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Alt 12.01.2012, 22:26   #7
Shakerz
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Hallo,

ich hab jetzt mal zum Thema Granaten, Panzergranaten usw. eine Frage, die ich einfach mal besprochen haben möchte. Ich persönlich bin ja sozusagen die "Mutter der Porzellankiste" u. als durchaus übervorsichtig bzw. abklärend zu bezeichnen. Leider gehört es auch zu meinem Beruf, dass ich immer wieder mit Fundmunition aller Art in Kontakt komme, ohne eigentlich über notwendiges Fachwissen zu verfügen. Mir ist natürlich auch vollkommen klar, dass man munitionsverdächtige Gegenstände auf keinen Fall bewegen, umlagern, bearbeiten usw. soll, weil das einfach top gefährlich ist u. die letzte Handlung im Leben sein könnte. Wir (gemeint ist meine Behörde) handeln strikt nach Anweisung des KMRD.

Jetzt hab ich aber zum Beispiel -speziell bei deutschen Panzergranaten aus dem WKII- die Erfahrung gemacht, dass dem zuständigen KMRD per Communicater Bilder der Auffindesituation/ Fundmunition gesendet wurden u. der KMRD dann über die weitere Vorgehensweise entschieden hat. Oftmal erhielt man die Aussage, dass es sich um eine Panzergranate OHNE Bodenzünder handelt. Diese sei handhabungssicher, kann mitgenommen u. für Unberechtigte unzugänglich aufbewahrt werden. Am nächsten Tag erfolgt die Abholung durch den KMRD zwecks Vernichtung.

Wie um alles in der Welt kann man diese bestimmte Pantergranate als handhabungssicher bezeichnen u. die mit Bodenzünder nicht? Wo ist da der große (technische) Unterschied? Die mit Bodenzünder müssten angeblich vor Ort gesprengt werden, weil sie so brisant sind.
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