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Alt 24.05.2021, 21:21   #11
Michael aus G
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Benutzerbild von Michael aus G
 
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Beiträge: 2,654

Zitat:
Zitat von DenOlli Beitrag anzeigen
Bei uns woll(t)en "die" sogar die Geschütze und Panzer aus den Miltärmuseen verschrotten lassen.... da hat wohl irgendwer Angst vor sich selbst....
Da gibts hier und da immer noch Bestrebungen. Ich sach ma nur Wehrtechnische Studiensammlung Koblenz...
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
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Alt 24.05.2021, 22:21   #12
Deistergeist
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Beiträge: 18,653

Wink

Hast du da was zu Lesen?

Glückauf!
__________________
"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 25.05.2021, 12:34   #13
Zappo
Heerführer

 
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Beiträge: 2,412

Zitat:
Zitat von samson Beitrag anzeigen
Wie willst Du denn sinnvoll die Grenze setzen, ab wann so ein Teil wieder brauchbar gemacht werden kann? Da ist es für den Gesetzgeber einfacher und praktikabler, die Teile, egal welcher Zustand, erstmal zu verbieten.
Abseits der klar definierbaren Grenze gibt es halt andere und klarere Gegebenheiten, bei denen man die Grenze zum haarspalterischen Blödsinn deutlich hinter sich lässt. Ein Gewehrkolbenrest eines K98 aus dem abgelassenen Stausee ist per Definition ein Teil einer Kriegswaffe - aber die missbräuchliche Komplettierung, Aufarbeitung und Verwendung dürfte doch da nicht gegeben sein.

Ein Verständnis für die Methode der Herrschenden , möglichst viel pauschal zu verbieten, weil irgendjemand irgendwie mal in den konstruiertesten Fällen irgendwas merkwürdiges mit veranstalten kann, habe ich nicht. Garnicht. Und ich finde dieses auch komplett unangebracht.

Das endet damit, dass irgendwann alles weg ist. Das beste Beispiel sind die Vorschriften zur Zeit.

Es gibt nichts, wo nicht jemand Schindluder mit treibt. Das deshalb (und aus Kontrollfaulheit) zum Pauschalverbot aufzublasen - und zwar nur dem Buchstaben und nicht dem Sinnn des Gesetzes entsprechend - also quasi pervertiert - ist maximal verfehlt.

Das Kriegswaffenverbot ist sicher nicht gemacht dafür, verrostete Gewehrteile in Vitrinen zu verhindern.

Gruss Zappo
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Alt 01.06.2021, 11:12   #14
allradteam
Landesfürst

 
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Beiträge: 900

Ein K98 fällt aber nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern "nur" unter das Waffengesetz. Das ist schon ein großer Unterschied.
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Alt 01.06.2021, 15:40   #15
Hans_L
Geselle

 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Bayern
Beiträge: 90

Und ein Gewehrkolben ist nicht einmal ein wesentliches Teil!
Hans_L ist offline   Mit Zitat antworten
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