 | |
Moderator
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Zitat:
Oder: Frag in Olpe, wer in dem Gebiet laufen darf- Vielleicht möchte derjenige ja für nen Rahmen Pils... (Der soll sich da bloß keine Frau mit Pferd(en) suchen- Ich weiß, wovon ich rede...
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