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Alt 02.03.2023, 08:43   #9
Sir Quickly
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Bei Kleinanzeigen ist ein (falls überhaupt) erfolgter Verkauf zum angegebenen Preis doch überhaupt nicht nachzuweisen. Es sei denn, die Abwicklung erfolgt treuhändisch über das Portal. Oder hab ich da jetzt Verständnisprobleme?

Will sagen: Ich schalte jetzt eine Kleinanzeige und inseriere einen abgelaufenen Kasten Bier (kommt bei mir bestimmt nicht vor - insofern tatsächlich doppelt hypothetisch..) für 22222 EUR. Ein Käufer in Spee fragt mich folgerichtig, ob ich noch alle Latten am Zaun habe, ich komme zur Besinnung und verkaufe ihm den Kasten anschließend schwerzen Herzens (ob des abgelaufenen Inhalts natürlich ) zum Pfandpreis plus einen Euro. Danach melde ich den Artikel als verkauft und beende die Kleinanzeige.

Und was kommt jetzt / sollte da in Gang gesetzt werden?
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