23.10.2015, 23:57 | #1 |
Heerführer
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ENEV-Verwirrung Ferienhaus
Moin,
ich bin beim Lesen der ENEV verwirrt! Darf man wenn man ein Ferienhaus baut, welches weniger als 4 Monate bewohnt ist auf den ganzen ENEV-Kram "sch****n"? <fluchen> Mit jeder ENEV-Verschärfung wird das Bauen ja noch unbezahlbarer als bisher. Gerade die ganzen Dämmungen bei einer kleiner GRZ und kleinem Grundstück. Da hatte man damals mehr Kleine Bungalows sind ja quasi heute unmöglich, wenn man GRZ 0,15 hat! 160m² überbaute Fläche bei 120m² Wohnfläche... .. macht bei 0,15 GRZ = min. 1066m², wer kann sich denn sowas in der Nähe einer Großstadt etc. leisten. </fluchen> Falls ja, was gilt denn bei Ferienhäusern für eine Vorgabe und falls man das dann doch länger als 4 Monate bewohnt, was passiert dann? Danke & Gruß Oliver |
24.10.2015, 00:39 | #2 |
Admin
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Tut mir leid!!
... denn auch ich bin mehr und mehr verwirrt, wenn ich mir solche Dinge antun soll. Deshalb baue ich lieber - als das ich mich mit dem Antrags- und Genehmigungswesen befasse. Ferienhaus länger als 4 Monate bewohnen?? ... nun, dann ist es wohl keins mehr. Dann ist´s ja mehr ein Dauergebrauch ... Wie immer: ... wo kein Kläger, da kein Richter ... Gruß jörg
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24.10.2015, 09:01 | #3 |
Heerführer
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Wer will denn das nachprüfen-außer netten Nachbarn??
Und wer solche Nachbarn hat,braucht dort auch kein Ferienhaus... Ich kenne Leute,die wohnen seit Jahren durchgehend in ihren Wochenendhäuschen-haben aber noch brav ihre Neubauwohnung als Postadresse bzw. postlagernd. Kostet zwar die zusätzliche Miete,aber man hat immer noch "Plan B" in der HInterhand.
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24.10.2015, 09:02 | #4 |
Heerführer
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Oder kauf dir ein Gebrauchtes.Das hat bei Eigennutzung Bestandschutz.
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24.10.2015, 09:59 | #5 | |
Heerführer
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Zitat:
Ähhh….die GRZ-Festlegung im Bebauungsplan ist meist ne Obergrenze. Weniger sollte da möglich sein. Zumindest wäre das für mich das erste Mal, daß das zwingend vorgeschrieben ist. Macht ja auch keinen Sinn. Ansonsten hastde da viele Fragen angeschnitten. Ferienhaus? Ist das ein ausgewiesenes Ferienhausgebiet oder willst Du nur ein stinknormales Haus bauen, aber nur sporadisch nutzen? Bei nem ausgesprochenem Ferienhaus in dafür ausgewiesenen Gebiet könnte ich mir vorstellen, daß nichtmal ne Heizung Vorschrift ist. Wo keine Heizung, da auch keine EnEV. Gruß Zappo |
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28.10.2015, 12:17 | #6 |
Heerführer
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Themenstarter
Danke für die Antworten, nun bin ich schon mal schlauer.
Danke und viele Grüße Oliver |
28.10.2015, 13:52 | #7 |
Ritter
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Leider nicht! Bei der Heizung (ab 30 Jahre alt) gilt der Bestandsschutz nur bei Eigennutzung, wenn sich das Objekt seit mehr als 2 Jahren im Besitz befindet. Auch bei Erbfällen gilt kein Bestandsschutz, selbst dann nicht, wenn die Erben selber im Objekt wohnen.
Andererseits sieht die EnEV 2014 keine Kontrolle der Umsetzungen vor ... Viele Grüße Sebastian |