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Alt 01.03.2023, 10:37   #1
Colin
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ebay Gebühren ..

und Einstellungskosten für Privatverkäufer entfallen ab heute!

Ich dachte mir das könnte den einen o. anderen interessieren..?!

https://www.ebay.de/help/selling/fee...g-fees?id=4822


Lb. Gruß

Colin
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"In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



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Alt 01.03.2023, 15:13   #2
trilobit
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dafür melden jetzt alle portale deine daten über verkäue an das finanzamt.....
mehr als 30 verkäufe...mehr als 2000 euro umsatz...usw!
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Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher

-Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit-
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Alt 01.03.2023, 16:06   #3
Colin
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Naja..für mich ist das eh nicht groß relevant..aber ein paar mehr sind es schon..!


Lb. Gruß

Colin
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Alt 01.03.2023, 16:58   #4
trilobit
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ab 30 verkäufe wirst du automatisch gemeldet.....
egal ob ebay,kleinanzeigen,mobile usw....

https://www.merkur.de/leben/geld/eba...-92012266.html
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Alt 01.03.2023, 17:36   #5
Colin
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Beiträge: 10,258

Was ich meine..bin weit weg von gemeldet werden...mein letzter Verkauf war 2018..!

Bin aber immer noch der Meinung, daß es für den ein o. anderen nett zu wissen sein könnte!


Lb. Gruß

Colin
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Alt 01.03.2023, 22:29   #6
Deistergeist
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Könnte ich einige doppelte Bergbau Fahrmarken verkaufen...
Mal ehrlich, über 40 Euro für ein kleines Stück Blech?
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Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 02.03.2023, 07:38   #7
Lucius
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Zitat:
Zitat von trilobit Beitrag anzeigen
dafür melden jetzt alle portale deine daten über verkäue an das finanzamt.....
mehr als 30 verkäufe...mehr als 2000 euro umsatz...usw!
Deshalb hat man ja auch mehr als einen Account...
Übrigens spielt das beim Finanzamt nur eine Rolle, wenn du die Freibeträge übersteigst, zumindest bei Privataccounts.
Das zielt eher auf die "Privatverkäufer", welche jede Woche drei Autos drin stehen haben.
Da sich da aber ganz sicher keiner hinsetzt und die Anzeigen manuell durchforstet, werden Formulierungen wie "Macht mir ein Angebot", "Tausche, auch gegen gegen Euros" und "Preis 1€, Symbolpreis, näheres am Telefon" eine ungeahnte Renaissance erleben.
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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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Alt 02.03.2023, 07:47   #8
samson
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Man merkt auch jetzt schon auf EBAY-Kleinanzeigen, das häufiger als Früher beim Preis nur "VB" steht. Da hat das Finanzamt keine Chance.
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Alt 02.03.2023, 09:43   #9
Sir Quickly
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Bei Kleinanzeigen ist ein (falls überhaupt) erfolgter Verkauf zum angegebenen Preis doch überhaupt nicht nachzuweisen. Es sei denn, die Abwicklung erfolgt treuhändisch über das Portal. Oder hab ich da jetzt Verständnisprobleme?

Will sagen: Ich schalte jetzt eine Kleinanzeige und inseriere einen abgelaufenen Kasten Bier (kommt bei mir bestimmt nicht vor - insofern tatsächlich doppelt hypothetisch..) für 22222 EUR. Ein Käufer in Spee fragt mich folgerichtig, ob ich noch alle Latten am Zaun habe, ich komme zur Besinnung und verkaufe ihm den Kasten anschließend schwerzen Herzens (ob des abgelaufenen Inhalts natürlich ) zum Pfandpreis plus einen Euro. Danach melde ich den Artikel als verkauft und beende die Kleinanzeige.

Und was kommt jetzt / sollte da in Gang gesetzt werden?
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Alt 02.03.2023, 10:26   #10
Lucius
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Du kannst auch Anzeigen kommentarlos löschen. Ich denke, wieder mal viel Lärm um nichts. Erinnert mich an das Geschrei um die Kassenbonpflicht bei Bäckereien, worin ja auch einige den endgültigen Untergang des Abendlandes zu erkennen glaubten.

EDIT:

https://www.stern.de/wirtschaft/geld...-33089346.html
HIER wird es recht verständlich erklärt. Kurz: Wer den Treuhandservice von Kleinanzeigen nicht nutzt und wer nicht täglich zig identische Artikel einstellt, ist davon nicht betroffen. Für gewerbliche Verkäufer ändert sich nichts, nur für Gewerbliche, die dafür einen Privataccount nutzen, z.b.um Rücknahme- und Gewährleistungspflichten zu umgehen.
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