Zitat:
Zitat von Gecko14
Was macht mann denn wenn der nicht einsichtige Archéologe keine Genehmigung ausstellt weil er glaubt das der Antraggeber ein Illegaler Schatzsucher ist der nur auf Profit aus ist mit den Funden, obwohl er gerne mit den Archéologen zusammenarbeiten möchte?
Mit der Antwort (Aufhören mit dem Sondeln)nicht erlaubt!
Gruß Tom
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Das Ausstellen oder Nichtausstellen von NFG in Luxemburg ist keine Frage von "glauben", sondern richtet sich nach objektiven Kriterien, die da sind: Zielsetzung der Nachforschungen, die Mittel, welche hierfür eingesetzt werden, die Kompetenzen des Antragstellers usw.
Die Absicht, mit den Archäologen zusammen arbeiten zu wollen ist ohnehin unabdingbare Voraussetzung, sie alleine ist aber kein ausreichender Grund zur Erteilung einer NFG.
Auch der Besitz eines Metalldetektors gibt keinen automatischen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Soweit in Kürze.