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Alt 03.07.2003, 01:34   #6
Andi08/15
Heerführer

 
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Hi, Wolfsmond!

Verstoß gegen das KWKG ist das keinesfalls, da es sich definitiv um keinen Verschluß von nem Vollautomaten handelt. Maximal gegen das WaffG, aber wenns schon abgegeben ist isses kein Problem. Ich will mich nicht direkt festlegen, aber das Ding kann auch von nem Enfield (aber eher weniger) stammen, aber icht tippe mal ganz doll auf nen Italiener, mache mich mal kundig! Und das Teil scheint mir auch eher von einer Jagdwaffe zu stammen, was die relativ stabile Ausführung erklärt, denn Jagdmunition ist meist stärker laboriert gewesen als Infanteriemunition. Nach dem Krieg war ja jede Art von privatem Waffenbesitz durch die Alliierten verboten und um dämlichen Fragen und Ärger aus dem Weg zu gehen, haben viele Privatpersonen ihr Spielzeug lieber irgendwo ausgeklinkt. Also, da ich aus eigner Erfahrung ziemlich viele Militärwaffen aus alter Zeit kenne, glaub ich bei dem Dingsda eher an ne Jagdwaffe, es sei denn, das dies von ner Beutewaffe aus Armeebeständen z.B. Rote Armee, handelt, doch da war weder beim Dragunow noch beim Krabiner 40/44 der Repetierhebel gebogen. Also ich bin mal gespannt, was andre drüber denken!
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