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Alt 02.02.2011, 01:17   #15
Oelfuss
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Zitat:
Märkische Allgemeine, 31.3.2006: Der Schienenklau war kein Irrtum

Mit einer Geldstrafe im unteren Bereich kam Rolf Czapiewski glimpflich davon

BRANDENBURG "Der Angeklagte hat mein und dein verwechselt. Ein Irrtum kann ihm nicht zugute gehalten werden." Klare Worte von Christian Tschöpe. Der Richter am Amtsgericht verurteilte gestern den in Schopsdorf lebenden Rolf Czapiewski wegen Diebstahls zu 30 Tagessätzen á 25 Euro. Das milde Urteil scheint zu überraschen, soll doch der Deutschen Bahn AG ein Schaden von rund 100 000 Euro entstanden sein. Wie berichtet hatte der Angeklagte den stillgelegten Schienenstrang von März bis Mai 2003 zwischen Ziesar und Görzke demontieren lassen, ohne im Besitz der Bahnanlage zu sein.

Eine Freiheitsstrafe hielt Richter Tschöpe nicht für angemessen. Czapiewski ist nicht vorbestraft. Als strafmildernd wurde ferner angesehen, dass sich der Angeklagte mit den Einnahmen aus dem Schienenverkauf nicht selbst bereichern wollte. Vielmehr hätten ihn "idealistische Motive" zu diesem Handeln bewegt. Der Erlös sollte dem Aufbau einer Museumsbahn auf der ebenfalls stillgelegten Teilstrecke Ziesar-Rogäsen zufließen. Der Richter blieb mit seinem Urteil sogar noch unter dem Antrag von Staatsanwältin Cindy Rohr, die eine Strafe in Höhe von 40 Tagessätzen beantragt hatte.

Czapiewski nahm das Urteil scheinbar ungerührt, aber wohl doch mit einiger Erleichterung zur Kenntnis. Der Ausgang dieses außergewöhnlichen Falls war nur schwer vorhersehbar. Auf der einen Seite der objektive Tatbestand des Diebstahls, auf der anderen Seite die verworrenen Umstände der Demontage, an denen der Bahn-Konzern wohl nicht ganz unschuldig sein dürfte. Darauf hat auch Verteidiger Thomas Reichert in seinem Schlusswort mit Nachdruck hingewiesen. Er wolle auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichten, sagte Czapiewski dem Landkurier.

Zuvor erörterten die Prozessbeteiligten noch einmal das Geschehen im Zeitraum 2002/ 2003. Bei einer öffentlichen Ausschreibung hatte Czapiewski mit 130 000 Euro das höchste Gebot über die Strecke abgegeben. Dies war ihm von der Dresdner Maklerfirma Immcon schriftlich mitgeteilt worden. Der Angeklagte leitete daraus den Schluss ab, er könne bereits auf der Strecke schalten und walten, wie er wolle. Staatsanwältin Rohr warf ihm deshalb Vorsatz vor: "Es war ihnen bewusst, dass sie ohne notariellen Kaufvertrag nichts machen dürfen." Mit der Demontage der Gleise wollte er vollendete Tatsachen schaffen, denn welches Interesse sollte die Bahn noch an einer Strecke haben, auf der die Schienen fehlten, argumentierte die Staatsanwältin. Wie berichtet kam es trotz ursprünglicher Zusagen nie zu einem Kaufvertrag.

Czapiewski verteidigte sich in seinem Schlusswort: "Ich habe die Zusagen der Bahn als verbindlich angesehen. Dass es mit dem Kauf doch nicht klappt, habe ich erst im Mai 2003 erfahren." Da jedoch war von den Gleisen schon nicht mehr viel zu sehen. bü
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