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07.06.2009, 20:06 | #1 |
Einwanderer
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Strafe?
Mit was für einer Strafe muss man rechnen wenn man unerlaubt sondelt ?
oder gibt es sogar eine Anzeige ? mfg |
07.06.2009, 20:07 | #2 |
Heerführer
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07.06.2009, 20:24 | #3 |
Einwanderer
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Themenstarter
die frage war jetzt natürlich auf die gebiete bezogen wo es verboten ist
"heben von bodenschätze" usw |
07.06.2009, 20:37 | #4 | |
Moderator
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Zitat:
Wie- "Gebiete, wo es verboten ist"? Redest Du von einem BD oder wie soll man das verstehen? Wo "Es verboten ist" begehst Du wohl eine Straftat, die dementsprchend geahndet wird. Die Höhe der Strafe kann man nicht pauschalisieren. Es kommt ganz darauf an, was Du machst... .
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07.06.2009, 20:27 | #5 |
Heerführer
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Wo es verboten ist Sondeln man ganz eifach nicht, kenn mich jetzt mit den gesetzen auch nicht so aus aber könnte mir schon gut vorstellen das es da zu einer Anzeige kommen könnte.
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07.06.2009, 20:30 | #6 |
Heerführer
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Ja, aber Hameln ist Niedersachsen. Und NDS verteilt, in gewissem Umfang Genehmigungen. Jungs aus BW und Co. Ich kann verstehen, dass euch das immer traurig stimmt, wenn einer schreibt: Hol Dir ne Genehmigung und gut ist., Kann ich wirklich und ernsthaft verstehen. Wenn mir aber jemand aus NRW und Co. diese Frage stellt, werde ich ihm antworten müssen, dass es nicht wirklich schwer ist, hier eine NFG o.ä. zu bekommen. Und dazu werde ich ihm auch raten, ok?
Den Leuten, die in ihrem Bundesland nicht suchen & graben dürfen, wissen doch, dass ich das nicht verurteile, wenn ihr trotzdem geht. Ich würde es aber trotzdem niemandem raten Weisste Bescheid, ne?! Geändert von chabbs (07.06.2009 um 20:31 Uhr). |
09.06.2009, 08:23 | #7 | |
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Zitat:
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07.06.2009, 20:42 | #8 |
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Ich denke, er meint mit "wenn man unerlaubt sondelt", dass man ohne Genehmigung losgeht.
Je nachdem, was man macht, kann es von einer einfachen Ordnungswidrigkeit, Hausfriedensbruch, Fundunterschlagung, Raubgabungen, Hehlerei usw. gehen. Kann teuer werden. Und wäre in NDS schwachsinnig. |
07.06.2009, 20:53 | #9 |
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Themenstarter
genau das meinte ich chabbs
das man ohne genehmigung nicht gehen solte ist mir schon klar trotzdem wollte ich eine grobe richtung haben was passieren könnte aber warscheinlich lässt sich das nicht paulschaliesieren ... |
07.06.2009, 21:03 | #10 | |
Heerführer
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Zitat:
Also, eben unter uns zwei Gebetsschwestern. Im Normalfall passiert wohl eher zunächst mal "nichts wildes". ABER. Solltest Du erwischt werden, wirst Du niemals wieder die Chance bekommen, offiziell suchen zu gehen. Die Ämter werden Dir dann aus gutem Grund die Zusammenarbeit verweigern. Du wirst irgendwann auch einsehen, dass das Suchen ausschließlich für die eigene Vitrine nicht wirklich befriedigend ist- gerade wenn es um arch. Fundstücke geht. Bei Weltkriegdevotionalien mag das noch anders aussehn, manchmal. Und dann hast Du Dir ein wirklich tolles Hobby verbaut, denn die Erkenntnis, Geschichte erleben zu können, ist ein ganz anderes Gefühl als irgendwann 5 Kilo Musketenkugeln im Schrank liegen zu haben. Ehrlich! Ganz abgesehen davon, dass das Suchen mit Genehmigung auch weitaus enstpannter ist. Wenn Du eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) hast und die Erlaubnis des Bauern, brauchst Du Dich niemals mehr auf dem Acker umdrehen, aus Schiss erwischt zu werden. Du kannst einfach Suchen und Dich mit jedem in Ruhe unterhalten, der Dir begegnet und wirst aufgrund dieser Kontakte die tollsten Erfahrungen machen und wirklich einiges dazu lernen. Wenn Du denkst, das Hobby könnte Dir gefallen, dann hol Dir die Genehmigung. Das kostet nicht viel, auch nicht viel Arbeit. Und wir unterstützen Dich auch viel lieber |
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