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01.12.2009, 17:36 | #1 |
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Hallo
Wo bitte schön steht das @chabbs,oder wieder einer deiner eigenen Interpretationen.Aus liebe zur Geschichte usw. Übrigends beziehe dein Verhalten bitte nicht auf andere Bundesländer........ die haben auch Gesetze. Hier ist die Rede von einer Münze,und kein Hortfund. Wissenschaftlich gesehen ist das Geldwesen nach 1700> nicht fürs LDA(nördlich NRW) von Bedeutung,da Es erfasst ist. Das ist übrigends der Wortlaut von Dr.Grünewald LDA in Münster. Ansonsten ist hier nur der Grundstückseigentümer zu unterrichten,da es sonst Unterschlagung ist!Eigentumsrecht,Fundteilung. Das ist ein regionales Nominal,ohne weitere Bedeutung fürs Amt. Ob diese Münze nun zu Prägezeiten dort irgendwie gelandet ist,oder in den Kriegswirren des 2WK´s mit anderen Hab und Gut dort verborgen wurde,juckt eigentlich keinen die Bohne.Zumindest in der Regel nicht. So hatt es mir einmal eine nette Archäologin erklärt. Es gibt einige gute Publikationen im Netz zu der gezeigten Goldmünze. M.f.G |
01.12.2009, 21:35 | #2 | |
Heerführer
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Zitat:
Herr Dr. Ilisch sagt auch, dass Münzen bis 1874 (Währungsreform) geschichtlich interessant sind. Wie gesagt, NRW. |
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02.12.2009, 08:40 | #3 | |
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Zitat:
Das ist die persönliche Meinung eines Referenten für Münzgeschichte der Uni Münster!Und diese Aussage hat mit der allgemeinen Meldepflicht nichts zu tun.Den Anweisungen und Auflagen der Archäologen ist Folge zu leisten.Das is relevant,und auch nicht die eigene Einstellung des jeweiligen Suchers/Finders. Ich wurde angewiesen,jedes UFO oder rostigen Nagel zu melden! Münzen 1700> NICHT. Nördliches NRW. Das diese Aussagen hier keine Rechtsberatung sind, oder Verbindlich ,versteht sich von selbst. Geschichtlich interessant ist auch das sogenannte Notgeld der Städte.Nach den beiden WK, und für mich persönlich sogar die DM. |
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