12.07.2013, 11:31 | #1 |
Heerführer
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Schatzregal NRW
Hallo,
Das Schatzregal ist in NRW jetzt Wirklichkeit geworden. Der Landtag hat das neue Denkmal-Schutz-Gesetz (DSchG) in 2. Lesung beschlossen. Es gab noch einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der aber soweit ich das sehe nicht berücksichtigt wurde. Welche Auswirkungen das neue Gesetz auf unsere Tätigkeit haben wird, muss man erst noch abwarten. Für uns relevant ist erstmal nur § 17 und § 34. Meiner Meinung nach hat sich der Gesetzgeber damit selber ein Ei auf die Schiene genagelt. Z. B. wurde festgelegt, dass die Funde bei der Unteren Denkmalbehörde abgegeben werden müssen. Das dürfte dem LWL und dem LVR garnicht gefallen. Ich kann mir nicht vorstellen, das die Logistik zwischen Denkmalbehörde und Fachamt reibungslos funktionieren wird. Klappt ja häufig noch nicht mal zwischen Oberer Denkmalbehörde und Fachamt. Das Wissen über bewegliche Bodendenkmäler oder was darunter zu verstehen ist, halte ich bei der Denkmalbehörde nicht für besonders groß. Bestimmt werden die Sachbearbeiter staunen wenn ich da mit mehreren Kilo Scherben aus allen Epochen aufschlage und die zusehen müssen an welchen Archi sie das Zeug schicken. Sind ja alles bewegliche Bodendenkmäler von bisher noch nicht bestimmtem wissenschaftlichen Wert. Mal sehen wann sie es leid sind. Noch was: § 13 wurde nicht geändert. Somit besteht immer noch ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Genehmigung in NRW. Das könnte zu einer interessanten Kombination mit dem Schatzregeal führen. Es gibt bestimmt noch eine ganze Menge anderer Aspekte, deren Auswirkungen man heute gar nicht absehen kann. Im schlimmsten Fall passiert es wie in den anderen Bundesländern mit Schatzregal. Gute Stücke die man nicht abgeben will, werden einfach nicht gemeldet. Die Wissenschaft hat das nachsehen. Das ist dann der berühmte Schuss, der nach hinten los geht.
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Viele Grüße von Ironpic ------------------ Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt! |