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Landesfürst
![]() Registriert seit: Aug 2000
Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 764
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Die Erklärungen von DenOlli bedürfen etlicher Zusatzinfos: Mit denkmalschutzwürdige Elemente, welche in einer Art Kataster vermerkt werden, bezeichnet er die Gebiete welche als ZOA (Zone d'observation archéologique) ausgewiesen werden. Der gemeine illegale Detektordödel wird kaum aus den in der ZOA vermerkten geographischen Informationen erkennen, wo es sich für ihn lohnen wird, raubzugraben. Und die als nationales Monument speziell geschützten archäologischen Fundstellen sind ohnehin längst bekannt und im Memorial (= Amtsblatt) verzeichnet.
Der Gebrauch von Metalldetektoren zur Suche von archäologischen Dingen ist (bleibt) selbstverständlich ohne ministerielle Genehmigung verboten. Die wichtigsten Informationen hierzu gibt es in Art. 12. Genehmigungen werden nur für wissenschaftliche Nachforschungen erteilt. Der Antragsteller muss zudem über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen (Wie es die La Valetta Konvention verlangt). Die kann er dank einer Schulung erlangen, welche vom INRA (Institut National de Recherches Archéologiques) angeboten wird. Die Teilnahme an der Schulung ist eine der Voraussetzungen zum Erlangen einer NFG, aber nicht die einzige. Das diesbezügliche grossherzogliche Reglement ist in Ausarbeitung. Nachfolgend die drei Artikel, welche archäologische Nachforschungen reglementieren, welche Elemente des archäologischen Erbes ans Tageslicht befördern können: Zitat:
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#2 | |
Admin
![]() ![]() ![]() Registriert seit: May 2000
Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,989
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Na, das ist ja nicht unbedingt anders als hierzulande.
Wobei natürlich der Teufel immer im Detail des Gesetzestextes vergraben liegt ... Zitat:
Absolut zerstörungsfrei - und wohlgemerkt, Einsatz auch ohne Schaufel. Ich mache also nur ein "Foto" ... Und da kommt es: WIE wird dann am Ende eine Drohne mit Fotoapparat bzw. die Knipse selbst eingeordnet, wenn ich auf einem Rundflug mir genau die Luftbilder anfertige, die ich gern suchtechnisch auswerten möchte ?? Wir müssen hier jetzt nicht das Rad zum 5. Mal erfinden - die Diskussion würde nie enden. Wollte ich aber nur mal anmerken ... ![]() Man kann Werkzeuge haben, so viele man will - es kommt drauf an, was man damit macht ... ![]() Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
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#3 | |
Heerführer
![]() Registriert seit: Aug 2008
Ort: Deutschland
Detektor: XP Deus v5.2, Garrett PP
Beiträge: 1,511
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Zitat:
![]() Alles andere führt zu rein gar nichts und wird an der bisherigen Situation nichts ändern. Aber ob man das wirklich will, wenn der archäologische Moloch eine tatsächliche Entscheidungsbefugnis erhält... ![]() Wäre alles, wie Jahrzehnte vorher, alles kein Problem, wenn sich alle von vornherein an ein paar Spielregeln gehalten hätten. ![]()
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Nec soli cedit ! DSU outside
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#4 |
Landesfürst
![]() Registriert seit: Aug 2000
Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 764
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Zuwiderhandlungen gegen das luxemburgische Denkmalschutzgesetz (Sondeln ohne ministerielle Genehmigung) fallen ins StGB, genau wie andere Tatbestände, die beim Sondeln begangen werden ...
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