Zitat:
Zitat von Wolfo
Nicht unüblich waren aber durchaus auch Bierflaschen und in einigen Fällen auch Röhren aus Gußeisen...
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Hier sind Flaschen mit Öffnug nach unten üblich, ich würde fast Standard sagen.
Hier ist gerade neu vermessen worden - rechtlich nicht "uninteressant", wenn sich die Grundstücksgrenzen mal um 70cm verschieben.