@ schadi
Siehst Du, da tritt schon das Problem zutage:
Du suchst zwar nicht an "offiziellen Fundstellen", wie auch immer Du diese nun definierst, aber offenbar an "nicht offiziellen". Das heißt für mich, daß dies zum Teil auch Stellen sind, die, falls sie bekannt wären, ebenfalls denkmalrechtlichen Schutz genießen würden. Und zwar aus dem Grunde, daß sich dort im Boden eventuell Sachen in Zusammenhängen verbergen, die als Ganzes schützenswert sind. Muß nicht so sein, kann aber (Beispiel unbekannte römische Villa). Und dort wäre zumindest nach deutschem Recht das Sondeln ebenso verboten, denn Bodendenkmal ist Bodendenkmal, ob offiziell bekannt oder nicht!
Ich halte nur das Sondeln an solchen Stellen für vertretbar, an denen 1.) kein offizielles Interesse der Archäologie besteht und zu denen 2.) auch kein Interesse der Archäologie zu erwarten ist. Also auf irgendwelchen Äckern fernab bekannter Kulturdenkmäler. Und auch dort sollte man sich auf Funde beschränken, die der Pflug ohnehin schon aus der ursprünglichen Lage gerissen hat... Aber das zu hoffen ist wohl illusorisch, zu vielen (auch hier im Forum) sind solcher Überlegungen fremd.
Gruß,
Matthias
Geändert von Incognitus (19.09.2005 um 11:02 Uhr).
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