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Alt 23.10.2011, 22:57   #1
Deistergeist
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Bergbau Goslar GmbH und aktuelle Bergschäden

http://www.juris.de/jportal/portal/p...enachricht.jsp


Das Gebiet des Oberharzer Reservatfeldes erstreckt sich auch auf den in Clausthal-Zellerfeld gelegenen Schacht St. Lorenz, der im 16. Jahrhundert angelegt wurde und seit 1842 verfüllt ist. Trotz der Verfüllung kommt es zu Bodenabsenkungen, damit verbunden sind Schäden an einer Strasse. Die Bergbau Goslar soll für diese Schäden haften, obwohl der Schacht schon vor der Übernahme verfüllt war...eine nicht unverständliche Rechtsauffassung in meinen Augen. Aber das Gericht hat die GmbH zur Zahlung verurteilt.


Auch hier, recht detailliert. http://www.newsclick.de/index.jsp/me...artid/15049658
Zitat: Mit dem 1867 geschaffenen Oberharzer Reservatfeld sei neues Bergwerkseigentum begründet und damit eine Zäsur entstanden, hatte die Bergbau Goslar argumentiert. Die OVG-Richter sahen in dem Schritt zwar ebenfalls eine Neuformierung alter Besitztümer, erkannten darin aber nur eine Konsolidierung und Vereinheitlichung der schon damals unübersichtlich gewordenen und als reformbedürftig angesehenen Berechtigungen und Pflichten.




GA Thomas
__________________
"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass).
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Alt 31.10.2011, 17:20   #2
Haverlahwiese
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Vielen Dank sehr interessant.

Wen es interessiert, der Schacht der ehemaligen Silber- und Kupfergrube auf dem Burgstätter Gangzug befand sich auf dem Parkplatz des heutigen LIDL-Marktes an der Bauhofstraße in Clausthal (51° 48′ 42″ N, 10° 20′ 26″ E). Die Grube wurde 1667 verliehen und der Erzabbau 1744 eingestellt. Von 1781 bis 1841 diente der Schacht noch zur Wasserhaltung des unteren Burgstätter Reviers. Dazu waren insgesamt 3 Kunsträder vorhanden.
__________________
Glück auf, Matthias

Die Hüttenleut' sein auch kreuzbrave Leut',
|:denn sie tragen das Leder vor dem Bauch bei der Nacht:|
|:und saufen auch!:|
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Alt 16.11.2011, 10:28   #3
sünnerklaas
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Beiträge: 31

Zitat:
Zitat von Deistergeist Beitrag anzeigen
http://www.juris.de/jportal/portal/p...enachricht.jsp


Das Gebiet des Oberharzer Reservatfeldes erstreckt sich auch auf den in Clausthal-Zellerfeld gelegenen Schacht St. Lorenz, der im 16. Jahrhundert angelegt wurde und seit 1842 verfüllt ist. Trotz der Verfüllung kommt es zu Bodenabsenkungen, damit verbunden sind Schäden an einer Strasse. Die Bergbau Goslar soll für diese Schäden haften, obwohl der Schacht schon vor der Übernahme verfüllt war...eine nicht unverständliche Rechtsauffassung in meinen Augen. Aber das Gericht hat die GmbH zur Zahlung verurteilt.
Das ist hier der zentrale Punkt:

Zitat:
Die Gesellschaft hatte das Bergwerksrecht zur Nutzung des Oberharzer Reservatfeldes erst 1998 erworben und gegen das Landesamt für Bergbau geklagt. Dieses wollte das Unternehmen für die erst in den vergangenen Jahren entstandenen Schäden in die Pflicht nehmen.
Indem die Bergbau Goslar das Bergwerksrecht zur Nutzung erworben hat, haftet sie auch als Eigentümer dieses Rechts. Um es einfach zu machen: wenn sich jemand ein Grundstück kauft und später dort Altlasten gefunden werden, muss er als Besitzer auch für die Beseitigung der Altlasten gerade stehen - auch wenn sie nicht von ihm stammen.
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Alt 16.11.2011, 21:55   #4
Obersteiger
Ritter

 
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Ort: Harz
Beiträge: 342

Zitat:
Indem die Bergbau Goslar das Bergwerksrecht zur Nutzung erworben hat, haftet sie auch als Eigentümer dieses Rechts. Um es einfach zu machen: wenn sich jemand ein Grundstück kauft und später dort Altlasten gefunden werden, muss er als Besitzer auch für die Beseitigung der Altlasten gerade stehen - auch wenn sie nicht von ihm stammen.
Nicht unbedingt - nach § 115 Absatz 1 BBergG gilt eine Ersatzpflicht des Unternehmers, d.h. das Unternehmen haftet, welches den Bergbaubetrieb zur Zeit der Verursachung des Bergschadens betrieben hat.
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