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23.06.2003, 15:50 | #1 |
Geselle
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unbekannter Verschluß
Moin zusammen,
gestern war ich wieder mal an meiner altbekannten Brücke. Da bei uns das Wasser zur Zeit so niedrig ist, konnte ich mir diesmal das Tauchgerödel sparen und einfach in den Bach marschieren. Nach 10 Minuten hatte ich neben einer Menge von Eisenschrott plötzlich ein massives Signal, was auf einen Oberflächenkontakt hinwies. Also mal gebückt und auf den Grund gefasst. Erster Eindruck: Kammerstengel! Kann ja fast nicht sein denk ich und hab mal vorsichtig den Sand weggespült. Tatsächlich! Liegt da ein Verschluß! Das Teil geborgen und an Land gebracht, danach den Rest gesucht, was allerdings leider ohne Ergebnis blieb. Naja, vielleicht ein anderes Mal. So, nun weiß ich aber nicht, von was für einem Gewehr der Verschluß ist. Vielleicht hat von Euch einer einen Tip, zu welchem Gewehr er gehört. Kurzbeschreibung: 175 mm Länge, 17 mm Durchmesser, 90° gekröpfter Kammerstengel, Rendelung am hinteren runden Teil, Verschlußkopf mit zwei Verriegelungswarzen, Auszieherkralle rechts oben angebracht, eine Schraube am Verschlußgehäuse.
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Gruß CHEEZY |
23.06.2003, 15:51 | #2 |
Geselle
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Themenstarter
Oberseite des Verschlusses
Hier noch ein Bild von der Oberseite des Verschlusses.
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Gruß CHEEZY |
23.06.2003, 17:49 | #3 |
Einwanderer
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Hallo cheezy09
Ich glaube Frz. Berthier Gewehr (Kurz fuer Kavallerie & Artillerie) http://armesetpassion.free.fr/mousmle1892.html http://armesetpassion.free.fr/comple...usmle1892.html Mfg |
23.06.2003, 18:14 | #4 |
Heerführer
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leider kann ich nicht sagen um was für einen verschluß handel, aber sicher ist, das der besitz verboten ist...(siehe kriegswaffenkontrollgesetz)
...daher würde ich vorsichtig mit dem veröffentlichen und vorzeigen sein ;-) wolfsmond |
23.06.2003, 18:45 | #5 |
Ritter
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Beiträge: 442
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Wolfsmond
Er hat den Verschluss bestimmt schon abgegeben und wenn er den Rest auch gefunden hätte,bestimmt auch. Sondler100 Last die Finger von verbotenen Sachen |
03.07.2003, 00:34 | #6 |
Heerführer
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Hi, Wolfsmond!
Verstoß gegen das KWKG ist das keinesfalls, da es sich definitiv um keinen Verschluß von nem Vollautomaten handelt. Maximal gegen das WaffG, aber wenns schon abgegeben ist isses kein Problem. Ich will mich nicht direkt festlegen, aber das Ding kann auch von nem Enfield (aber eher weniger) stammen, aber icht tippe mal ganz doll auf nen Italiener, mache mich mal kundig! Und das Teil scheint mir auch eher von einer Jagdwaffe zu stammen, was die relativ stabile Ausführung erklärt, denn Jagdmunition ist meist stärker laboriert gewesen als Infanteriemunition. Nach dem Krieg war ja jede Art von privatem Waffenbesitz durch die Alliierten verboten und um dämlichen Fragen und Ärger aus dem Weg zu gehen, haben viele Privatpersonen ihr Spielzeug lieber irgendwo ausgeklinkt. Also, da ich aus eigner Erfahrung ziemlich viele Militärwaffen aus alter Zeit kenne, glaub ich bei dem Dingsda eher an ne Jagdwaffe, es sei denn, das dies von ner Beutewaffe aus Armeebeständen z.B. Rote Armee, handelt, doch da war weder beim Dragunow noch beim Krabiner 40/44 der Repetierhebel gebogen. Also ich bin mal gespannt, was andre drüber denken! |