Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Schatzsuche > Schätze

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.10.2008, 10:21   #1
sanitoeter2000
Ritter

 
Benutzerbild von sanitoeter2000
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Bayern, Chiemsee
Detektor: Minelab Equinox 800
Beiträge: 448

Der hiesige Doppelraubmord von 1861

Das Jahr 1861 schloß mit einem gräßlichen Raubmord, der in
weiten Kreisen das größte Aufsehen erregte. Das Ergebnis der
sehr interessanten Schwurgerichtsverhandlung über diesen Fall
wurde im Boten von 1862 in den Nummern 56 - 61 (Unter-
haltungsblatt) veröffentlicht. Das folgende ist ein Auszug daraus
mit Zusätzen.

Die Ermordeten waren Georg Friedrich Linsenmaier (genannt
Jägerleins), Bürger und Bauer hier und dessen zweite Ehefrau
Christine Friederike geborene Weihmüller gebürtig.

Der Täter war der 42 Jahre alte ledige Schäferknecht Georg Fried-
rich Braun von Botenheim, Oberamt Brackenheim.

Die Linsenmaierischen Eheleute bewohnten ein ziemlich ver-
einzelt stehendes Haus am Fußweg (das letzte Haus
auf der linken Seite), 56 Fuß entfernt von dem nächstgelegenen
Haus des Schäfers Baithes Greiner. Der Bauer Georg Friedrich
Linsenmaier (ursprünglich Bauernknecht) ein 75 jähriger Greis
und dessen 71 jährige Ehefrau hatten sich nach und nach ein
erhebliches Vermögen gesammelt. Bei der Teilung nach ihrem
Tod ergab sich die Summe von 54.135 Gulden. Sie standen hier
in geringer Achtung, weil sie, wie allgemein bekannt war, ihren
Reichtum durch Geiz und Wucher vermehrten (auch sollen sie
arme Leute, welche Frucht von ihnen kauften, mannigfach betro-
gen haben, indem sie denselben Spreu unter das Korn mischten,
wenn sie nicht bar bezahlen konnten, - pfui! Welche Schande!).
Linsenmaier, der sich häufig dem Trunk ergab, prahlte gerne in
berauschtem Zustande mit seinem Reichtum und äußerte na-
mentlich öfter, daß er viel Bargeld vorrätig habe. Dabei verließ er
sich für den Fall eines Einbruchs auf seine geladene Flinte und sein
großes Messer. Auch besaß er einen wachsamen Schäferhund.

Äußer den beiden Eheleuten war nur noch die 17 Jahre alte gut
prädizierte Magd Phiippine Dürner im Hause.

Schon am 7. Dezember 1861 hatte man einen verdächtigen Men-
schen in blauem Mantel abends vor dem Hause wahrgenommen,
der keine Auskunft über sein Hiersein gab. Gleich darauf bemerk-
te man hinter dem Haus einen zweiten Burschen, der sich ver-
dächtig benahm und sich, als er beobachtet wurde, entfernte.
Am 10. Dezember war Linsenmaier auf dem Markte in Dettin-
gen, von dem er abends 6 Uhr zurückkehrte. Die Magd ging
abends 6 1/2 Uhr in ein benachbartes Haus zum Lichtkarz. Da
dieselbe um 10 1/2 Uhr zurückkehrte, fand sie die vordere Haus-
tür noch verschlossen, bemerkte aber nach ihrem Eintritt in das
Haus, daß die hintere Türe offen stand, während sie dieselbe
geschlossen verlassen hatte. Ohne etwas zu ahnen, ging sie zur
Ruhe und schlief ruhig bis zum anderen Morgen. Da sie morgens
um 6 1/2 Uhr in die Wohnstube trat, wurde ihr Morgengruß nicht
erwidert, sie bemerkte in der Dunkelheit, daß die Bettdecke ihrer
Frau hinter dem Ofen lag und als sie näher trat, fühlte sie mit
ihrem Fuß unter derselben einen festen Körper. Da ergriff sie ein
Grausen, sie sprang fort und holte den Nachbar Baltes Greiner.
Dieser zog die Bettdecke weg und fand nun unter derselben die
~ehon steifen kalten Leichen der Linsenmaierischen Eheleute.
Dieselben lagen in einer großen Blutlache. Einige Schritte davon
war auf dem Boden eine kleine mit Blut befleckte Stelle. Das große
Messer Linsenmaiers lag blutig auf dem Ofen. Die geladene Flinte
fand man im Bett des Ermordeten, zugedeckt mit der Bettdecke.
Linsenmaier hatte über dem Ohr eine tiefe Wunde von 11/2 Zoll
Länge, in deren Tiefe man der zerstörten Schädelknochen fühlte.
Die angrenzenden Teile des Schädels enthielten mehrere Sprün-
ge. Im Hals des Toten waren zwei furchtbare Schnittwunden,
welche 3 Zoll breit klafften (1 Zoll = 2,86 cm). Die Linsenmaieri-
sche Ehefrau lag gleichfalls angekleidet neben ihrem Mann, die
rechte Faust geballt, ihr Gesicht mit einem Tuch verhüllt. Auf der
linken Schläfe des Weibes fand man eine tiefe Wunde, ein kleines
Stück in den Schädel hineingeschlagen. Am Hals gleichfalls eine
alle Weichteile trennende Schnittwunde.

In der Stubenkammer waren die Fenster verhüllt und die hölzer-
ne Truhe erbrochen. In derselben fand man nur noch 11 Gulden
zerstreut liegend und einen Leuchter mit einem ausgelöschten
Licht. In derselben waren ferner ein Kasten erbrochen und ein
anderer offener Kasten durchsucht. Das Gericht fand übrigens
unter einem Brett der Stubenkammer 3 schwere Säcke mit gro-
bem Silbergeld im Gesamtwert von 2.627 Gulden und 37 Gro-
schen. Die Verwandten gaben aber an, daß immer ein Barvorrat
von 6 - 7.000 Gulden vorhanden gewesen sei. Die Untersuchung
ergab auch, daß eine erhebliche Summe, worunter namentlich
Gold- und Papiergeld geraubt worden sein muß. Der Mord muß
zwischen 1/2 7 und 9 1/4 Uhr geschehen sein. In das Haus
gelangte der Mörder augenscheinlich durch Einbruch und Ein-
steigen, am Schafstall war ein Laden erbrochen. In der Scheune
fand man nach dem Mord im Heu zwei Vertiefungen, welche von
einem oder mehreren Menschen, die hier gelegen, herrühren
konnten, in dem erwähnten Schafstall endlich fand man einige
Zeit nach dem Mord im Laub ein paar schwarzlederne Handschu-
he, welche weder den Ermordeten noch deren Magd gehörten.

Der Täter war ein flinker, gewandter, entschlossener Bursche.
Uber seinen Charakter lagen ungünstige Zeugnisse vor. Er wurde
geschildert, als ein verschlossener, düsterer und wortkarger
Mensch. Auch seine Heimatbehörde hat ihm ein schlechtes Prä-
dikat erteilt (wiederholt wegen Diebstahls bestraft, namentlich
in Bayern 1851 wegen zweier ausgezeichneter Diebstähle zu 8
Jahren Zuchthaus verurteilt, nach 6 Jahren begnadigt und 1857
entlassen). Schon 1839 drei Wochen Gefängnis wegen Dieb-
stahls; wegen desselben Verbrechens in Bayern zu erst 13 Wo-
chen, dann 1848 18 Monate in Untersuchungshaft, beide Male
wegen hartnäckigen Leugnens die Untersuchung eingestellt. An
Weihnachten 1859 trat er in die Dienste des Schäfers Gallus, hier.
Während dieses Aufenthalts hier kam der Schäfer häufig in das
Haus der Ermordeten indem er als Quacksalber sich anheischig
machte, beide Ermordete von Fußleiden, mit denen sie behaftet
waren, zu kurrieren. Er war daher mit den Ortlichkeiten des
Hauses wohl vertraut. Der Angeklagte hatte hier mit der ledigen
Anna Katharina N. Tochter des Wagners N., ein Liebesverhältnis
angeknüpft in Folge dessen die N. ein uneheliches Kind gebar.
Dasselbe starb nach 3 1/2 Jahren, die Mutter verheiratete sich
1863 nach Hattenhofen. 1861 hatte auch die jüngere Tochter des
Wagners N., Anna Waldpurga, spätere Ehefrau des Johannes L.
Webers, hier, von dem Angeklagten ein Kind zu erwarten und
wurde Anfangs November 1861 bei seiner Base, der Schulleh-
rerswitwe untergebracht. (Das Kind welches sie
während der Untersuchungshaft gebar starb 1 Jahr
und 2 Monate alt). An Martini 1861 trat Braun aus dem Dienste
des Gallus aus, angeblich um nun selbst eine Schäferei zu kaufen.
Es wurden ihm damals von Gallus 112 Gulden ausbezahlt. Er kam
mehrere Male nach O. zurück zu Wagner N. und entfernte
sich am 2. Dezember angeblich nach Bayern um nach den von
ihm dort gekauften Schafen zu sehen. Er ging aber zu Waldpurga N.
bei der erbis zum 6. Dezember blieb.

Dann entfernte er sich wieder unter dem Vorgeben, in Bayern Geld
einziehen zu wollen. Er ging aber nicht hin. Am 7. Dezember
war er im Gashaus in Nagold. Seine Angaben darüber, wo er vom
7. - 11. Dezember sich aufgehalten, bestätigten sich in keiner
Weise. Er war vielmehr am Abend des 10. Dezember in Ulm,
wo er am Tage nach dem Mord schon morgens 6 Uhr
ankam. Die Ehefrau des Taglöhner Johann Georg Merz, sagte
nämlich aus, sie habe den Angeklagten am 10. Dezember abends
nach 6 Uhr aus dem Hause des ihr gegenüber wohnenden Webers
Jakob Friedrich Gänzle mit zwei anderen Burschen, welche sie
für die Söhne des Gänzle gehalten, herauslaufen, Richtung gegen
das Linsenmaiersche Haus einschlagen und nach 8 Uhr wieder
an das Weber Gänzlesche Haus zurückkehren sehen. Die drei
Burschen haben dann die Stiefel in dem am Haus vorbeifließen-
den Bach gewaschen, worauf der Angeklagte, welchen sie be-
stimmt erkannte über die Wiesen in der Richtung
sich entfernt habe, während seine Begleiter in das Haus des We-
bers Gänzle eingetreten seien. Bezüglich der beiden Gänzle hat
die Untersuchung keine weiteren hinreichenden Schuldanzei-
gen ergeben, sodaß gegen sie das Verfahren eingestellt werden
mußte. (Der jüngere der beiden Gänzle, Jakob Friedrich geboren
1842, wanderte 1864, also 3 Jahre nach der Tat nach Nordameri-
ka aus, der ältere folgte ihm mit Weib und Kindern 1865, ein
unehelicher Sohn ihrer Schwester, Jakobine, spätere Ehefrau des
Schneiders Schäufele, Johann Michael, ging 1870 - 20 Jahre alt
ebenfalls nach Amerika. Ein dritter Bruder der beiden Erstge-
nannten, Johannes starb 41 Jahre alt, 1881, als ein ganz stumpf-
sinniger, teilweise verwirrter, unzurechnungsfahiger Mensch.
Den beiden Erstgenannten soll es in Amerika gut gehen).

In der von dem Angeklagten eingeschlagenen Richtung fand man
einige Tage nach dem Mord auf
dem Felde in einem kleinen Bach einen sogenannten Karst (eine
zweizinkige Haue), der nach dem eingebrannten Namenszeichen
offenbar Eigentum der Ermordeten war und der ganz in die Schä-
delverletzungen der letzteren paßte. Johann Georg Greiner, von
hier, begegnete auf dem Helfersberg gegen 10 Uhr abends einem Manne,
derselbe trug einen Mantel und Schlapphut, letzten etwas über
das Gesicht herabgedrückt und sah ihn nicht an, sondern schaute
auf die andere Seite. In Größe, Kleidung und Gang erkannte Greiner
den Schäfer Braun. Diese sahen um 10 1/2 Uhr nachts 4 Zeugen einen Mann
, anscheinend ein Schäfer, aber ohne Hund, was ihnen auffiel, in
das Dorf und dann in die Wirtschaft der Witwe Burkhardt eintretend.
Dort setzte er sich an einen besonderen Tisch, zog Papierscheine heraus
und zählte sie teilweise. Ein der Witwe gehöriger 14jähriger Knabe, Eduard
Burkhardt, stellte sich in die Nähe des Fremden und zählte dem-
selben hehlingen nach und zwar bis auf 30. Der Fremde schien
das zu bemerken und legte das Papiergeld in ein Schreibbuch mit
gelbem Kettchen. Von N. ging der Mörder über W. nach B., wo er
morgens 6 Uhr bei Waldpurga N. erschien und vorgab er komme aus Bayern,
sei die ganze Nacht durchgelaufen und bei Ulm verirrt.
Er ließ seine Kleider naß bürsten und gab der N. 400 Gulden in
Papiergeld, die sie in ihren Bettkittel einnähen sollte. Dort fand
sie das Gericht später vor. Von Blaubeuren reiste der Täter über
Ulm nach Botenheim; in einem Gespräch mit einem Bekannten,
bei dem er loglerte, äußerte er gelegentlich: Auf dieser Welt habe
er sein Bestes; auf die Frage des anderen, ob er denn nicht in den
Himmel kommen wolle, gab er keine Antwort. Von dort machte
er einen Besuch in Zaberfeld, wo er einer früheren Geliebten,
die ein Kind von ihm hatte 110 Gulden als Abfindungssumme
ausbezahlte, da er auswandern wolle. Auf dem Weg nach Zaber
r feld kehrte er in Gügglingen im Adler ein. Der Adlerwirt begann
von dem verübten Mord zu sprechen, Braun wollte
von demselben nicht gehört haben, soll sich aber während des
Gesprächs sehr verdächtig benommen haben; der Wirt habe dem
Angeklagten die Zeitung hingegeben, in dem der Mord beschrie-
ben gewesen sei; der Angeklagte habe aber nicht darin gelesen,
worauf er, der Wirt, die Beschreibung des Mords vorgelesen ha-
be. Am 17. Dezember kehrte der Angeklagte wieder zurück und wurde
hier in der folgenden Nacht im Hause des
Wagners N. verhaftet (Schäfer Gallus kam, wie er dem Verfasser
dieses gegenüber sich einmal aussprach, ganz von selbst sofort
auf den Verdacht, diesen Mord könne niemand anderes als sein
früherer Knecht verübt haben. Gallus machte daher an jenem
Abend einen in dieser Sache streifenden Laridjäger, der gerade
hierher kam, darauf aufmerksam. Vorsichtig wurde das Haus mit
einer Anzahl Männer umstellt und Braun verhaftet).

Dabei wurden ihm 849 Gulden und 3 Groschen abgenommen,
er hatte also im ganzen 1 .359 Gulden und 3 Groschen mit sich
geführt. Über den Erwerb dieser Summe konnte sich Braun vor
Gericht nicht ausweisen. Alle seine Angaben erwiesen sich als
lügenhafte Erfindungen. Die im Schafstall der Ermordeten aufge-
fundenen schwarzledernen Handschuhe wurden von verschie-
denen Zeugen als die dem Angeklagten gehörige erkannt. Diesel-
ben waren abgetragen (und daran besonders kenntlich, daß sie
an einer Stelle von dem gegen eine offene Fingerwunde angewen-
deten Pflaster schmutzig waren).

Es wurden nun am Tage nach der Auffindung von Anna Katharina
N. ein anderes Paar schwarzlederner Handschuhe, den ersten
durchaus gleich und fast noch neu als das Eigentum des Angeklag-
ten übergeben, die Angaben über die letzteren bestätigten sich
aber nicht. Wo, wann und von wem die neueren Handschuhe
gekauft worden sind, ließ sich durchaus nicht ermitteln.

Gegen 140 Zeugen waren vorgeladen. Das Zeugenverhör begann
am 10. Juli 1862 und dauerte ungefähr 8 Tage. Von den beiden
Gerichtsärzten ging die Ansicht des Oberamtsarztes Dr. von Hauff
dahin, daß der Mord nicht von einer Person habe ausgeführt
werden können. Am 22. Juli sprachen die Geschworenen das
Schuldig, worauf der Mörder zum Tod verurteilt wurde.

Bis zum Schluß der Verhandlungen behauptete der Angeklagte
unerschütterliche Festigkeit. Der Präsident rief ihm noch die
Mahnung zu: “Der weltliche Richter hat gesprochen, ich ermah-
ne Euch nun, Euch auszusöhnen mit dem ewigen Richter der in
das Verborgene schaut“.

Am 16. August 1862 wurde Braun in Ulm hingerichtet. Nach
einem Bericht des Boten vom gleichen Datum blieb er bis
zum letzten Augenblick ungebeugt, wies den Zuspruch des Geist-
lichen zurück und leugnete beharrlich seine Schuld. Vor dem
Fallbeil erklärte er noch mit schwacher Stimme, er sterbe un-
schuldig an dieser Tat, es seien meineidige Zeugen gegen ihn
geschworen worden. “Gott sei meiner armen Seele gnädig“,
war sein letztes Wort. Uber etwaige Mitschuldige hat er nichts
bekannt. Diese Hinrichtung ist noch dadurch merkwürdig, daß
dieselbe die einzige ist, bei welcher König Wilhelm von seinem
Grundsatz abging, ein Todesurteil nur dann zu unterzeichnen,
wenn der Beklagte seiner Schuld geständig war.

Ein interessantes Nachspiel hatte diese Begebenheit, durch die
O. in weiten Kreisen in trauriger Weise bekannt wurde,
in den Jahren 1883, 1884 und 1888 in drei Geldfunden, die
unzweifelhaft mit jenem Mord zusammenhingen:

1.
Anfangs Mai 1883 fand die Ehefrau des Johannes Ernst,
Steinbrechers in H. auf ihrem Acker im S.,
wo die Markung zu sammenstoßen, in der Nähe des Grenzsteines eine größe
re Summe Geldes. Es waren Geld- und Silbermünzen in
den verschiedensten Sorten, zusammen im Wert von et
wa 1 .200 Mark. Schon wiederholt waren aüf diesem
Grundstück einzelne Geldstücke gefunden worden, wo
durch jenes Weib zum Suchen veranlaßt wurde. Bald fand
sie (am Himmelfahrtsfest) nicht weit unter der Oberfläche
das Geld auf einem Haufen beisammen. Dasselbe war bis
dahin verborgen geblieben, da es an dem Rairi vergraben
lag, wo nicht geackert wird. 1881 sollen im Manöver
Kavalleriepferde den Ram etwas abgetreten haben, sodaß
das Geld näher ans Tageslicht kam. Aus dem Funde erklärt
sich der Umstand, daß der Mörder den oben erwähnten
Karst, den er beim Mord benützte, nicht am Ort der Tat
zurückließ, sondern mitnahm. Er brauchte ihn, um das
Geld zu verscharren; danach warf er ihn in den Bach.
Auch die Jahreszahlen der Münzen, die nicht weiter als
bis 1861 reichten, weisen deutlich auf des Geldes Her
kunft hin. Trotzdem wurden aufgrund einer Entschei
dung der Königlichen Staatsanwaltschaft Ulm die Ansprü
che der Erben der Linsenmalerischen Eheleute
an das Geld abgewiesen und die glücklichen Finder durften
dasselbe behalten.
Ein lörmell mangelloser rechtsgültiger Beweis, daß es das den Ermordeten Geraubte sei, war nicht zu erbringen. (Bote 1883 Nr. 109).

2.
Ein Jahr darauf, April 1884 wurde auf demselben Acker
nocheinmal Geld gefunden und zwar von dem Schwieger-
sohn des Johannes Ernst, Michael Schempp,
der den Acker von seinem Schwiegervater
übernommen hatte. Diesmal war es nur Silbergeld im
Werte von 300 - 400 Mark. Der Finder durfte es aufgrund
des Vorganges ohne weiteres behalten.

3.
Ebenso war es im dritten Fall, der durch einen besonderen
Umstand bemerkenswert ist. Diesmal war es ein
Bürger, Ferdinand Wolfer, Steinbrecher, hier, ein we-
nig bemittelter Mann der mit seinem Sohn Ferdinand
ganz in der Nähe der früheren Fundorte in demselben
Ram den Fund machte, als sie eben damit beschäftigt
waren, durch Abgraben des Rains ihren Acker zu verbes-
sern. Es war am 13. und 14. März 1888. Diesmal betrug
der gehobene Schatz, - es waren etwa 50 Goldmünzen,
Napoleonsdor, im übrigen Silbergeld von allen möglichen
vor Einführung der deutschen Reichsmünze gebräuchli-
chen Sorten - die hohe Summe von 2.500 - 2.600 Mark.

Der Finder erzählte dem Verfasser dieses, folgende Ge-
schichte, die das Ereignis in ein merkwürdiges Licht stellt
und uns in demselben das wunderbare Walten der glückli-
chen Gerechtigkeit erkennen läßt:

Sein im Jahre 1879 verstorbener Vater wurde einmal,
dem 1885 im Armenhaus verstorbenen Schneider Johan-
nes Friedrich Schäufele von hier, Bürge für eine Summe
von ungefähr 170 Gulden (291 Mark), die derselbe von
dem ermordeten Linsenmaler entlehnte. Als der alte Wol-
fer aber im Verlauf der Zeit merkte, daß Schäufele übel
wirtschafte, und in seinen pekuniären Verhältnissen im-
mer mehr zurückkomme, erklärte er dem Gläubiger, daß
er angesichts dieser Tatsache seine Burgschaft nicht mehr
aufrecht erhalten könne und deshalb das Bürgschaftsver-
hältnis lösen wolle. Linsenrnaier ging darauf ein, und gab
ihm mündlich und ausdrücklich die Zusage, daß er von
seinen Verpflichtungen als Bürge in dieser Sache entbun-
den sein solle. Der Schuldschein, auf dem sein Name
stand, wurde jedoch nicht entsprechend verändert, noch
ein neuer ausgestellt. Schäufele wurde richtig zahlungs-
unfähig und es kam zum Gant. Linsenmaler aber forderte,
nicht eingedenk seiner Zusage und auf die Unterschrift
sich stützend, von Wolfer die Summe, für die er Bürge
geworden war. Es kam zu einem Prozess bei welchem
Linsenmaier mit einem Eidschwur beteuerte, daß er jene
Zusage niemals gemacht habe. Dadurch verlor Wolfer den
Prozess und mußte die Summe bezahlen. Erbittert über
das Unrecht, das der Reiche (wohl ein elender Geizhals)
ihm, dem Armen angetan, brachte er es nicht über sich,
die verlorene Summe diesem selbst zu überbringen, son-
dern schickte sie ihm durch seinen damals 2üjährigen
Sohn. Der Uberbringer erhielt von dem reichen Geizhals
(der wohl nicht im Himmel bei den Seligen zu finden ist)
und Wucherer ersten Ranges auch nicht einen Kreuzer
Trinkgeld. Gerade er wurde der spätere Finder des Gel-
des. Die Summe, um die der Vater betrogen worden war,
mußte dem Betrüger auf so schauerliche Weise wieder
abgenommen und durch mannigfache Verkettung der
Umstände in 8- bis 9fachem Betrag dem Sohne wieder in
die Hand gespielt werden. Wer denkt nicht an das Wort?:
Gottes Mühlen mahlen langsam, mahlen aber trefflich
fein; und an die Worte der Heiligen Schrift wie diese:
Recht muß doch Recht bleiben! Der Herr wird ihnen ihr
Unrecht vergelten und wird sie und ihre Bosheit vertilgen
(Psalm 94, 15 und 23).

--------------------------------------

Durchaus ein interessantes Gebiet, oder was meint Ihr?

Viele Grüße
Sani
__________________
"Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
"Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"
sanitoeter2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2008, 12:43   #2
Watzmann
Heerführer

 
Benutzerbild von Watzmann
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Großherzogtum Baden
Beiträge: 5,014

Zitat:
Zitat von sanitoeter2000 Beitrag anzeigen
Durchaus ein interessantes Gebiet, oder was meint Ihr?
Wo er Recht hat,hat er Recht!

GrußDaniel
Watzmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2008, 12:44   #3
Rat-Balu
Heerführer

 
Benutzerbild von Rat-Balu
 
Registriert seit: Jun 2008
Ort: Sauerland
Detektor: C.Scope CS6MX
Beiträge: 1,256

is ja ma ne Wahnsinns Story
__________________
zum Wohle, Gruß Balu

Am 8. Tag schuf Gott das Bier, und seitdem hört man nichts mehr von ihm.
Rat-Balu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2008, 12:45   #4
ghostmember77
Ritter

 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: oberbergischen nrw
Detektor: C-skope/ ACE250
Beiträge: 375

na super echt spannend und intressant
__________________
besser arm drann wie bein ab
ghostmember77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 12:37   #5
tunichgut
Ritter

 
Benutzerbild von tunichgut
 
Registriert seit: Jul 2004
Ort: NRW + SH
Beiträge: 468

Ich empfehle das Lesen alter Gerichtsprotokolle, die in gefasster Form überall im Handel erhältlich sind. Da scheint noch einiges verbuddelt zu sein in deutscher Erde...(Siehe Gerichtsakte des berühmtes Räubers Stefan "Fetzer")
__________________
Ein Schelm, wer böses denkt...
tunichgut ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 12:58   #6
Rheindigger
Bürger

 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 145

Interessante Geschichte!

Danke für die interessante Geschichte! Auch wie die "CSI" anno dazumal arbeitete..

Gruß Rheini
__________________
Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !
Rheindigger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 13:34   #7
kanne0815
Heerführer

 
Benutzerbild von kanne0815
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Thüringen Das grüne Herz Deutschlands
Detektor: MD 3009 / ACE 250
Beiträge: 1,153

Hi ,
also ich fand das auch total spannend...sehr interessant geschrieben ..eben so wie die damals auch geredet haben :-) da lohnt es sich mal in Internet nach zu forschen was sonst noch so geschehen ist ...und dann dort mal zu sondeln :-) Danke für diesen Beitrag MfG Frank
kanne0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2008, 20:29   #8
steiner1
Geselle

 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Erfurt/ Thüringen
Beiträge: 59

Hallo tunichgut,

wo sind solche Gerichtsprotokolle im Handel erhältlich ???

mfg steiner1
steiner1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2008, 20:59   #9
sanitoeter2000
Themenstarter
Ritter

 
Benutzerbild von sanitoeter2000
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Bayern, Chiemsee
Detektor: Minelab Equinox 800
Beiträge: 448

In Ortschroniken und Kirchenbüchern!
__________________
"Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
"Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"
sanitoeter2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2008, 10:30   #10
tunichgut
Ritter

 
Benutzerbild von tunichgut
 
Registriert seit: Jul 2004
Ort: NRW + SH
Beiträge: 468

Geh mal zum Buchhändler Deines Vertrauens und frag nach so was hier :

http://books.google.de/books?id=bVMi...result#PPP5,M1

Gruss tunichgut
__________________
Ein Schelm, wer böses denkt...
tunichgut ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php