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09.02.2024, 22:55
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7
Columbo
Themenstarter
Landesfürst
Registriert seit: Jul 2020
Ort: Bayern
Beiträge: 829
Zitat:
Zitat von
Bergedienst
Steine gehören dem Eigentümer des Grundstücks. Egal wie lange die dort liegen. Das ist einfachste Juristerei!
Naja, das LG Augsburg und nachfolgend das OLG München sahen das in dem Fall im Link anders.
Geht wohl in die Richtung Recht haben und Recht kriegen...
Columbo
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