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Alt 16.01.2013, 00:48   #1
goldspy
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Ort: München
Beiträge: 77

@DaddyCool...scheinbar habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt: dieser Auftrag kam von privater, befreundeter Seite und NICHT VOM NACHLASSGERICHT!!! und wie ich schon zuvor angemerkt habe, liegt jeder Fall anders. Aufträge über einen Nachlassverwalter werden NUR erteilt, wenn KEINE ANGEHÖRIGEN mehr ausfindig zu machen sind. Diesen Fall hatte ich seit dem Ausüben meiner Tätigkeit erst ein einziges Mal!
Thomas
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