08.10.2008, 10:21 | #1 |
Ritter
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Der hiesige Doppelraubmord von 1861
Das Jahr 1861 schloß mit einem gräßlichen Raubmord, der in
weiten Kreisen das größte Aufsehen erregte. Das Ergebnis der sehr interessanten Schwurgerichtsverhandlung über diesen Fall wurde im Boten von 1862 in den Nummern 56 - 61 (Unter- haltungsblatt) veröffentlicht. Das folgende ist ein Auszug daraus mit Zusätzen. Die Ermordeten waren Georg Friedrich Linsenmaier (genannt Jägerleins), Bürger und Bauer hier und dessen zweite Ehefrau Christine Friederike geborene Weihmüller gebürtig. Der Täter war der 42 Jahre alte ledige Schäferknecht Georg Fried- rich Braun von Botenheim, Oberamt Brackenheim. Die Linsenmaierischen Eheleute bewohnten ein ziemlich ver- einzelt stehendes Haus am Fußweg (das letzte Haus auf der linken Seite), 56 Fuß entfernt von dem nächstgelegenen Haus des Schäfers Baithes Greiner. Der Bauer Georg Friedrich Linsenmaier (ursprünglich Bauernknecht) ein 75 jähriger Greis und dessen 71 jährige Ehefrau hatten sich nach und nach ein erhebliches Vermögen gesammelt. Bei der Teilung nach ihrem Tod ergab sich die Summe von 54.135 Gulden. Sie standen hier in geringer Achtung, weil sie, wie allgemein bekannt war, ihren Reichtum durch Geiz und Wucher vermehrten (auch sollen sie arme Leute, welche Frucht von ihnen kauften, mannigfach betro- gen haben, indem sie denselben Spreu unter das Korn mischten, wenn sie nicht bar bezahlen konnten, - pfui! Welche Schande!). Linsenmaier, der sich häufig dem Trunk ergab, prahlte gerne in berauschtem Zustande mit seinem Reichtum und äußerte na- mentlich öfter, daß er viel Bargeld vorrätig habe. Dabei verließ er sich für den Fall eines Einbruchs auf seine geladene Flinte und sein großes Messer. Auch besaß er einen wachsamen Schäferhund. Äußer den beiden Eheleuten war nur noch die 17 Jahre alte gut prädizierte Magd Phiippine Dürner im Hause. Schon am 7. Dezember 1861 hatte man einen verdächtigen Men- schen in blauem Mantel abends vor dem Hause wahrgenommen, der keine Auskunft über sein Hiersein gab. Gleich darauf bemerk- te man hinter dem Haus einen zweiten Burschen, der sich ver- dächtig benahm und sich, als er beobachtet wurde, entfernte. Am 10. Dezember war Linsenmaier auf dem Markte in Dettin- gen, von dem er abends 6 Uhr zurückkehrte. Die Magd ging abends 6 1/2 Uhr in ein benachbartes Haus zum Lichtkarz. Da dieselbe um 10 1/2 Uhr zurückkehrte, fand sie die vordere Haus- tür noch verschlossen, bemerkte aber nach ihrem Eintritt in das Haus, daß die hintere Türe offen stand, während sie dieselbe geschlossen verlassen hatte. Ohne etwas zu ahnen, ging sie zur Ruhe und schlief ruhig bis zum anderen Morgen. Da sie morgens um 6 1/2 Uhr in die Wohnstube trat, wurde ihr Morgengruß nicht erwidert, sie bemerkte in der Dunkelheit, daß die Bettdecke ihrer Frau hinter dem Ofen lag und als sie näher trat, fühlte sie mit ihrem Fuß unter derselben einen festen Körper. Da ergriff sie ein Grausen, sie sprang fort und holte den Nachbar Baltes Greiner. Dieser zog die Bettdecke weg und fand nun unter derselben die ~ehon steifen kalten Leichen der Linsenmaierischen Eheleute. Dieselben lagen in einer großen Blutlache. Einige Schritte davon war auf dem Boden eine kleine mit Blut befleckte Stelle. Das große Messer Linsenmaiers lag blutig auf dem Ofen. Die geladene Flinte fand man im Bett des Ermordeten, zugedeckt mit der Bettdecke. Linsenmaier hatte über dem Ohr eine tiefe Wunde von 11/2 Zoll Länge, in deren Tiefe man der zerstörten Schädelknochen fühlte. Die angrenzenden Teile des Schädels enthielten mehrere Sprün- ge. Im Hals des Toten waren zwei furchtbare Schnittwunden, welche 3 Zoll breit klafften (1 Zoll = 2,86 cm). Die Linsenmaieri- sche Ehefrau lag gleichfalls angekleidet neben ihrem Mann, die rechte Faust geballt, ihr Gesicht mit einem Tuch verhüllt. Auf der linken Schläfe des Weibes fand man eine tiefe Wunde, ein kleines Stück in den Schädel hineingeschlagen. Am Hals gleichfalls eine alle Weichteile trennende Schnittwunde. In der Stubenkammer waren die Fenster verhüllt und die hölzer- ne Truhe erbrochen. In derselben fand man nur noch 11 Gulden zerstreut liegend und einen Leuchter mit einem ausgelöschten Licht. In derselben waren ferner ein Kasten erbrochen und ein anderer offener Kasten durchsucht. Das Gericht fand übrigens unter einem Brett der Stubenkammer 3 schwere Säcke mit gro- bem Silbergeld im Gesamtwert von 2.627 Gulden und 37 Gro- schen. Die Verwandten gaben aber an, daß immer ein Barvorrat von 6 - 7.000 Gulden vorhanden gewesen sei. Die Untersuchung ergab auch, daß eine erhebliche Summe, worunter namentlich Gold- und Papiergeld geraubt worden sein muß. Der Mord muß zwischen 1/2 7 und 9 1/4 Uhr geschehen sein. In das Haus gelangte der Mörder augenscheinlich durch Einbruch und Ein- steigen, am Schafstall war ein Laden erbrochen. In der Scheune fand man nach dem Mord im Heu zwei Vertiefungen, welche von einem oder mehreren Menschen, die hier gelegen, herrühren konnten, in dem erwähnten Schafstall endlich fand man einige Zeit nach dem Mord im Laub ein paar schwarzlederne Handschu- he, welche weder den Ermordeten noch deren Magd gehörten. Der Täter war ein flinker, gewandter, entschlossener Bursche. Uber seinen Charakter lagen ungünstige Zeugnisse vor. Er wurde geschildert, als ein verschlossener, düsterer und wortkarger Mensch. Auch seine Heimatbehörde hat ihm ein schlechtes Prä- dikat erteilt (wiederholt wegen Diebstahls bestraft, namentlich in Bayern 1851 wegen zweier ausgezeichneter Diebstähle zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt, nach 6 Jahren begnadigt und 1857 entlassen). Schon 1839 drei Wochen Gefängnis wegen Dieb- stahls; wegen desselben Verbrechens in Bayern zu erst 13 Wo- chen, dann 1848 18 Monate in Untersuchungshaft, beide Male wegen hartnäckigen Leugnens die Untersuchung eingestellt. An Weihnachten 1859 trat er in die Dienste des Schäfers Gallus, hier. Während dieses Aufenthalts hier kam der Schäfer häufig in das Haus der Ermordeten indem er als Quacksalber sich anheischig machte, beide Ermordete von Fußleiden, mit denen sie behaftet waren, zu kurrieren. Er war daher mit den Ortlichkeiten des Hauses wohl vertraut. Der Angeklagte hatte hier mit der ledigen Anna Katharina N. Tochter des Wagners N., ein Liebesverhältnis angeknüpft in Folge dessen die N. ein uneheliches Kind gebar. Dasselbe starb nach 3 1/2 Jahren, die Mutter verheiratete sich 1863 nach Hattenhofen. 1861 hatte auch die jüngere Tochter des Wagners N., Anna Waldpurga, spätere Ehefrau des Johannes L. Webers, hier, von dem Angeklagten ein Kind zu erwarten und wurde Anfangs November 1861 bei seiner Base, der Schulleh- rerswitwe untergebracht. (Das Kind welches sie während der Untersuchungshaft gebar starb 1 Jahr und 2 Monate alt). An Martini 1861 trat Braun aus dem Dienste des Gallus aus, angeblich um nun selbst eine Schäferei zu kaufen. Es wurden ihm damals von Gallus 112 Gulden ausbezahlt. Er kam mehrere Male nach O. zurück zu Wagner N. und entfernte sich am 2. Dezember angeblich nach Bayern um nach den von ihm dort gekauften Schafen zu sehen. Er ging aber zu Waldpurga N. bei der erbis zum 6. Dezember blieb. Dann entfernte er sich wieder unter dem Vorgeben, in Bayern Geld einziehen zu wollen. Er ging aber nicht hin. Am 7. Dezember war er im Gashaus in Nagold. Seine Angaben darüber, wo er vom 7. - 11. Dezember sich aufgehalten, bestätigten sich in keiner Weise. Er war vielmehr am Abend des 10. Dezember in Ulm, wo er am Tage nach dem Mord schon morgens 6 Uhr ankam. Die Ehefrau des Taglöhner Johann Georg Merz, sagte nämlich aus, sie habe den Angeklagten am 10. Dezember abends nach 6 Uhr aus dem Hause des ihr gegenüber wohnenden Webers Jakob Friedrich Gänzle mit zwei anderen Burschen, welche sie für die Söhne des Gänzle gehalten, herauslaufen, Richtung gegen das Linsenmaiersche Haus einschlagen und nach 8 Uhr wieder an das Weber Gänzlesche Haus zurückkehren sehen. Die drei Burschen haben dann die Stiefel in dem am Haus vorbeifließen- den Bach gewaschen, worauf der Angeklagte, welchen sie be- stimmt erkannte über die Wiesen in der Richtung sich entfernt habe, während seine Begleiter in das Haus des We- bers Gänzle eingetreten seien. Bezüglich der beiden Gänzle hat die Untersuchung keine weiteren hinreichenden Schuldanzei- gen ergeben, sodaß gegen sie das Verfahren eingestellt werden mußte. (Der jüngere der beiden Gänzle, Jakob Friedrich geboren 1842, wanderte 1864, also 3 Jahre nach der Tat nach Nordameri- ka aus, der ältere folgte ihm mit Weib und Kindern 1865, ein unehelicher Sohn ihrer Schwester, Jakobine, spätere Ehefrau des Schneiders Schäufele, Johann Michael, ging 1870 - 20 Jahre alt ebenfalls nach Amerika. Ein dritter Bruder der beiden Erstge- nannten, Johannes starb 41 Jahre alt, 1881, als ein ganz stumpf- sinniger, teilweise verwirrter, unzurechnungsfahiger Mensch. Den beiden Erstgenannten soll es in Amerika gut gehen). In der von dem Angeklagten eingeschlagenen Richtung fand man einige Tage nach dem Mord auf dem Felde in einem kleinen Bach einen sogenannten Karst (eine zweizinkige Haue), der nach dem eingebrannten Namenszeichen offenbar Eigentum der Ermordeten war und der ganz in die Schä- delverletzungen der letzteren paßte. Johann Georg Greiner, von hier, begegnete auf dem Helfersberg gegen 10 Uhr abends einem Manne, derselbe trug einen Mantel und Schlapphut, letzten etwas über das Gesicht herabgedrückt und sah ihn nicht an, sondern schaute auf die andere Seite. In Größe, Kleidung und Gang erkannte Greiner den Schäfer Braun. Diese sahen um 10 1/2 Uhr nachts 4 Zeugen einen Mann , anscheinend ein Schäfer, aber ohne Hund, was ihnen auffiel, in das Dorf und dann in die Wirtschaft der Witwe Burkhardt eintretend. Dort setzte er sich an einen besonderen Tisch, zog Papierscheine heraus und zählte sie teilweise. Ein der Witwe gehöriger 14jähriger Knabe, Eduard Burkhardt, stellte sich in die Nähe des Fremden und zählte dem- selben hehlingen nach und zwar bis auf 30. Der Fremde schien das zu bemerken und legte das Papiergeld in ein Schreibbuch mit gelbem Kettchen. Von N. ging der Mörder über W. nach B., wo er morgens 6 Uhr bei Waldpurga N. erschien und vorgab er komme aus Bayern, sei die ganze Nacht durchgelaufen und bei Ulm verirrt. Er ließ seine Kleider naß bürsten und gab der N. 400 Gulden in Papiergeld, die sie in ihren Bettkittel einnähen sollte. Dort fand sie das Gericht später vor. Von Blaubeuren reiste der Täter über Ulm nach Botenheim; in einem Gespräch mit einem Bekannten, bei dem er loglerte, äußerte er gelegentlich: Auf dieser Welt habe er sein Bestes; auf die Frage des anderen, ob er denn nicht in den Himmel kommen wolle, gab er keine Antwort. Von dort machte er einen Besuch in Zaberfeld, wo er einer früheren Geliebten, die ein Kind von ihm hatte 110 Gulden als Abfindungssumme ausbezahlte, da er auswandern wolle. Auf dem Weg nach Zaber r feld kehrte er in Gügglingen im Adler ein. Der Adlerwirt begann von dem verübten Mord zu sprechen, Braun wollte von demselben nicht gehört haben, soll sich aber während des Gesprächs sehr verdächtig benommen haben; der Wirt habe dem Angeklagten die Zeitung hingegeben, in dem der Mord beschrie- ben gewesen sei; der Angeklagte habe aber nicht darin gelesen, worauf er, der Wirt, die Beschreibung des Mords vorgelesen ha- be. Am 17. Dezember kehrte der Angeklagte wieder zurück und wurde hier in der folgenden Nacht im Hause des Wagners N. verhaftet (Schäfer Gallus kam, wie er dem Verfasser dieses gegenüber sich einmal aussprach, ganz von selbst sofort auf den Verdacht, diesen Mord könne niemand anderes als sein früherer Knecht verübt haben. Gallus machte daher an jenem Abend einen in dieser Sache streifenden Laridjäger, der gerade hierher kam, darauf aufmerksam. Vorsichtig wurde das Haus mit einer Anzahl Männer umstellt und Braun verhaftet). Dabei wurden ihm 849 Gulden und 3 Groschen abgenommen, er hatte also im ganzen 1 .359 Gulden und 3 Groschen mit sich geführt. Über den Erwerb dieser Summe konnte sich Braun vor Gericht nicht ausweisen. Alle seine Angaben erwiesen sich als lügenhafte Erfindungen. Die im Schafstall der Ermordeten aufge- fundenen schwarzledernen Handschuhe wurden von verschie- denen Zeugen als die dem Angeklagten gehörige erkannt. Diesel- ben waren abgetragen (und daran besonders kenntlich, daß sie an einer Stelle von dem gegen eine offene Fingerwunde angewen- deten Pflaster schmutzig waren). Es wurden nun am Tage nach der Auffindung von Anna Katharina N. ein anderes Paar schwarzlederner Handschuhe, den ersten durchaus gleich und fast noch neu als das Eigentum des Angeklag- ten übergeben, die Angaben über die letzteren bestätigten sich aber nicht. Wo, wann und von wem die neueren Handschuhe gekauft worden sind, ließ sich durchaus nicht ermitteln. Gegen 140 Zeugen waren vorgeladen. Das Zeugenverhör begann am 10. Juli 1862 und dauerte ungefähr 8 Tage. Von den beiden Gerichtsärzten ging die Ansicht des Oberamtsarztes Dr. von Hauff dahin, daß der Mord nicht von einer Person habe ausgeführt werden können. Am 22. Juli sprachen die Geschworenen das Schuldig, worauf der Mörder zum Tod verurteilt wurde. Bis zum Schluß der Verhandlungen behauptete der Angeklagte unerschütterliche Festigkeit. Der Präsident rief ihm noch die Mahnung zu: “Der weltliche Richter hat gesprochen, ich ermah- ne Euch nun, Euch auszusöhnen mit dem ewigen Richter der in das Verborgene schaut“. Am 16. August 1862 wurde Braun in Ulm hingerichtet. Nach einem Bericht des Boten vom gleichen Datum blieb er bis zum letzten Augenblick ungebeugt, wies den Zuspruch des Geist- lichen zurück und leugnete beharrlich seine Schuld. Vor dem Fallbeil erklärte er noch mit schwacher Stimme, er sterbe un- schuldig an dieser Tat, es seien meineidige Zeugen gegen ihn geschworen worden. “Gott sei meiner armen Seele gnädig“, war sein letztes Wort. Uber etwaige Mitschuldige hat er nichts bekannt. Diese Hinrichtung ist noch dadurch merkwürdig, daß dieselbe die einzige ist, bei welcher König Wilhelm von seinem Grundsatz abging, ein Todesurteil nur dann zu unterzeichnen, wenn der Beklagte seiner Schuld geständig war. Ein interessantes Nachspiel hatte diese Begebenheit, durch die O. in weiten Kreisen in trauriger Weise bekannt wurde, in den Jahren 1883, 1884 und 1888 in drei Geldfunden, die unzweifelhaft mit jenem Mord zusammenhingen: 1. Anfangs Mai 1883 fand die Ehefrau des Johannes Ernst, Steinbrechers in H. auf ihrem Acker im S., wo die Markung zu sammenstoßen, in der Nähe des Grenzsteines eine größe re Summe Geldes. Es waren Geld- und Silbermünzen in den verschiedensten Sorten, zusammen im Wert von et wa 1 .200 Mark. Schon wiederholt waren aüf diesem Grundstück einzelne Geldstücke gefunden worden, wo durch jenes Weib zum Suchen veranlaßt wurde. Bald fand sie (am Himmelfahrtsfest) nicht weit unter der Oberfläche das Geld auf einem Haufen beisammen. Dasselbe war bis dahin verborgen geblieben, da es an dem Rairi vergraben lag, wo nicht geackert wird. 1881 sollen im Manöver Kavalleriepferde den Ram etwas abgetreten haben, sodaß das Geld näher ans Tageslicht kam. Aus dem Funde erklärt sich der Umstand, daß der Mörder den oben erwähnten Karst, den er beim Mord benützte, nicht am Ort der Tat zurückließ, sondern mitnahm. Er brauchte ihn, um das Geld zu verscharren; danach warf er ihn in den Bach. Auch die Jahreszahlen der Münzen, die nicht weiter als bis 1861 reichten, weisen deutlich auf des Geldes Her kunft hin. Trotzdem wurden aufgrund einer Entschei dung der Königlichen Staatsanwaltschaft Ulm die Ansprü che der Erben der Linsenmalerischen Eheleute an das Geld abgewiesen und die glücklichen Finder durften dasselbe behalten. Ein lörmell mangelloser rechtsgültiger Beweis, daß es das den Ermordeten Geraubte sei, war nicht zu erbringen. (Bote 1883 Nr. 109). 2. Ein Jahr darauf, April 1884 wurde auf demselben Acker nocheinmal Geld gefunden und zwar von dem Schwieger- sohn des Johannes Ernst, Michael Schempp, der den Acker von seinem Schwiegervater übernommen hatte. Diesmal war es nur Silbergeld im Werte von 300 - 400 Mark. Der Finder durfte es aufgrund des Vorganges ohne weiteres behalten. 3. Ebenso war es im dritten Fall, der durch einen besonderen Umstand bemerkenswert ist. Diesmal war es ein Bürger, Ferdinand Wolfer, Steinbrecher, hier, ein we- nig bemittelter Mann der mit seinem Sohn Ferdinand ganz in der Nähe der früheren Fundorte in demselben Ram den Fund machte, als sie eben damit beschäftigt waren, durch Abgraben des Rains ihren Acker zu verbes- sern. Es war am 13. und 14. März 1888. Diesmal betrug der gehobene Schatz, - es waren etwa 50 Goldmünzen, Napoleonsdor, im übrigen Silbergeld von allen möglichen vor Einführung der deutschen Reichsmünze gebräuchli- chen Sorten - die hohe Summe von 2.500 - 2.600 Mark. Der Finder erzählte dem Verfasser dieses, folgende Ge- schichte, die das Ereignis in ein merkwürdiges Licht stellt und uns in demselben das wunderbare Walten der glückli- chen Gerechtigkeit erkennen läßt: Sein im Jahre 1879 verstorbener Vater wurde einmal, dem 1885 im Armenhaus verstorbenen Schneider Johan- nes Friedrich Schäufele von hier, Bürge für eine Summe von ungefähr 170 Gulden (291 Mark), die derselbe von dem ermordeten Linsenmaler entlehnte. Als der alte Wol- fer aber im Verlauf der Zeit merkte, daß Schäufele übel wirtschafte, und in seinen pekuniären Verhältnissen im- mer mehr zurückkomme, erklärte er dem Gläubiger, daß er angesichts dieser Tatsache seine Burgschaft nicht mehr aufrecht erhalten könne und deshalb das Bürgschaftsver- hältnis lösen wolle. Linsenrnaier ging darauf ein, und gab ihm mündlich und ausdrücklich die Zusage, daß er von seinen Verpflichtungen als Bürge in dieser Sache entbun- den sein solle. Der Schuldschein, auf dem sein Name stand, wurde jedoch nicht entsprechend verändert, noch ein neuer ausgestellt. Schäufele wurde richtig zahlungs- unfähig und es kam zum Gant. Linsenmaler aber forderte, nicht eingedenk seiner Zusage und auf die Unterschrift sich stützend, von Wolfer die Summe, für die er Bürge geworden war. Es kam zu einem Prozess bei welchem Linsenmaier mit einem Eidschwur beteuerte, daß er jene Zusage niemals gemacht habe. Dadurch verlor Wolfer den Prozess und mußte die Summe bezahlen. Erbittert über das Unrecht, das der Reiche (wohl ein elender Geizhals) ihm, dem Armen angetan, brachte er es nicht über sich, die verlorene Summe diesem selbst zu überbringen, son- dern schickte sie ihm durch seinen damals 2üjährigen Sohn. Der Uberbringer erhielt von dem reichen Geizhals (der wohl nicht im Himmel bei den Seligen zu finden ist) und Wucherer ersten Ranges auch nicht einen Kreuzer Trinkgeld. Gerade er wurde der spätere Finder des Gel- des. Die Summe, um die der Vater betrogen worden war, mußte dem Betrüger auf so schauerliche Weise wieder abgenommen und durch mannigfache Verkettung der Umstände in 8- bis 9fachem Betrag dem Sohne wieder in die Hand gespielt werden. Wer denkt nicht an das Wort?: Gottes Mühlen mahlen langsam, mahlen aber trefflich fein; und an die Worte der Heiligen Schrift wie diese: Recht muß doch Recht bleiben! Der Herr wird ihnen ihr Unrecht vergelten und wird sie und ihre Bosheit vertilgen (Psalm 94, 15 und 23). -------------------------------------- Durchaus ein interessantes Gebiet, oder was meint Ihr? Viele Grüße Sani
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08.10.2008, 12:43 | #2 |
Heerführer
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08.10.2008, 12:44 | #3 |
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zum Wohle, Gruß Balu Am 8. Tag schuf Gott das Bier,und seitdem hört man nichts mehr von ihm. |
08.10.2008, 12:45 | #4 |
Ritter
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na super echt spannend und intressant
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09.10.2008, 12:37 | #5 |
Ritter
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Ich empfehle das Lesen alter Gerichtsprotokolle, die in gefasster Form überall im Handel erhältlich sind. Da scheint noch einiges verbuddelt zu sein in deutscher Erde...(Siehe Gerichtsakte des berühmtes Räubers Stefan "Fetzer")
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09.10.2008, 12:58 | #6 |
Bürger
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Interessante Geschichte!
Danke für die interessante Geschichte! Auch wie die "CSI" anno dazumal arbeitete..
Gruß Rheini
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09.10.2008, 13:34 | #7 |
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Hi ,
also ich fand das auch total spannend...sehr interessant geschrieben ..eben so wie die damals auch geredet haben :-) da lohnt es sich mal in Internet nach zu forschen was sonst noch so geschehen ist ...und dann dort mal zu sondeln :-) Danke für diesen Beitrag MfG Frank |
15.10.2008, 20:29 | #8 |
Geselle
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Hallo tunichgut,
wo sind solche Gerichtsprotokolle im Handel erhältlich ??? mfg steiner1 |
15.10.2008, 20:59 | #9 |
Ritter
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18.10.2008, 10:30 | #10 |
Ritter
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Geh mal zum Buchhändler Deines Vertrauens und frag nach so was hier :
http://books.google.de/books?id=bVMi...result#PPP5,M1 Gruss tunichgut
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