23.09.2015, 16:28 | #1 |
Heerführer
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Schwabach bei Nuernberg
Detektor: Whites MX 5, Garret PP Pro
Beiträge: 1,514
|
Denkmalgeschütztes Anwesen kaufen?
Hallo Zusammen,
ich könnte unter Umständen ein denkmalgeschütztes Anwesen (Bauernhaus aus Anfang des 18.Jhrdt.) erwerben. Was daran allerdings ein Denkmal sein soll, erschließt sich mir nicht, Ruine würde passen. Bei der Besichtung bat der Makler meine 7 Jährige Tochter, sich nicht so an die Wand zu lehnen, da diese sonst einstürzt. Eine Bsichtigung war nur gestattet unter der Auflage des Tragens eines Bauarbeiterhelms und Sicherheitsschuhen. (Kein Witz!) Das ganze Ding reisst meine Oma mit ihrer Nagelfeile in 30 Minuten ein, überspitzt formuliert. Nun die Preisfrage: Würde Ihr Euch so ein Objekt zulegen? Ich hab eigentlich mehr Interesse an dem Grundstück, den dazugehörigem Wald, dem Obstbaumbestand nebst Karpfenteich. Was kann mir im Worst Case passieren seitens einer Behörde, wenn ich den Grusch abreisse? Man kann eigentlich nichts mehr renovieren, da keine Substanz mehr vorhanden ist, daher ist es für mich wie oben beschrieben nicht nachvollziehbar, was man an dem "Haus" schützen soll. Wie gesagt, jede Lehmhütte der Neanderthaler ist wahrscheinlich in einem besseren Zustand. Hatte jemand von Euch mal so einen Fall? Ich würde mich über sachliche Aussagen freuen. Chris
__________________
...ne Huelse ist auch was wert |
23.09.2015, 16:47 | #2 | |
Heerführer
Registriert seit: Jan 2014
Ort: Hessen
Beiträge: 1,170
|
Hi Chris,
schau mal hier, da steht alles genau drin bezüglich der Auflagen zur Instandhaltung und was beim Kauf zu beachten ist. Das könnte auch interessant sein: http://www.streifler.de/denkmalschut...ses-_2170.html Zitat:
Geändert von Fingerhueter (23.09.2015 um 17:14 Uhr). |
|
23.09.2015, 16:49 | #3 |
Bürger
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Baden
Beiträge: 158
|
Vielleicht einfach mal mit dem Denkmalamt Vorort abklären wie der Stand der Dinge ist und ob überhaupt noch ein Schützenswerter Zustand Vorliegt... bzw welche Teile genau als Schützenswert betrachtet werden... Evtl geht es auch nur darum das dort keiner mehr NEU baut oder eben nur wenn er eine gehörige Stange Geld in die Hand nimmt ...
|
23.09.2015, 17:08 | #4 | ||
Heerführer
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Pommern
Beiträge: 1,661
|
Pauschal erst einmal nein, so dick ist meine Brieftasche nicht.
Zitat:
Zitat:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bei-...---f45769.html Bei einem meiner Kunden gab es mal eine Rückbauverfügung, aber was daraus geworden ist, dass kann ich nicht mehr sagen.
__________________
Gruß Dirk Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. - Otto Von Bismarck |
||
23.09.2015, 17:38 | #5 |
Admin
Registriert seit: May 2000
Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,924
|
Ein "Fall" wurde doch neulich erst im Forum für Industrieruinen und Brachen diskutiert.
Ging es da nicht um ein Schloß?? Ansonsten würde ich zuallererst mal den MAKLER fragen. DER müßte da schon einiges zu sagen können. ... auch wenn es seine Aussichten auf Provision schmälern könnte. "Hinweisplicht" kann auch gern schon mal ins Detail gehen ... danach würde ich mal einfach im zuständigen Denkmalamt nachfragen. WAS denn von denen für die Immobilie noch erwartet wird. Und wie die wirkliche praktische Einschätzung der Erfolgschancen aussieht ... Auch mit Ämtern kann man reden ... ... die meisten, die sich da beschweren, haben es entweder nie versucht - oder haben dann doch etwas zu blauäugige Vorstellungen gehabt. Den Don Quichote kann man hinterher immer noch genug mimen ... - wohlgemerkt: hinterher! Gruß Jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
23.09.2015, 18:08 | #6 | |
Heerführer
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,411
|
Zitat:
Trotzdem: in der Regel fressen die einem im Amt nicht, und ne verlässliche Antwort ist eben nur da zu erhalten. Denkmalschutz kann von wenig bis viel gehen - vom Ensemble als solchem bis zur erhaltenswerten Dachstuhlkonstruktion oder zu Eigenheiten der Straßenfassade. Gruß Zappo |
|
23.09.2015, 19:18 | #7 |
Heerführer
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Magdeburg
Detektor: F2
Beiträge: 1,290
|
Denkmalschutz
Meine Ex hatte mit der Projektierung im Wasserbau zu tun. In Harznähe gab es ein Dorf, in dem eine Flußverlegung geplant wurde, für einen besseren HW-Schutz. Im Dorf gab es ein uraltes Gebäude, eine sog. Schwarzküche. Diese stand auf der Denkmalsliste. Ich habe sie mir damals selbst angesehen. Bessere Remise, mehr nicht - aber eben Denkmal. Die ganze Planung richtete sich nach dieser baufälligen Hütte aus. Die Kosten liefen völlig aus dem Ruder, weil extra Häuser zusätzlich gesichert werden mussten, die Dorfstraße mit Bohrpfählen gesichert usw....
Es kam ein Sturm (war tatsächlich so) und das Problem Schwarzküche hatte sich erledigt.... Der übriggebliebene Trümmerhaufen war nicht mehr erhaltenswert. Die Flußverlegung nahm wieder ein normales Maß an. Übrigens wusste nicht einmal der Bürgermeister so richtig, was denn an der Hütte so wichtig war. Naja, manchmal hilft die Natur "natürlich" nach..... |
23.09.2015, 19:48 | #8 |
Landesfürst
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Deutschland
Detektor: Wünschelrute
Beiträge: 812
|
Wie groß ist das Haus denn? Wohn/Grundfläche
Man müsste mal Bilder vom Haus machen. Zu Renovieren geht das schon, aber das dauert seeeeeehhhrrrrr lange und kostet. |
23.09.2015, 20:01 | #9 |
Heerführer
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Schwabach bei Nuernberg
Detektor: Whites MX 5, Garret PP Pro
Beiträge: 1,514
|
Themenstarter
Danke
Danke für Eure Antworten.
Für mich ist das alles ein Mysterium, wo hier das Denkmal sein soll, aber ok. Mein nächster Gang ist zur Behörde. lg Chris
__________________
...ne Huelse ist auch was wert |
23.09.2015, 23:17 | #10 |
Banned
Heerführer
Registriert seit: Mar 2015
Ort: B
Beiträge: 4,029
|
Wenn da was beim "ausbauen" zusammenfällt ist niemand haftbar zu machen....!
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |