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Alt 14.07.2013, 09:18   #21
fleischsalat
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Benutzerbild von fleischsalat
 
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Beiträge: 7,790

Zitat:
Zitat von Ironpic Beitrag anzeigen
Hallo,

So wie ich das verstanden habe, wird dann der Grundstückseigentümer "angemessen an
den Kosten für die Grabung und Bergung beteiligt". Jetzt könnte man ja sagen, was geht
uns das an. Aber angenommen ich stoße bei meiner Suche auf eine römerzeitliche
Streuung oder eine sogenannte Trümmerstelle. Die Archäologen haben gerade nichts
besseres vor und wollen die Stelle untersuchen und Graben und Bergen und Aufbereiten
usw. Und der Grundstückseigentümer wird an den Kosten beteiligt. Und das erzählt er
jedem der es hören oder auch nicht hören will. Was meint ihr wer uns noch auf seinen
Acker lässt?

Horrorszenario???
Das sog. "Verursacherprinzip" gibt es in anderen Bundesländern (z.B NDS) auch. Der Grundeigentümer/Bauherr MUSS die archäologische Untersuchung/Ausgrabung NUR bezahlen, wenn durch den von ihm verursachten Bodeneingiff das Denkmal zerstört würde (Z.B. durch den Bau eines Kellers, Tiefgarage usw...). Wenn nur eine Fundamentplatte gegossen wird und kein Bodeneingriff stattfindet, der das Bodendenkmal zerstört, sondern nur überbaut, ist auch keine Ausgrabung fällig. Es KANN beauflagt werden, dass zwischen Fundament und B-Horizont eine Trennschicht eingebracht wird. Ebenso kann die Dokumentation des entdeckten Bodendenkmals mit in die Beauflagung aufgenommen werden (Glaub mir, das ist definitiv das kleinere Übel für den Bauherren).
Forschungsgrabungen, wie die in Deinem Beispiel erwähnte, muss weiterhin das Land selbst tragen.

Noch etwas vielleicht nicht ganz uninteressantes: Bei der Baubegleitung darf NICHT tiefer abgezogen werden, als die später durch den Bau entstehende Tiefe. Selbst wenn da sonstwas wichtiges drunterliegt, ist bei erreichen der Fundamenttiefe Schluss und es wird überbaut. Wird dann doch noch weiter gegraben, kann es NICHTMEHR dem Bauherren in Rechnung gestellt werden.

Mit der Suche auf dem Acker hat das nicht viel zu tun, außer, dass Bauanträge in der Nähe von bekannten Fundstellen strenger beauflagt werden.
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten!
fleischsalat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2013, 10:55   #22
allesfinder
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Ort: Bayern
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Beiträge: 102

Ihr habt alle mein Mitgefühl.

Hallo,

Ihr habt alle mein Mitgefühl.
Bin ja mal gespannt wie lange es noch dauern wird, bis Bayern das Schatzregal einführen wird.
Mir graust schon davor.
allesfinder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2013, 19:16   #23
sirente63
 
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Beiträge: 5,347

Zitat:
Zitat von der_bünghauser Beitrag anzeigen
Was genau sagt dieses neue Gesetz jetzt eig. aus? Erstmal vorweg.
Das Fundrecht hat sich durch das Schatzregal in NRW geändert.
Schatzregal=Enteignung
Durch das Schatzregal hast du deine anteiligen Besitzansprüche/Eigentumsrechte verloren.

Gemachte Bodenfunde/Lesefunde/Zufallsfunde egal ob antik oder neuzeitlich wie z.B Knöpfe,Orden,Münzen,Fibeln,Schwert,Goldschatz gehört Alles jetzt den Land NRW.Die Fundsachen gehen automatisch in den Besitz des Landes NRW über.

Der Sucher oder Zufallsfinder sowie der Grundstückseigentümer "Sollen" eine Belohnung erhalten.

Nur Sondengeher sowie Lesesucher mit einer Nachforschungsgenehmigung haben Anspruch auf eine(wohl geringe) Belohnung!

"Sondengeher ohne eine Genehmigung haben keinen Anspruch auf diese Belohnung."
Was das im Klartext bedeutet?
Ganz einfach,es wird vermutlich nicht mehr soviel gefunden und gemeldet in NRW.
sirente63 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2013, 22:36   #24
AndiObb
Heerführer

 
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Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 2,031

Zitat:
Zitat von allesfinder Beitrag anzeigen
Hallo,

Ihr habt alle mein Mitgefühl.
Bin ja mal gespannt wie lange es noch dauern wird, bis Bayern das Schatzregal einführen wird.
Mir graust schon davor.
Möglicherweise nicht mehr lange, die Versuche gibt's schon seit Jahren. Momentane Stellungnahmen der Parteien hier (etwas runterscrollen):
http://www.historisches-holzkirchen....s-schatzregal/

Prof. Dr. Sommer ist kein Freund von Sondengängern - mal nett ausgedrückt. Interessanterweise gibt's bei uns eine derart vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Sondlern und Archis nicht, ich weiß wovon ich spreche. Und chabb´s Hinweis mit dem "Systemischen" kann ich da nur voll bestätigen. Bayern ist ja schon immer "etwas anders". Abwarten wieviel "Andersartigkeit" wir uns in diesem Bereich bewahren können.

Das Gesetz in NRW ist nun da. Sch***, aber so ist es. Mich interessieren die ersten Erfahrungen wie dieses Gesetz gelebt wird, das ist es ja worauf es ankommt.

VG
Andi
__________________
andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.
AndiObb ist offline   Mit Zitat antworten
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