Zitat:
Zitat von Darki
...die Firmen lassen einen aber mobil Arbeiten… da gilt des dann alles nicht...
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Das wäre dann aber eine Richtlinie, die ich mal klar in Frage stelle!
Warum sollte das Endgerät beim mobilen Arbeiten anders eingestuft werden? Der Unterschied zwischen mobilen Arbeiten und HomeOffice ist, dass ich entweder mobil oder Ortsgebunden arbeite. Und das mit den selben Möglichkeiten/Zugriffsrechten. Daher müssen beim mobilen Arbeiten mindestens die selben Sicherheitsrichtlinien gelten wie im HomeOffice.
"Mindestens" deswegen, weil beim mobilen Arbeiten das Endgerät sogar noch in einer höheren Sicherheitsstufe eingeordnet werden muss - mobile Geräte können eben auch mal leichter entwendet werden...
Auch hier dürfen daher nur unternehmenseigene Geräte eingesetzt werden, die einer festgelegten Sicherheitsrichtlinie entsprechen. Das Ganze wird noch deutlicher, wenn man die Mischform betrachtet, die alternierende Telearbeit....
Das soll jetzt aber auch reichen; bin schon genug von Profitänzers Eingangsfrage abgeschweift; sorry