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#6 |
Landesfürst
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Ort: Duisburg
Detektor: Cibola SE, GMP
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Auf jeden Fall hast du ein Jahr Gewährleistung (hat nichts mit "Garantie" zu tun).
Erstes halbes Jahr der Gewährleistung muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Verkauf vorhanden war (also erst nach dem Verkauf entstanden ist). Wie soll er das nachweisen. ![]() Gruß Günni ![]()
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Keiner ist unnütz...er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen. |
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