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Alt 22.09.2008, 12:31   #4
sanitoeter2000
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Na das weiß ich selbst alles!

@erdspiegel

3500 Mark halte ich für äußerst hochgegriffen, zumal es schon den Euro gab und Tauchen im Chiemsee nicht verboten ist! *kopfschüttel*



jurnet:
... Ein im September 2001 in drei Metern Tiefe aus dem Chiemsee geborgener, wahrscheinlich nach 1925 hergestellter Goldkessel mit keltisch-indogermanischen Motiven (im Materialwert von etwa 100000 Euro) gehört je zur Hälfte dem Freistaat Bayern und dem Finder.

Das war die gerichtliche Entscheidung!

Spiegel:

... Während man im Chiemgau noch heftig über die Identität der Finder grübelte und Witze über "Hitlers Nachttopf" die Runde machten (SPIEGEL 33/2002), feilschte Schatzsucher Jens E. offenbar schon eifrig mit dem Bayerischen Finanzministerium um die Rechte an dem Kessel. Im Juni 2003 brach das Ministerium schließlich sein monatelanges Schweigen und meldete, das Artefakt sei verkauft worden - an einen "seriösen Privatmann", den man auf Vermittlung eines der Finder habe gewinnen können. Die Identität des Käufers, angeblich ein Sammler aus München, und die Höhe des Kaufpreises, den sich die Finder zur Hälfte mit dem Freistaat teilten, ist bis heute geheim. Lediglich das Ergebnis von wissenschaftlichen Untersuchungen wurde in groben Zügen bekannt: Der Kessel, so die dünne Auskunft des Ministeriums, stamme weder aus der Keltenzeit, noch könne er einem NS-Vermögen zugeordnet werden ...

Ich fragte nach NEUEREN INFORMATIONEN, nicht nach aufgewärmtem Kaffee und Ammenmärchen in der 3. Generation! *gähn*

;-)

PS: Bayern hat KEIN Schatzregal!
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"Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
"Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

Geändert von sanitoeter2000 (22.09.2008 um 13:21 Uhr).
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