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Alt 03.08.2023, 19:51   #5
ghostwriter
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Zitat:
Zitat von Zardoz Beitrag anzeigen
Oben steht doch noch ein Buchstabe!?
ist kein buchstabe …
ist ein pluszeichen im kreis:

http://www.cartrology.com/cartridges/332
(bildquelle)

bildchen der hülsenspitze von vorne …
und ein paar maße wären nicht schlecht!?

zum anzündhütchen:

Zitat:
Anzündhütchen mit einem Anzündsatz von unter 0,2 g fallen also nicht unter das Sprengstoffgesetz.

Die Anzündsätze der Anzündhütchen aller drei Patronenhülsen liegen also unter 0,2 g, fallen demzufolge nicht unter das Sprengstoffgesetz – und auch nicht unter das Waffengesetz.
https://d-nb.info/1005790248/34
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpeg 3DF0EE3D-FC75-443B-ABAD-815C602BE633.jpeg‎ (15.6 KB, 2x aufgerufen)
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"

Geändert von ghostwriter (03.08.2023 um 20:22 Uhr). Grund: zusatz
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