09.10.2024, 23:54 | #21 |
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Auch wenn ein paar Ziegelsteine mir jetzt folgen!
"Der Name ist immer noch Programm - in mehrfacher Ausführung " Das ist bei den Kids die Herausforderung! Einfach lockerer sehen wir sind auch nicht unter der ersten U-Verlagerung begraben worden.
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„Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist |
10.10.2024, 21:48 | #22 |
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Themenstarter
https://youtube.com/shorts/HcNSKsyLb...gzEw5Z80aDpGi8
BeatMaster unterstellt mutwillige Freiheitsberaubung. Dabei hat er selbst die Verwahrung vor kurzem geöffnet, war am Tage des Vorfalles selbst tangierend in der Gegend unterwegs (siehe Aussage im Video). Keiner spricht davon, das man evtl. einfach das Mundloch vor Schwarzbefahrer wieder verwahren wollte damit man bei Schadensfall nicht in der Haftung ist. Das Schlimme daran ist, das es Leute im Netz gibt, welche Zugänge und Örtlichkeiten publizieren.....dadurch der Traffic der FlipFlop-Befahrer steigt.
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10.10.2024, 23:13 | #23 |
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ich würde sagen da treffen sich zwei koryphäen......😂😂🤣🤣
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10.10.2024, 23:28 | #24 |
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Wie gesagt locker bleiben
Wenn der Typ "nachweislich" Leute unten in der Anlage den Ausgang versperrt, ist es - zumindest Gefährdung von Menschen. Strafrechtlich nicht unrelevant. Also er bekommt einen drüber die Befahrer sind dann die Opfer Hatte mal ein unerwartetes Treffen eines "Promis" in einem Atombunker. Gerüchte liefen das er auch zu macht. Normal Ihn drauf angesprochen und eine Lösung gefunden. Jeder macht sein Ding und geht.
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11.10.2024, 10:32 | #25 | |
Ratsherr
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html (Strafprozeßordnung (StPO) § 127 Vorläufige Festnahme) "(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. " Das ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die Du sicher belegen kannst, wenn Du sie hier öffentlich äußerst? |
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11.10.2024, 17:24 | #26 | |
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Themenstarter
Zitat:
....leider finde ich der Fülle der Postings in der Gruppe gerade besagten Post nicht. Ich könnte aber zahlreiche Screenshots aus WA hier einstellen, wie er so tickt - das lasse ich hier aber jetzt mal.
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12.10.2024, 00:53 | #27 |
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was wird das hier jetzt wieder?
Früher wußten alle um die Rechtslage. Auch wenn sie sich nicht dran hielten - sie waren aufgeklärt und wußten, was sie im Fall des Falles erwartet. Und jetzt trifft sich im Internet die Fraktion der geistigen Tiefflieger und beginnt die große Jammertour?? Diese ganzen Selbstdarsteller haben es nicht anders verdient! In ihrem Geltungsdrang verdrängen sie ja komplett die Rechte der "anderen". Und wenn man den "Radwan" jetzt versucht als Deppen hinzustellen, so empfinde ich das einfach nur als Bumerang. Zur Erinnerung: Wir haben auf seinem Gelände sogar mal ein Sommerfest veranstalten dürfen - wir haben eben nett gefragt. Nach einiger Recherche seinen Namen herauszufinden. Das war vor 24 Jahren eben noch eine Aufgabe ... Und nicht nur ihm gehört in der Gegend Grund und Boden - auch u.a. seinem Bruder. Und?? Selber ist er als Eigentümer eines Grundstücks mit enthaltenen Stolleneingängen eben zur Sicherung verpflichtet. Und wenn irgendwelche Flachfeilen dort "unerlaubt" betreten, es in die Hose geht, dann ist auch der Eigentümer u.U. mit dran. Und im Normalfall sind doch hinterher immer die am lautesten am Schreien, die sich vorher als die Helden verkaufen wollten ... Nochmal zur Sicherheit: Bobo, WORÜBER beschwerst Du Dich hier jetzt?? Über die Aktion im Mühlenbruch, wo vermeintlich jemand die geöffnete Türe wieder verschlossen hat?? Ein jeder muß sich selbst überlegen, welche "Schwellen" er überschreitet! Ein durchschnittener Zaun gilt halt meist nicht mehr als Grundstückssicherung. Aber wenn ich durch ein offenes Gittertor eintrete, was augenscheinlich "geknackt" aussieht, muß ich damit rechnen, daß der Verschlußzustand wieder hergestellt wird. ... und wenn der Befahrer so intelligent ist, und keine Nachricht hinterläßt, dann kann er dem, der die Sicherheit wieder herstellt auch keinen Vorwurf machen ... Solche Hinweise sind bei SDE seit mehr 24 Jahren zu lesen ... Andere Gruppierungen haben so etwas noch länger schon online ... => Hinweise für "Dritte" am Eingang oder Drinnen ... ... und da fangen unsere Internet-Helden wieder Diskussionen an. Im WISSEN um die Rechtslage ... ... und diese Klappspaten lernen nicht. Da steht die Dummheit höher im Kurs. Vielleich wäre es ja ratsamer, seinem Hobby im Stillen zu fröhnen, nicht immer gleich die ganze Welt dran teilhaben lassen ... Gruß Jörg
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12.10.2024, 01:11 | #28 |
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Themenstarter
@Sorgnix:
Zur Klarstellung bin ich auf der Seite von Radwan. Kenne ihn und seinen Bruder persönlich. Anfang des Threads ging es mir nur darum, die genaue rechtliche Lage für Befahrungen und evtl. deren Genehmigung in Erfahrung zu bringen. Vielleicht kam das nicht ganz so eindeutig rüber. Was mich aber aufregt sind jene Befahrer, die alles öffentlich ins Netz stellen, dann noch die Örtlichkeiten und Zugänge dazu verraten. Ich teile absolut Deine Meinung, Jörg. Außerdem kann man mit Matthias R. und Andreas R. reden bzw. wenn man höflich fragt steht eine Befahrung nichts im Wege. Sofern man sich an die Spielregeln hält.
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12.10.2024, 01:21 | #29 |
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puhh.
Dann sind wir ja in allen Punkten einig! Danke! Jörg
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12.10.2024, 12:02 | #30 |
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ach ist das schön....🥹
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