Zitat:
Zitat von Zardoz
Oben steht doch noch ein Buchstabe!?
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ist kein buchstabe …
ist ein pluszeichen im kreis:
http://www.cartrology.com/cartridges/332
(bildquelle)
bildchen der hülsenspitze von vorne …
und ein paar maße wären nicht schlecht!?
zum anzündhütchen:
Zitat:
Anzündhütchen mit einem Anzündsatz von unter 0,2 g fallen also nicht unter das Sprengstoffgesetz.
…
Die Anzündsätze der Anzündhütchen aller drei Patronenhülsen liegen also unter 0,2 g, fallen demzufolge nicht unter das Sprengstoffgesetz – und auch nicht unter das Waffengesetz.
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https://d-nb.info/1005790248/34