12.08.2019, 12:33 | #11 |
Heerführer
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SO siehts aus. Wenn ich bei was erwischt werde, was ich getan habe, dann zahle ich. Wenn ichs nicht getan habe, widerspreche ich.
Also die ganze Sache kommt mir ziemlich hanebüchen vor - haben die Jungs vor Ort da nicht Wichtigeres zu tun als einen Verstoß herbeizuphantasieren? Jemand, der im Revier sitzt, kann doch nicht als AUGENzeuge dienen, wegen einer versperrten Einfahrt nicht weiterzufahren ist nicht Parken in der zweiten Reihe, sondern maximal Halten. Vielleicht auch nur verkehrsbedingtes Halten. Klar, man kann solche Auseinandersetzungen auch verlieren. Aber dann hat man zumindest schriftlich, WER hier die Id*oten sind. Gesetzt der Fall, es ist alles genau so wie geschildert, dann wundert mich der Antrieb für dieses Spielchen doch sehr. Wer sich als Polizist angesichts so eines völlig belanglosen Vorfalls für so ein Konstrukt hergibt, ist m.E. nicht würdig, so eine Uniform zu tragen. Da ist wohl das Gegenteil von "Freund und Helfer". Und nein, ich bin weder Wut- noch Reichsbürger - aber ich würde doch gutheißen, wenn die Polizei ihre Sache richtig macht - und sich SO automatisch den Respekt verdient, der ihr von vernünftigen Leuten entgegengebracht wird. Gehört allerdings auch ne sinnvolle "Besatzung" dazu. Gruß Zappo |
12.08.2019, 12:35 | #12 |
Admin
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ach Till ...
Also ich würde es mich NIE trauen, ohne triftigen Grund - und das ist nunmal kein Parkproblem - die 110 oder 112 zu wählen ... - da kriege ich schon beim Wählen ein schlechtes Gewissen ... Deshalb hab ich auch die Nr. der Einsatzstellen (im Nahbereich) gespeichert. Vor dem Hintergrund würde ich löhnen - und vergessen. ... am Ende will Dir da doch irgendeiner was, um packt das Ding dann nachträglich aus. Grober Unfug oder so ... Gruß Jörg
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12.08.2019, 13:00 | #13 | ||
Heerführer
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Die Berliner Polizei schreibt über Verkehrsordnungswidrigkeiten und den Notruf 110:
Zitat:
Unter dem Text-Link "weil ein Fahrzeug im Rahmen der Gefahrenabwehr abzuschleppen ist" ist dort weiter zu lesen: Zitat:
Dies würde bei einer berechtigten Einfahrtsabsicht in die durch ein fremdes Fahrzeug versperrte Einfahrt zutreffen. Ein schlechtes Gewissen zu haben, ist in diesem Fall also nicht unbedingt angebracht.
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12.08.2019, 15:51 | #14 |
Geselle
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In den letzten 10 Jahren habe ich bestimmt 7x die 110 gerufen, wenn ich ein verendetes Stück Wild am Strassenrand gesehen habe. Da hat noch nie jemand gemeckert, im Gegenteil: fast immer bedankt.
Gruß |
12.08.2019, 16:59 | #15 |
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... das hat da ja auch weniger geparkt ... Ich hab vor ein paar JAhren auch mal auf der AB bei Karlsruhe die 110 gewählt. Jemand hatte einen Oldtimer-Traktor (eher ne Schrottkiste), mit auf Brusthöhe herabgelassenem Frontlader samt Gabel ENTGEGEN der Fahrtrichtung auf dem Standstreifen abgestellt. Trailer im Ar...??? Unbeleuchtet, ungesichert, kein Warndreieck - Abends in der Dämmerung Der Kollege fragte mich auch, was ich denn jetzt wolle, steht doch auf dem Standstreifen ... Nach kurzer Erklärung was denn da so passieren könne sah er es ein. 20 min später (ist das schnell oder langsam?? ) kam ne Meldung im Verkehrsfunk. Wollen wir jetzt unsere 110-Heldentaten sammeln - oder ging es hier um einen Fall von Parkverstoß in Verbindung mit Blöd gelaufen?? (hätte da noch was ) Ich denke, der Fall ist durch, oder? Gruß Jörg
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12.08.2019, 18:51 | #16 |
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Themenstarter
Also ich habe mir heute mal den Spaß erlaubt und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus dem Bekanntenkreis angerufen.
Der meinte: Es ist ja eine Anhörung / Verwarnung und da kannst du ohne Probleme darauf antworten und eine Stellungnahme schicken - wohl ohne daraus einen teureren Fall zu machen wenn ich das richtig verstanden habe. Das genaue Telefongespräch habe ich nicht mehr im Kopf, allerdings bin ich mir zu 100% sicher, dass ich nicht gesagt habe, dass ich in zweiter Reihe stehe - ich hab höchstens gesagt: Ich stehe hier und komme nicht rein. Zur Frage nach dem Telefon (keine Ahnung warum das wichtig ist): Ich habe natürlich per Handy angerufen und war direkt bei meinem Auto, ich saß nicht die ganze Zeit drin, war aber in unmittelbarer Nähe - nach geltendem Recht gilt das aber dennoch als Halten, da ich ja unverzüglich handeln hätte können. Das Telefongespräch hat sicherlich auch über drei Minuten gedauert, das wird wohl der Knackpunkt sein. Die Tante vom Ordnungsamt habe ich heute leider nicht erreicht, ich hätte gerne mal dort angerufen um mich über die Sache schlau zu machen. Ich weiß immer noch nicht genau was ich mache. Es kotzt mich jedenfalls tierischst an. @SirAllottafind: Das Vertrauen würdest du auch verlieren, wenn du im Detail mitbekämst was hier mit diesem Verein gerade läuft und auch in der Vergangenheit mit dem Stadionneubau lief. Google mal zum Thema CFC und suche mal bei Facebook nach den Kommentaren von Herrn Fassmann dazu - der hat den ganzen Dreck der da gelaufen ist fein säuberlichst recherchiert und aufgelistet. Es ist nicht nur der Fascho-Verein inklusive Fans der die Stadt (zumindest Imagemäßig) extrem belastet, sondern auch Steuergelder die da in Größenordnung verpulvert werden und wurden - und das in Zeiten wo für viele andere Dinge angeblich kein Geld da ist... Es ist doch komisch: Ich als Anwohner werde bestraft, während alle anderen ungeschoren hier im Umfeld alles dicht machen können. Ich habe es jedenfalls in den vergangenen 5 Jahren nicht einmal erlebt, dass hier ein Auto abgeschleppt wurde oder der Ordnungsdienst durchgegangen ist um Protokolle zu verteilen. Selbst die Polizei, die ja zumindest vor Spielbeginn zahlreich vor Ort ist, greift hier nicht regelnd ein, selbst dann nicht, wenn man diese freundlich auf das Chaos anspricht. Da heißt es dann nur, dass man dafür nicht zuständig sei... Glaub mir, ich habe Grund genug, bei all dem was in den letzten zwei Jahren hier abging, den Glauben an einen Rechtsstaat zu verlieren - das hat natürlich mit dem "Ticket" jetzt eher untergeordnet zu tun, aber Mauscheleien muss es ja offensichtlich geben.
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12.08.2019, 19:50 | #17 |
Heerführer
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Eine Freisprechanlage hat den Vorteil, daß man während einer Fahrt telefonieren darf. Ohne Freisprechanlage darf man das nicht.
Du hast also während des Gesprächs mit dem Polizisten das Auto in eine freie Parklücke eingeparkt (nicht in vor eine Einfahrt!). Wer will Dir nun beweisen können, daß Du dies nicht so getan hast?
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12.08.2019, 21:55 | #18 | |
Ritter
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Zitat:
So sagt es der § 12 Absatz 2 der StVO. Nur mal am Rande angemärkt. |
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12.08.2019, 22:20 | #19 | |
Heerführer
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Zitat:
Aber frag Dich mal, warum offensichtlich sich keine wirksame Menge an wohl ebenso angepissten betroffenen Anliegern zusammentut, um zb im Falle der wilden Parkerei effektiv auf den Putz zu hauen. Solche negativen Situationen gibts nur deswegen, weil das ebend nicht passiert, und das wissen die Verantwortlichen auch und treibens so weit als möglich. Dazu muss ich keine bestimmte Partei wählen, die das für mich mal wieder erledigen soll und Ehrlichkeit etabliert (was im übrigen keine Partei tut). Die Leut vor Ort müssten sich zusammentun, um zb das nette Instrument des Öffentlichmachens/Bloßstellens auszunutzen und jeden Zuparker konsequent über entsprechend langen Zeitraum abschleppen zu lassen. Was nebulöse Unklarheiten und Grauzonen bis hin zu Ungesetzlichkeiten bei (Bau)Projekten angeht, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es eben Menschen (und das sind fast alle) gibt, die an was profitieren wollen, und der Rest darf nicht partizipieren, sondern eher die Zeche mitzahlen. Aber selbst diese Arschkarteninhaber sind bei Möglichkeit jederzeit bereit, auch mal hemmungsloser Partizipierer sein zu dürfen, und alle zuvor vehement eingeforderten Moralitäten und Träume von Ehrlichkeit gehen einfach mal so über die eigene Bordwand. Zurück zum Kernthema: Aus der Sache kommst Du meiner Meinung nach mit geschickter Wortwahl raus. Rechtschutzversichert? Wunderbar!
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12.08.2019, 23:11 | #20 | |
Moderator
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Zitat:
dann stehen die autos gar nicht im stau ... die parken alle!? und baustellen- bzw. rote-ampel-parker gibt es auch ...
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
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