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Alt 08.09.2012, 21:15   #1
samson
Heerführer

 
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Ort: Eich bei Worms
Detektor: Whites DFX, XP Deus
Beiträge: 1,776

Unabhägnig von der Rechtslage in den verschiedenen Ländern/Gebieten bin ich kein Freund von Sondengängertourismus. Die reine materielle Motivation dieser Leute halte ich für kontraproduktiv für unser Hobby und das sind dann meist die berühmten Negativbeispiele, auf die wir hier verzichten können und sollten!
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Alt 08.09.2012, 21:43   #2
Archaeos
Landesfürst

 
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Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 764

Zitat:
Zitat von samson Beitrag anzeigen
... bin ich kein Freund von Sondengängertourismus.
Ist aber leider traurige Realität. Die einschlägigen Detektorforen Deutschlands und der Niederlande strotzen nur so von Berichten über Sondeltouren im Urlaubsland, sehr oft mit Bildern der Beute. Die kann niemand in Abrede stellen.
Illegale d. h. ungenehmigte Sondengänger gibt es aber auch unter den Einheimischen. Die Pressemitteilung der Luxemburger Polizei soll ihnen als Warnung dienen, ihre illegalen Aktivitäten zu beenden.
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Alt 16.09.2014, 23:00   #3
Gecko14
Einwanderer

 
Registriert seit: Jul 2014
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 1

Lass es bitte bleiben, Deinem Geldbeutel und Luxemburgs Bodendenkmalen zuliebe.
Eine Polizeistreife hat Ende August vier Niederländer beim Schwarzsondeln erwischt. Das dürfte im Nachhinein für die vier ein sehr teurer Urlaub werden. In Luxemburg ist die ungenehmigte Suche mittels Metalldetektoren kein geringfügiges Vergehen, sondern ein Delikt. Besagtes Denkmalschutzgesetz sieht nämlich Geldstrafen von 251 € bis zu 25.000 € vor, sowie Haftstrafen von 8 Tagen bis zu 6 Monaten.

Im Frühling waren bereits zwei Luxemburger von einem Förster beim ungenehmigten Sondeln erwischt worden. Auch hier wurde Klage eingereicht.

Archaeos


Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?

Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!

Gruß Tom
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Alt 17.09.2014, 14:08   #4
Watzmann
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Beiträge: 5,014

Zitat:
Zitat von Gecko14 Beitrag anzeigen
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Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?
Wenn Du keine Genehmigung für Luxemburg hast dann glaubt er es nicht nur, dass Du ein illegaler Sucher bist, dann bist Du es eben.
Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen.
Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht!
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Alt 09.10.2014, 13:37   #5
KangarooJack
Anwärter

 
Registriert seit: Sep 2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 22

Zitat:
Zitat von Watzmann Beitrag anzeigen
Wenn Du keine Genehmigung für Luxemburg hast dann glaubt er es nicht nur, dass Du ein illegaler Sucher bist, dann bist Du es eben.
Bleiben lassen oder eben das Risiko eingehen.
Nur rumplärren wenn es schiefgeht, darf man dann nicht!
Und wenn ich "Glaube", dass du ein gefährlicher Terrorist bist, dann bist du es eben und wirst nach Guantanamo verschifft.
Man, man hoffentlich komme ich geistig nie so neben die Spur!
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Alt 09.10.2014, 14:44   #6
Watzmann
Heerführer

 
Benutzerbild von Watzmann
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Beiträge: 5,014

Zitat:
Zitat von KangarooJack Beitrag anzeigen
Man, man hoffentlich komme ich geistig nie so neben die Spur!
Dann klär uns doch lieber über die aktuelle Rechtslage in Luxemburg auf als beleidigend zu werden!
Oder hast nur eine große Klappe?
Watzmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2014, 17:54   #7
Archaeos
Landesfürst

 
Registriert seit: Aug 2000
Ort: Luxemburg, L-2345 Luxemburg
Beiträge: 764

Zitat:
Zitat von Gecko14 Beitrag anzeigen
Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?

Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!

Gruß Tom

Das Ausstellen oder Nichtausstellen von NFG in Luxemburg ist keine Frage von "glauben", sondern richtet sich nach objektiven Kriterien, die da sind: Zielsetzung der Nachforschungen, die Mittel, welche hierfür eingesetzt werden, die Kompetenzen des Antragstellers usw.
Die Absicht, mit den Archäologen zusammen arbeiten zu wollen ist ohnehin unabdingbare Voraussetzung, sie alleine ist aber kein ausreichender Grund zur Erteilung einer NFG.

Auch der Besitz eines Metalldetektors gibt keinen automatischen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Soweit in Kürze.
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