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03.11.2015, 21:47 | #1 |
Ritter
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Am besten würde mir der Rückbau wie im Beitrag#18 dargestellt, gefallen. Natürlich mit Abbau des giebelseitigen Balkones und Wiederherstellen der Original-Fensteröffnungen.
Die jetzigen Fensteröffnungen sind überproportional groß und erschlagen die früher gleichmäßig und symmetrisch aufgeteilte Seitenansicht.Da nützt auch kein Paint-Versuch. Entsprechende Formklinker sind wie bereits beschrieben, auf dem Baustoffmarkt zu bekommen.Die würde ich in jedem Fall einem Natursteingewände vorziehen.Dazu auch die kleinteilig verlegte Schuppendeckung der Fensterbänke mit glasierten Bibern. Bin sehr gespannt, welchen Verlauf die Rekonstruktion nimmt. Halt uns bitte auf dem laufenden. Gruß FM |
08.11.2015, 09:03 | #2 |
Moderator
Themenstarter
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Denkmalschutz liegt keiner vor...
Zum Glück vielleicht ..? |
08.11.2015, 12:34 | #3 |
Heerführer
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08.11.2015, 12:47 | #4 |
Heerführer
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Immer diese komischen Aussagen...
Hab ich noch nie so erlebt. Ich kenne Denkmalschutz - zumindest hier aus der Region - so, dass das ein sehr gutes Zusammenarbeiten auf Augenhöhe ist und die Projekte - so sie im Sanierungsgebiet liegen oder herausragende Denkmäler sind - auch großzügig gefördert werden. Für den denkmalschutzrechtlichen MEHRaufwand 60-80%. Hier noch oft mit direkten Mitteln, anderswo dann über steuerliche Abschreibung - kommt immer drauf an wo man so ist. In Olis Fall wäre das nur von Vorteil, da er ja sowieso die Idee hat, das Haus wieder in den Ursprungszustand zu versetzen - hier könnte er Denkmalmittel aktivieren die ihn in dem Vorhaben unterstützen. Daher kann ich solche Aussagen überhaupt nicht nachvollziehen. Übrigens zum Thema "kannste machen was de willst": Ist auch nicht so, denn da hat die Baubehörde ganz schön mitzureden - egal ob Denkmalschutz oder nicht. Veränderungen in der Fassade oder im Dachbereich erfordern IMMER eine behördliche Genehmigung, es sei denn es handelt sich nur um eine Reparatur /Sanierung bei der wesentliche Dinge nicht geändert werden. Mancherorts sollen sogar ganz ohne Denkmalschutz auch Fassaden- oder Ziegelfarben vorgegeben werden - eben um himmelblaue gedeckte Dächer mit zitronengelben Fassaden zu vermeiden Wenn man sich darüber hinwegsetzt, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen - und eben die Veränderung zugunsten der baubehördlichen Vorschriften...
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08.11.2015, 15:39 | #5 |
Moderator
Themenstarter
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Ich denke mal , das der Denkmalschutz hier kein Interesse hat,
da gerade ein (Von meinem UrUrgroßvater errichtet) Fachwerkhof abgerissen wurde... Ich habe mal das Bild vom Althaus mit 1200dpi gescannt und éin nettes Detail entdeckt.. Regenrinnenhalter in Blattform..? |