27.11.2017, 16:20 | #1 |
Heerführer
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Baurecht
Ich möchte mir auf meinem eigenen Grundstück ein zweites Wohnhaus (EFH) bauen.
Bin ich gesetzlich verpflichtet für ein zweites Gebäude auf meinem Grundstück einen neuen und separaten Anschluß für Wasser, Abwasser, Strom, Telefon usw. legen zu lassen oder kann ich die bereits vorhandenen Anschlüsse benutzen? (innerhalb der jeweiligen Übergabepunkte auf meinem Grundstück) Ich habe bereits einen bewilligten Bauvorantrag und Eintragung im Bebauungsplan. Das Grundstück ist, wird und muss nicht geteilt werden.
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______________ mfg Swen 2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler... |