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09.06.2020, 22:06 | #1 |
Geselle
Registriert seit: Jan 2011
Ort: München
Beiträge: 77
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Themenstarter
...habe nur Entrümpelungen, deren Auftraggeber bei Vertragsabschluss unterschriftlich bestätigen müssen, daß sämtlicher Besitz, oder Ansprüche aus diesem Besitz an mich übergehen und auch im Nachhinein keinerlei Ansprüche erhoben werden können.
Nur so kann ich in Ruhe arbeiten und muss nicht ständig wegen einer vergessenen Stehlampe ins hinterste Lagereck krabbeln. @U.R. ...der Konvoi bestand nicht aus 10, sondern nur aus 7 Mann... Der Pilot, 2 Kradfahrer und die vier Mann der Lastwagenbesatzung... :-) Geändert von goldspy (09.06.2020 um 22:08 Uhr). Grund: Textergänzung |
10.06.2020, 00:05 | #2 | |
Ratsherr
Registriert seit: Jun 2006
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Beiträge: 276
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Zitat:
Nur dieser kann Dir das rechtssicher beantworten. |
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10.06.2020, 08:22 | #3 | |
Heerführer
Registriert seit: Sep 2009
Ort: thüringen
Beiträge: 2,779
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Zitat:
In dem moment wo er die unterschrift geht alles auf ihn über ! Alle guten sachen oder auch die schlechten falls sondermüll gefunden wird z.b Hat er vorher einen festen preis ausgemmacht trägt der entrümpler auch die damit verbunden kosten für räumung entsorgung ect. Aber unser guter goldspy hat ja ein händchen für die guten sachen
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Fotowettbewerbgewinner März 2020 & Kettengliedmagnettesterfinder und seit dezember 2021 professionellen ghostwriteraufdensenkelgeher -Angesichts derart sinnfrei angewandter Mathematik, streiche ich die Segel und komme stattdessen einfach mit- (SirQuickly) |
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