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Alt 28.11.2023, 11:37   #1
Matterson
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Erkennungsmarke

Vom gestrigen Ansondeln am Feldrand auf neuem Acker.
Ich hoffe da hat nur jemand seine dunkle Vergangenheit entsorgt.

59
SS/PZ.A.R.11

Muss man sowas melden? Vermutlich existieren dazu keine Unterlagen mehr?
Meine mal gelesen zu haben eine Marke alleine interessiert die Wast nicht die Bohne?
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg DSCN8302 (Benutzerdefiniert).jpg‎ (165.2 KB, 69x aufgerufen)
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Alt 28.11.2023, 12:30   #2
ghostwriter
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Post

was hindert dich daran …
eine email mit bild und fundort
ans bundesarchiv (pa) zu schreiben!?

https://www.bundesarchiv.de/DE/Conte...hapterId=63006

dass du eventuell die marke abgeben musst!?

__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 28.11.2023, 22:37   #3
Matterson
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Danke, mich hindert nichts, geb die auch gerne ab...sorry, dass ich gefragt habe.
Werd mich drum kümmern und geb dann auch gern noch ein Update was dabei rauskommt.
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Alt 29.11.2023, 05:17   #4
ghostwriter
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Post

nicht falsch verstehen,
das waren auch nur zwei fragen …
keine unterstellung dir als finder gegenüber!?

und fragen darf man immer stellen …

find ich gut, …
dass du dich drum kümmern willst!!

danke
__________________

ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 12.12.2023, 14:40   #5
Matterson
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Lehnsmann

 
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Beiträge: 37

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihr oben angegebenes Schreiben.

Bei Erkennungsmarken, die ohne Gebeine gefunden werden, handelt es sich in der Regel um so genannte „Oberflächenfunde“, d.h. in der Regel verlorene, weggeworfene oder bei einer Gefangennahme abgenommene Erkennungsmarken. Diese Marken müssen nicht zwingend dem Bundesarchiv überlassen werden.

Das Bundesarchiv kann Recherchen durchführen, um den Namen des ehemaligen Trägers der Erkennungsmarke zu ermitteln.

Ich weise darauf hin, dass für die Entschlüsselung der Erkennungsmarken und Erteilung von Auskünften Kosten anfallen, unabhängig von einem positiven oder negativen Ergebnis. Beachten Sie ferner, dass Auslagen für die Herstellung von Kopien und deren Versand entstehen können. Nähere Informationen zu den Geschäftsbedingungen und Preisen der Vertragsfirmen des Bundesarchivs, zur Besonderen Gebührenverordnung des BKM (BKMBGebV), zum Bundesarchivgesetz und zur Bundesarchiv-Benutzungsverordnung finden Sie im Internet unter: www.bundesarchiv.de unter der Rubrik „Benutzung“. Auf Wunsch schicke ich Ihnen auch gerne Informationen zu.

Pro geprüfte Erkennungsmarke müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von maximal einer Stunde, d.h. Gebühren bis ca. 20,00€ rechnen.

Gemäß §11 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) dürfen Informationen über natürliche Personen frühestens 10 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person herausgegeben werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der Person.
Daher werden bei Anfragen nach dem ehemaligen Träger einer Erkennungsmarke außer dem Namen sowie einer allgemeinen Aussage zu seinem Schicksal, d.h. Krieg überlebt, ums Leben gekommen oder Schicksal unbekannt, in der Regel keine weiteren Informationen mitgeteilt.

Sollten Sie an der Durchführung der erforderlichen Recherchen interessiert sein, teilen Sie mir dies bitte mit. Senden Sie bitte den beigefügten Benutzungsantrag des Bundesarchivs ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Das Bundesarchiv erhält eine große Anzahl von Anfragen. Die Bearbeitung kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, Sie werden nach Abschluss der Bearbeitung unmittelbar benachrichtigt.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
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