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Alt 18.01.2019, 20:43   #1
2augen1nase
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Sven hat völlig Recht.

Wenn der Nachbar abreißt, muss er auch für die Standsicherheit eures Gebäudes sorgen. In aller Regel kümmert sich da aber eigentlich das Bauamt drum, denn ohne Statik gibts in so einem Fall keine Abbruchgenehmigung.

Sinnvoll wäre eventuell mal einen Wink ans Landesdenkmalamt. Sieht ja auf dem Foto nach einem Ensemble aus, wer weiß, vielleicht haken die sich ja ein und verhindern den Abbruch.

Die Sicherung erfolgt meist mit langen Ankern die geschoßweise durch die Giebelwand in die ersten 3 oder 4 Deckenbalken verschraubt werden, zumindest ist das hier so üblich bei gemauerten Wänden. In Wismar habe ich bei einem Fachwerkhaus aber auch schon gesehen, dass Fundamente am Giebel eingebracht wurden und darauf dann eine große Stahlkonstruktion gestellt wird die euer Gebäude hält.

Wichtig: Am besten vorher mal einen Bausachverständigen beauftragen und das eigene Haus begutachten lassen. Habt ihr nach dem Abbruch Risse / Setzungen/ sonstewas könnt ihr damit dann nachweisen, dass der Zustand vor dem Abbruch in Ordnung war. Normalerweise sollte sich um sowas aber auch der Abbruchunternehmer kümmern....

Viel Glück!
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Alt 18.01.2019, 20:55   #2
Baron
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Normalerweise ist es so, das mit einem Abbruch erst begonnen werden darf, wenn eine hinterlegte Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft in Höhe der Schäden die an Nachbargebäuden entstehen können hinterlegt ist. Deine Giebelwand wird also auf Kosten der Abrissfirma, die als erstes haftet neu gemacht.

Gruß
Micha
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Alt 18.01.2019, 20:59   #3
ogrikaze
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Jetzt warten wir noch auf Jörg seine 3 Seiten zum Thema
Im übrigen hatte ich gerade im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall, da sollte allerdings der Eigentümer(mein Bekannter) mit diversen Mitteln zum Verkauf seines Firmengrundstückes genötigt werden....sprich er hatte eine Enklave mitten in einem Bereich den ein Baukonzern
vermarkten wollte....Nachbargebäude abgerissen, sein Giebel mit versetzt, Stromkabel aus Versehen gekappt usw.
Die mussten alles wieder in Ordnung bringen......
Am Ende hat er verkauft, für den 4 fachen Wert er war nicht wirklich böse
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Gruß Sven

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Geändert von ogrikaze (18.01.2019 um 21:09 Uhr).
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Alt 18.01.2019, 21:01   #4
aquila
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Interessant. Aber die Abrissgenehmigung war bereits erteilt, bevor wir überhaupt in Kenntniss gesetzt worden sind.

Wir haben auch nichts gegen den Abriss, wollen aber nicht für das Glück anderer Leute ins Unglück gestürzt werden.
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Ich sehe verwirrte Menschen.
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Alt 18.01.2019, 21:07   #5
ogrikaze
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Das kann ich eigentlich nicht glauben, wenn dann gab's Auflagen..., bzw. unter Vorbehalt.
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Gruß Sven

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Alt 18.01.2019, 21:19   #6
aquila
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Da wird immer wieder das Konstrukt vom ... Eigentum verpflichtet ... eingeworfen. Fakt ist natürlich, das wir für unser Eigentum verantwortlich sind.

Und Fakt ist wohl auch, dass der Eigentümer des angrenzenden Gebäudes sein Haus abreißen kann... Darf er uns aber damit schädigen?
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Alt 18.01.2019, 21:24   #7
ogrikaze
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Nein........
Hol Dir doch einfach nen Termin beim zuständigen Bauamt, die sollten ja gesetzeskonforme
Auskunft erteilen, ich spreche aus Erfahrung, bzw. habe 1 Jahr für ne Umbaugenehmigung gebraucht, und da ging nur um ne Gaube und Fenster zum Nachbarn, die aber schon immer da waren....
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Gruß Sven

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Alt 19.01.2019, 01:18   #8
Sorgnix
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Nun, dann ich auch noch ...



Wie immer, hab ich eigentlich anderes zu tun.
Aber zum Problem "kurz" angemerkt:


zur Statik

1.
Fachwerkkonstruktion.
Aussteifende Kopfbänder sind im EG und 1.OG verbaut. Gut.
Somit kann die Fassade wg. "aussteifendem Dreieck" sich sicher nicht
nach rechts, in die entstehende Baulücke bewegen.
EG und 1.OG.

in meinen Augen könnte es sein, daß das 2.OG irgendwann später
aufgesetzt wurde ...
für die folgenden Punkte ist das allerdings unerheblich.


2.
Die Fassade im 2.OG ist NICHT ausgesteift.
JETZT steht die Hütte natürlich "fest", weil eben die Häuser auf beiden Seiten
Ihre diagonalen Aussteifungsbalken auf der Ebene haben.
Hier könnte (!) natürlich Bewegung in die Wand kommen, wenn die Abstützung
zur Seite auf einmal nicht mehr da ist. (muß aber nicht)
Das geht durch einfache Last aus dem Bau, durch Wind, Windsog etc.

Die Bude muß nicht gleich wegbrechen - denn Fachwerk hält ja bekanntlich einiges aus.
Aber eben "verziehen" kann es sich.
Da das aus statischer Sicht allerdings ein unbestimmtes System wäre, was der Statiker
bzw. das Bauamt absolut nicht mag, wird hier eine Aussteifung erforderlich.


Das jetzt mal gesehen auf die 2 Dimensionen Breite und Höhe des Hauses.
... aber es hat ja auch noch eine "Tiefe", sprich, die Giebelwand, die da später frei liegt ...


3.
Wie tief ist das Haus??
Es ist eine Frage, wie die queraussteifenden Wände aufgebaut sind, wie sie mit
der Giebelwand verbunden sind. Sicher bestehen die Wände innen auch aus Fachwerk?
Eigentlich dürfte eine Querwand genauso aufgebaut sein, wie die Außenwand.
Statt Fenster halt mit Türen. Auf jeden Fall muß da auch so ein Dreiecksverband verbaut sein.
(es geht um die Wände, die jetzt parallel zur Außenwand verlaufen)

Egal, ob jetzt direkt an der Außenseite, oder im Rauminneren. Die Wandscheibe
muß ihre Aussteifung haben.
Das Mauerwerk der Ausfachung übernimmt diese Aufgabe natürlich auch - aber es
kann nicht alle Bewegungen aufnehmen bzw. wegdrücken.
Manches Haus bzw. Giebelwand kriegt deswegen schon mal einen "Bauch" ...


4.
Folglich muß die Konstruktion darauf geprüft werden.
In JEDEM Geschoß! Wo sie nicht da ist, muß was gemacht werden.


5.
... die Variante "lange Anker" bis in den 3. oder 4. Deckenbalken (auf Ebene der Decke)
wird für sich allein nicht funktionieren. Die Deckenplatte in sich ist ausgesteift. So die sie stützende
Wand sich seitlich wegbewegt, rutscht sie einfach mit ...
Folglich muß die Wand sicher sein/sichern!


6.
Die Hauptquerkräfte, die die Wände nach außen drücken wollen, kommen übrigens
vom Dach - und versuchen die Außenwand eben nach außen zu drücken.
Daß das statische System da funktioniert, ist zu erkennen.
In die seitliche "Giebelwand" geht da nicht so viel, das das statische System eben
von vornherein so gewählt ist.
Trotzdem treten aber auch Wind- und Verkehrslasten auf, die zur Seite weg wollen.
(


7.
... wenn solche Sicherungen nicht so einfach im Inneren des Hauses bewerkstelligt
werden können, muß von außen gesichert werden.
Es wurden schon Stahlkonstruktionen genannt, die dann auf die Giebelwand außen
montiert werden. Das geht natürlich auch mit Holz.
... und wäre jetzt ja erstmal "provisorsich", keine Dauerlösung ...



die Kosten

Tja,
WER zahlt das??


1.
Das ist so einfach meist nicht zu klären.
Wie schon von anderen gesagt, wenn Dein Haus nicht von allein stehen bleibt,
weil man sich seinerzeit statisch an den Nachbarn angelehnt hat, sehe ich wenig
Chance, daß der Nachbar dann für die statische Sicherung herangezogen werden kann ...
Dann ist die Sicherung bzw. Herstellung der eigenen Standsicherheit so etwas wie
"Sowieso-Kosten", die Du auch früher schon hättest zahlen müssen, die zur "Grundausstattung"
des Hauses gehören ...


2.
Das ist aber immer heftigste Auslegungssache, weil bei einem 2-Geschossigen Haus
das sicher eher zutrifft, als bei einer mehrgeschossigen Anlage, wo alle Beteiligten
seinerzeit eben "gemeinsam" gebaut haben, sich in gegenseitigem Einverständnis
aneinander "anlehnten" ...


3.
Dito betrifft das die Sicherung Deiner nun "Außenwand", die ja vorher so etwas wie
eine Wohnungstrennwand war.
Deine Heizkosten werden steigen. Dein Nachbar kann aber nicht dazu verdonnert
werden, Dir jetzt die Wand zu dämmen. => Sowieso - Dein Bier.
Der Schutz der Wand, also der vor dem jetzt gegenschlagenden Regen, Wetter etc.
der geht wieder z.T. auf den Nachbarn.
Es gibt da Gerichtsurteile zu.
(aber wie auf hoher See ... - das eine Gericht urteilt so, das andere ...)



Sicherung der Ansprüche - Beweislasten


1.
Es kann eigentlich nicht sein, daß da eine Abbruchgenehmigung vorliegt, und Du
davon nichts weißt, nicht in Kenntnis gesetzt wirst bzw. nicht vorher angehört wirst.
Das ist bei jedem Bauvorhaben Pflicht. Vor allem, wenn die Bausubstanz direkt betroffen ist ...


2.
Geh zum Bauamt und kläre das vorab!!
Und es schadet natürlich nicht, mit dem Nachbarn auch auf die nette Art in Kontakt
zu treten. Manch einer weiß noch nichtmal, daß er nicht nur Dritten, sondern
auch sich selbst mit sowas Probleme bereitet.


3.
Nimm Dir bei Bedarf umgehend einen Anwalt, der Deine Ansprüche sichert!
Der sofort div. Schreiben aufsetzt, in denen die Kostenübernahme angekündigt wird,
Schadensersatzansprüche angemeldet etc.
Des Barons Hinweis mit der Gewährleistungs- bzw. Sicherungsbürgschaft ist so schlecht auch nicht!


4.
BEVOR die Abbruchmaßnahme beginnt, wird ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet.
Der aktuelle Zustand Deines Hauses wird dokumentiert. Risse etc., alles wird
per Bild vom Fachmann festgehalten.
Jede Wand, jedes Zimmer (innen wie außen) wird dokumentiert.
Zur Not werden Gipsmarken auf vorhandene Risse gesetzt.
Ohne das verweigerst Du die Zustimmung zur Aufnahme der Abbrucharbeiten.



So.
Das muß erstmal reichen.
Auf jeden Fall Kontakt aufnehmen und reden!!
Kooperationsbereitschaft zusagen. Und darauf einstellen, daß das u.U. auch
eigenes Geld kosten wird.


Gruß
Jörg



P.S.:
... falls nicht erwähnt: Ein EIGENER Statiker sollte hinzugezogen werden!
(verliere selber den Überblick ... )
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Alt 19.01.2019, 08:56   #9
aquila
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Erstmal herzlichen Dank für die rege Beteiligung und speziell an Jörg für seine umfangreiche Ausarbeitung - und das zu später Zeit.

Tja, wir sind etwas überfallen worden, da wir über die Planungen nicht informiert wurden. Weder vom Bauherren noch vom Amt.

Im Amt haben wir erst auf direkte Nachfrage erfahren, dass es statisches Gutachten gibt, das die Standsicherheit des Gebäudes in Frage stellt. Wir haben fristwahrend Einspruch erhoben, allerdings ohne Aussicht, die Baugenehmigung zurück nehmen zu können. Das Amt empfahl uns den Einspruch zurück zu ziehen, da anderenfalls nicht genannte Kosten auf uns zukommen werden.

Ein ersten Gespräch mit einem Anwalt wurde geführt...

So sieht´s aus. Schauen wir mal.
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Alt 19.01.2019, 10:32   #10
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von aquila Beitrag anzeigen
Das Amt empfahl uns den Einspruch zurück zu ziehen, da anderenfalls nicht genannte Kosten auf uns zukommen werden.




Was´ das denn für ne Blödsinnige Argumentation??

Das Ding ist nicht durchgängig durchdacht und beplant.

und wenn Anlieger vorher nicht gehört wurden, gerade bei Kenntnis eines statischen Problems,
dann ist das einfach nur eine dienstliche bzw. aufsichtspflichtige Verfehlung.

... wenn auf jeden popeligen Käfer Rücksicht genommen wird, Millionen für die Betreuung
eines jeden einzelnen Lurchs ausgegeben werden, da geht man davon aus, daß
Du es irgendwann von allein merkst, daß die Hütte Risse kriegt?? ( )

Außer Deinem guten Recht nimmst Du hier doch nichts wahr ...
Der Schutz des Eigentums auf Unversehrtheit dürfte auch dem Amt bekannt sein ...

Solche "Empfehlungen" sollte man schriftlich haben. Oder rechtssicher dokumentieren!


Gruß
Jörg
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