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Alt 21.02.2022, 16:35   #1
Archaeos
Landesfürst

 
Registriert seit: Aug 2000
Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 764

Zitat:
Zitat von DaddyCool Beitrag anzeigen
Mal etwas Neues müsste her: den Kauf und das Führen/Einsatz eines Metalldetektors an eine juristische Bedingung knüpfen, z.B. nur mit behördlicher Genehmigung, das ins StGB aufnehmen und mit ein paar Ausnahmetatbeständen versehen (BOS, Forst usw)...
Zuwiderhandlungen gegen das luxemburgische Denkmalschutzgesetz (Sondeln ohne ministerielle Genehmigung) fallen ins StGB, genau wie andere Tatbestände, die beim Sondeln begangen werden ...
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