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Alt 04.02.2024, 08:37   #5
Donnerstag
Heerführer

 
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Registriert seit: Feb 2014
Ort: Pommern
Beiträge: 1,661

Also für Brandenburg lese ich eindeutig heraus, dass der Finder der Eigentümer ist, wenn der Fund nicht von besonderen wissenschaftlichen Wert ist.
Und da bin ich mir recht sicher, dass ganz schnell die Beweisumkehr greifen würde und nicht das Land den besonderen wissenschaftlichen Wert beweisen müsste, sondern der Finder das Gegenteil.

Ist aber auch wieder so ein Fall für "Hätten wir keine Rechtsanwälte, bräuchten wir keine Rechtsanwälte".
__________________
Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck
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