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Alt 10.04.2010, 13:07   #1
Lilolong
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3 Pfennig 18hundert aus Preussen

Hi war grad im Wald und habe das erstemal beim ACE 250 auf Coins getestet und gleich eine Münze von 18hundert aus Preussen gefunden

So sieht die von google aus:

Quelle:
http://images.google.de/imgres?imgur...26tbs%3Disch:1

preussen_3pf._1850_kopplung_vs.jpg

und so meine:
3pfennig2.jpg
3pfenniug preußen.jpg
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Alt 10.04.2010, 13:18   #2
moskito
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gratulation...schöne scheidemünze...

das mit dem wald werde ich mir jetzt sparen...ist eh das beste
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Gruß vom Ulli
Carpe diem
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Alt 10.04.2010, 13:20   #3
meanfiddler
Ratsherr

 
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Hallo Lilolong,
herzlichen Glückwunsch zu Deiner Münze!
Ich musste länger auf meine erste Münze warten als Du.

Zu Deiner Suche...
bitte sei Dir darüber bewußt, dass Du im Wald NICHT suchen darfst.
In diesem Forum würde darüber schon häufig geschrieben.
Es ist klar, dass man mit einer neuen Sonde so schnell wie möglich testen will und es in den Fingern kribbelt...

ABER:
Gerade in Niedersachsen solltest Du Dir über mögliche Konsequenzen Deiner Suche klar werden.
Ich war selber erstaunt was man alles nicht darf.
Hier hat mir dieses Forum sehr geholfen!
Nutze dieses Forum und mach Dich schlau.
Dann hast Du lange Spaß an dem Hobby (ohne Ärger).

Siehe auch Anhang NDSchG... ganz wichtig.

Liebe Grüße aus Hamburg.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf NDSchG.pdf‎ (128.2 KB, 21x aufgerufen)
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Alt 10.04.2010, 15:26   #4
Sokram
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Siehe auch Anhang NDSchG... ganz wichtig

Hab ich mir grad das erste mal durchgelesen,...da stehen ja dicke dinger drin....
__________________
Walking with the Heart of a Lion
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Alt 10.04.2010, 15:37   #5
Lilolong
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Ok merk ich mir ^^

Also da wo wir suchen wahren das gehört ner Gärtnerrei das ganze Waldstück dort und den haben wa gefragt ^^
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Alt 10.04.2010, 16:20   #6
chabbs
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Zitat:
Zitat von Lilolong Beitrag anzeigen
Ok merk ich mir ^^

Also da wo wir suchen wahren das gehört ner Gärtnerrei das ganze Waldstück dort und den haben wa gefragt ^^
...ist egal, wem das gehört. Die Gesetze gelten trotzdem. Und Wald-und Wiesensuche ist in NI erst mal verboten. Es sei denn Du hast eine Sondergenehmigung- und die kann nur das Denkmalamt erteilen.

Da wollten Dich meine Vorschreiber drauf hinweisen.
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Alt 10.04.2010, 16:27   #7
Lilolong
Themenstarter
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Also auch Akker ?
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Alt 10.04.2010, 16:29   #8
Sokram
Landesfürst

 
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Beiträge: 716

Versteh ich nicht ganz...wenn ich auf meinem grundstück nen wald stehen habe,..auf meinem grund und boden,...in dem fall die gärtnerrei...dann darf ich oder jemand dem ich die erlaubnis erteile nicht dort die sonde schwingen?
__________________
Walking with the Heart of a Lion
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Alt 10.04.2010, 16:31   #9
chabbs
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Zitat:
Zitat von Sokram Beitrag anzeigen
Versteh ich nicht ganz...wenn ich auf meinem grundstück nen wald stehen habe,..auf meinem grund und boden,...in dem fall die gärtnerrei...dann darf ich oder jemand dem ich die erlaubnis erteile nicht dort die sonde schwingen?
Nein, leider nicht.

Das hat nichts mit dem Grundstück selbst zu tun. Du darfst sogar Bäume fällen, einen Pfosten einbuddeln. Aber sondeln deshalb noch lange nicht. Sofern es "Ungestörter Boden" ist. Und den Nachweis zu führen, dass er gestört ist, dürfte wahrscheinlich schwer fallen.

Es ist nicht generell verboten. Es ist genehmigungspflichtig. Sowie autofahren...
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Alt 10.04.2010, 16:36   #10
Lilolong
Themenstarter
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Beiträge: 130

d.h. wir haben die sonde für 200€ umsonst gekauft.......

wenn man in Niedersachsen nirgends sondeln darf ......

Geändert von Lilolong (10.04.2010 um 16:41 Uhr).
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